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Anmeldung von Eheschließungen ausländischer Staatsangehöriger

Zuständig für die Anmeldung Ihrer Eheschließung ist das Standesamt der Gemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Haben Sie mehrere Wohnsitze, bzw. haben Sie und Ihre Partnerin/Partner unterschiedliche Wohnsitze, so haben Sie die freie Wahl, bei welchem Standesamt Sie die Anmeldung vornehmen.
Sollten Sie beide nicht in Hamm wohnen, wollen aber gerne hier die Ehe schließen, so ist das kein Problem.
Sie melden die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnortes an und teilen dabei mit, dass Sie beim Standesamt in Hamm heiraten möchten.
Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte Ihres Standesamts wird dann die Anmeldung dem Standesamt in Hamm übersenden und die Eheschließung wird hier vorgenommen.

Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, Termine zu vereinbaren.
Sie dient in erste Linie dazu, Ihren Personenstand (ledig, verwitwet, geschieden) festzustellen und zu prüfen, ob Ihrer Eheschließung ein so genanntes „Ehehindernis“ (Verwandtschaft der Partner, noch nicht rechtskräftig geschiedene Vorehe/Lebenspartnerschaft, o.ä.) entgegensteht.

Zur Prüfung, werden von Ihnen geeignete Unterlagen benötigt.
Die Anmeldung einer Eheschließung ist grundsätzlich 6 Monate gültig, das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten können, wenn wir festgestellt haben, dass die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Unterlagen

Auskünfte über die notwenigen Unterlagen für Eheschließungen ausländischer Staatsangehöriger sollten in einem persönlichen Gespräch mit der/dem Standesbeamtin/en eingeholt werden, weil die verschiedensten Dinge zu beachten sind.
Dabei ist die Vorlage des Reisepasses des/der ausländischen Verlobten zwingend erforderlich.

Dazu können Sie sich ganz einfach und bequem einen Termin online unter Terminvergabe des Standesamtes vereinbaren.

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Anmeldung von Eheschließungen ausländischer Staatsangehöriger

Zuständig für die Anmeldung Ihrer Eheschließung ist das Standesamt der Gemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Haben Sie mehrere Wohnsitze, bzw. haben Sie und Ihre Partnerin/Partner unterschiedliche Wohnsitze, so haben Sie die freie Wahl, bei welchem Standesamt Sie die Anmeldung vornehmen.
Sollten Sie beide nicht in Hamm wohnen, wollen aber gerne hier die Ehe schließen, so ist das kein Problem.
Sie melden die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnortes an und teilen dabei mit, dass Sie beim Standesamt in Hamm heiraten möchten.
Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte Ihres Standesamts wird dann die Anmeldung dem Standesamt in Hamm übersenden und die Eheschließung wird hier vorgenommen.

Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, Termine zu vereinbaren.
Sie dient in erste Linie dazu, Ihren Personenstand (ledig, verwitwet, geschieden) festzustellen und zu prüfen, ob Ihrer Eheschließung ein so genanntes „Ehehindernis“ (Verwandtschaft der Partner, noch nicht rechtskräftig geschiedene Vorehe/Lebenspartnerschaft, o.ä.) entgegensteht.

Zur Prüfung, werden von Ihnen geeignete Unterlagen benötigt.
Die Anmeldung einer Eheschließung ist grundsätzlich 6 Monate gültig, das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten können, wenn wir festgestellt haben, dass die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Auskünfte über die notwenigen Unterlagen für Eheschließungen ausländischer Staatsangehöriger sollten in einem persönlichen Gespräch mit der/dem Standesbeamtin/en eingeholt werden, weil die verschiedensten Dinge zu beachten sind.
Dabei ist die Vorlage des Reisepasses des/der ausländischen Verlobten zwingend erforderlich.

Dazu können Sie sich ganz einfach und bequem einen Termin online unter Terminvergabe des Standesamtes vereinbaren.

Heiraten https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1321/show
Standesamt
Theodor-Heuss-Platz 16 59065 Hamm
Telefon 02381 17-9180
Fax 02381 17-109176

Frau

Nebelung

02381 17-9184

Frau

Hoppe

123 (Rathaus-Altbau, 1. Obergeschoss)

02381 17-9168

Frau

Naffin

127 (Rathaus-Altbau, 1. Obergeschoss)

02381 17-9167

Frau

Mandel

128 (Rathaus-Altbau, 1. Obergeschoss)

02381 17-9174

Frau

Weyer-Pohl

129 (Rathaus-Altbau, 1. Obergeschoss)

02381 17-9173

Frau

Hainsch

134 (Rathaus-Altbau, 1. Obergeschoss)

02381 17-9175

Frau

Fernahl

132 (Rathaus-Altbau, 1. Obergeschoss)

02381 17-9170

Frau

Krause

131 (Rathaus-Altbau, 1. Obergeschoss)

02381 17-9178

Frau

Zombou

124 (Rathaus-Altbau, 1. Obergeschoss)

02381 17-9161

Frau

Oukaddi

121 (Rathaus-Altbau, 1. Obergeschoss)

02381 17-9179

Frau

Hassani

02381 17-9182

Frau

Weber

02381 17-9183

Frau

Schickhoff (Leiterin des Standesamtes)

125 (Rathaus-Altbau, 1. Obergeschoss)

02381 17-9160

Frau

Krischer (stellv. Leiterin des Standesamtes)

126 (Rathaus-Altbau, 1. Obergeschoss)

02381 17-9169