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Anmeldung von Eheschließungen ausländischer Staatsangehöriger
Zuständig für die Anmeldung Ihrer Eheschließung ist das Standesamt der Gemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Haben Sie mehrere Wohnsitze, bzw. haben Sie und Ihre Partnerin/Partner unterschiedliche Wohnsitze, so haben Sie die freie Wahl, bei welchem Standesamt Sie die Anmeldung vornehmen.
Sollten Sie beide nicht in Hamm wohnen, wollen aber gerne hier die Ehe schließen, so ist das kein Problem.
Sie melden die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnortes an und teilen dabei mit, dass Sie beim Standesamt in Hamm heiraten möchten.
Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte Ihres Standesamts wird dann die Anmeldung dem Standesamt in Hamm übersenden und die Eheschließung wird hier vorgenommen.
Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, Termine zu vereinbaren.
Sie dient in erste Linie dazu, Ihren Personenstand (ledig, verwitwet, geschieden) festzustellen und zu prüfen, ob Ihrer Eheschließung ein so genanntes „Ehehindernis“ (Verwandtschaft der Partner, noch nicht rechtskräftig geschiedene Vorehe/Lebenspartnerschaft, o.ä.) entgegensteht.
Zur Prüfung, werden von Ihnen geeignete Unterlagen benötigt.
Die Anmeldung einer Eheschließung ist grundsätzlich 6 Monate gültig, das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten können, wenn wir festgestellt haben, dass die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Unterlagen
Auskünfte über die notwenigen Unterlagen für Eheschließungen ausländischer Staatsangehöriger sollten in einem persönlichen Gespräch mit der/dem Standesbeamtin/en eingeholt werden, weil die verschiedensten Dinge zu beachten sind.
Dabei ist die Vorlage des Reisepasses des/der ausländischen Verlobten zwingend erforderlich.
Dazu können Sie sich ganz einfach und bequem einen Termin online unter Terminvergabe des Standesamtes vereinbaren.
Zuständige Organisationseinheit
- Standesamt
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
E-Mail: standesamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Nebelung
Tel: 02381 17-9184
Buchstabenbereich: A-D
- Frau Hoppe
Tel: 02381 17-9168
Buchstabenbereich: E-J
- Frau Naffin
Tel: 02381 17-9167
Buchstabenbereich: K-N
- Frau Mandel
Tel: 02381 17-9174
Buchstabenbereich: O-P
- Frau Weyer-Pohl
Tel: 02381 17-9173
Buchstabenbereich: Q-R
- Frau Hainsch
Tel: 02381 17-9175
Buchstabenbereich: T-W
- Frau Fernahl
Tel: 02381 17-9170
Buchstabenbereich: X-Z
- Frau Krause
Tel: 02381 17-9178
Urkundenanforderungen A-K
- Frau Zombou
Tel: 02381 17-9161
Urkundenanforderungen L-Z
- Frau Oukaddi
Tel: 02381 17-9179
Beurkundungsservice - Frau Hassani
Tel: 02381 17-9182
Beurkundungsservice
- Frau Weber
Tel: 02381 17-9183
Beurkundungsservice
- Frau Schickhoff (Leiterin des Standesamtes)
Tel: 02381 17-9160
Leiterin des Standesamtes
- Frau Krischer (stellv. Leiterin des Standesamtes)
Tel: 02381 17-9169
Sachgebietsleiterin des Beurkundungsservices und stellv. Leiterin des Standesamtes
Buchstabenbereich: S
Zuständig für die Anmeldung Ihrer Eheschließung ist das Standesamt der Gemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Haben Sie mehrere Wohnsitze, bzw. haben Sie und Ihre Partnerin/Partner unterschiedliche Wohnsitze, so haben Sie die freie Wahl, bei welchem Standesamt Sie die Anmeldung vornehmen.
Sollten Sie beide nicht in Hamm wohnen, wollen aber gerne hier die Ehe schließen, so ist das kein Problem.
Sie melden die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnortes an und teilen dabei mit, dass Sie beim Standesamt in Hamm heiraten möchten.
Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte Ihres Standesamts wird dann die Anmeldung dem Standesamt in Hamm übersenden und die Eheschließung wird hier vorgenommen.
Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, Termine zu vereinbaren.
Sie dient in erste Linie dazu, Ihren Personenstand (ledig, verwitwet, geschieden) festzustellen und zu prüfen, ob Ihrer Eheschließung ein so genanntes „Ehehindernis“ (Verwandtschaft der Partner, noch nicht rechtskräftig geschiedene Vorehe/Lebenspartnerschaft, o.ä.) entgegensteht.
Zur Prüfung, werden von Ihnen geeignete Unterlagen benötigt.
Die Anmeldung einer Eheschließung ist grundsätzlich 6 Monate gültig, das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten können, wenn wir festgestellt haben, dass die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Auskünfte über die notwenigen Unterlagen für Eheschließungen ausländischer Staatsangehöriger sollten in einem persönlichen Gespräch mit der/dem Standesbeamtin/en eingeholt werden, weil die verschiedensten Dinge zu beachten sind.
Dabei ist die Vorlage des Reisepasses des/der ausländischen Verlobten zwingend erforderlich.
Dazu können Sie sich ganz einfach und bequem einen Termin online unter Terminvergabe des Standesamtes vereinbaren.
Frau
Nebelung
Frau
Hoppe
123 (Rathaus-Altbau, 1. Obergeschoss)
Frau
Naffin
127 (Rathaus-Altbau, 1. Obergeschoss)
Frau
Mandel
128 (Rathaus-Altbau, 1. Obergeschoss)
Frau
Weyer-Pohl
129 (Rathaus-Altbau, 1. Obergeschoss)
Frau
Hainsch
134 (Rathaus-Altbau, 1. Obergeschoss)
Frau
Fernahl
132 (Rathaus-Altbau, 1. Obergeschoss)
Frau
Krause
131 (Rathaus-Altbau, 1. Obergeschoss)
Frau
Zombou
124 (Rathaus-Altbau, 1. Obergeschoss)
Frau
Oukaddi
121 (Rathaus-Altbau, 1. Obergeschoss)
Frau
Hassani
Frau
Weber
Frau
Schickhoff (Leiterin des Standesamtes)
125 (Rathaus-Altbau, 1. Obergeschoss)
Frau
Krischer (stellv. Leiterin des Standesamtes)
126 (Rathaus-Altbau, 1. Obergeschoss)