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Anliegerbescheinigungen

Auskünfte über die beitragsrechtliche Beurteilung von Grundstücken

 

Eigentümer von Grundstücken im Stadtgebiet bzw. deren Bevollmächtigte können Auskunft über die beitragsrechtliche Beurteilung ihres Grundstückes erhalten. Für die Erteilung einer Anliegerbescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr von 75,00 Euro zzgl. Porto erhoben. Der Gebührenbescheid ergeht grundsätzlich an den Antragsteller. Sie können die Anliegerbescheinigung schriftlich unter Angabe des Grundstücks (Flurstücksnummer, Straße, Hausnummer) sowie online anfordern. Ggfs. ist zusätzlich per Post oder Fax eine Eigentümervollmacht einzureichen. Die Anliegerbescheinigung und die Gebührenrechnung werden Ihnen dann mit der Post zugestellt.

Seit dem 01.01.2018 wird für eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von 25,00 Euro ein Eil-Service angeboten. Die Anliegerbescheinigung wird am Folgetag nach der Beantragung zur Abholung bereit gestellt oder per E-Mail oder per Fax zur Verfügung gestellt. Eine unterschriebene Anliegerbescheinigung und die Gebührenrechnung werden dann im Nachgang per Post zugestellt.

sie haben außerem die Möglichkeit des Antrag auf eine Anliegerbescheinigung online zu stellen.

Hier geht es zum Online-Antrag

Unterlagen

Eigentumsnachweis bzw. Vollmacht per Post oder Fax

Kosten

Verwaltungsgebühr von 75,00 Euro zzgl. Porto

Zusätzliche Eil-Service Verwaltungsgebühr von 25,00 Euro

 

 

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Anliegerbescheinigungen

Auskünfte über die beitragsrechtliche Beurteilung von Grundstücken

 

Eigentümer von Grundstücken im Stadtgebiet bzw. deren Bevollmächtigte können Auskunft über die beitragsrechtliche Beurteilung ihres Grundstückes erhalten. Für die Erteilung einer Anliegerbescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr von 75,00 Euro zzgl. Porto erhoben. Der Gebührenbescheid ergeht grundsätzlich an den Antragsteller. Sie können die Anliegerbescheinigung schriftlich unter Angabe des Grundstücks (Flurstücksnummer, Straße, Hausnummer) sowie online anfordern. Ggfs. ist zusätzlich per Post oder Fax eine Eigentümervollmacht einzureichen. Die Anliegerbescheinigung und die Gebührenrechnung werden Ihnen dann mit der Post zugestellt.

Seit dem 01.01.2018 wird für eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von 25,00 Euro ein Eil-Service angeboten. Die Anliegerbescheinigung wird am Folgetag nach der Beantragung zur Abholung bereit gestellt oder per E-Mail oder per Fax zur Verfügung gestellt. Eine unterschriebene Anliegerbescheinigung und die Gebührenrechnung werden dann im Nachgang per Post zugestellt.

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Anlieger https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1309/show
Anliegerbeiträge und städtebauliche Verträge
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-4070
Fax 02381 17-2973

Herr

Couwenbergs

A3.035 (Technisches Rathaus, 3. Obergeschoss)

02381 17-4062
couwenbergsaxel@stadt.hamm.de

Frau

Schrank

A3.039 (Technisches Rathaus, 3. Obergeschoss)

02381 17-4081
schrank@stadt.hamm.de
Sachgebiet Anliegerbeiträge Uentrop, Rhynern, Bockum-Hövel, Heessen
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Sachgebiet Anliegerbeiträge Mitte, Pelkum, Herringen, städtebauliche Verträge
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