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Abwassergebühren

 

Für die Inanspruchnahme des öffentlichen Abwassersystems werden Abwassergebühren erhoben. Die Abwassergebühren unterteilen sich in die Schmutz- und Niederschlagswassergebühren.

Abwassergebühren nach der Schmutzwassermenge

Berechnungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr ist die Frischwassermenge, die für das Grundstück von der Stadtwerken Hamm GmbH geliefert wird. Berechnungseinheit ist der Kubikmeter Schmutzwasser, der in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird.
Zuständig für die Erhebung der Abwassergebühr ist die von der Stadt Hamm damit beauftragte Stadtwerke Hamm GmbH. In den Fällen, in denen die bezogene Frischwassermenge nicht als Bemessungsgrundlage für die Gebührenberechnung zu Grunde gelegt werden kann, weil Frischwassermengen auf dem Grundstück verbraucht werden, erhebt die Stadt Hamm, Amt für Finanzen und Controlling, selber die Gebühr.

Zwischenwasserzähler bzw. Gartenwasserzähler (folgend Zähler genannt):

Werden Wassermengen nachweislich nicht als Abwasser der Abwasseranlage zugeführt, bleiben sie auf Antrag des Gebührenpflichtigen bei der Bemessung der Abwassergebühren unberücksichtigt. Der Nachweis ist durch das Messergebnis eines privaten Wasserzählers (Zwischenwasserzähler oder Gartenwasserzähler) zu führen.

-     Bevor Sie einen Wasserzähler einbauen und einen Antrag stellen!

Bitte prüfen Sie zuerst anhand Ihrer Stadtwerkerechnung, ob Sie überhaupt lfd. Abwassergebühren zahlen. Im sehr seltenen Ausnahmefall kann es aufgrund der besonderen Lage und der besonderen Entsorgung eines Grundstückes sein, dass keine lfd. Abwassergebühren zu zahlen sind. In diesem Fall erübrigt sich selbstverständlich ein derartiger Zähler. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Person, die auf Ihrem städtischen Grundbesitzabgabenbescheid genannt ist.

-     Kurzzusammenfassung:

Für den Nachweis von Wasserabzugsmengen ist der Kauf und Einbau eines oder mehrerer geeichter Zähler durch und auf Kosten des Gebührenpflichtigen erforderlich.
Der Einbau bzw. die Installation wird durch den Gebührenpflichtigen vorgenommen und nach formloser Antragstellung von der Stadt Hamm, Amt für Finanzen und Controlling, anhand von Fotos und in der Regel ohne Ortstermin geprüft, abgenommen und registriert. Der Zähler kann z.B. auf einen Außenwasseranschluss aufgeschraubt und verplombt werden. Die Beauftragung einer Fachfirma ist nicht notwendig. Einbauten an/in Leitungen zu Wasserhähnen an/über Waschbecken o.ä. werden nicht akzeptiert.

Die Ablesung der privaten Zähler hat nach der Abwassersatzung durch den Gebührenpflichtigen jährlich zum Jahresende (31.12.) zu erfolgen. Die Stadtwerke Hamm GmbH oder die Stadt Hamm lesen diese nicht ab. Die Messergebnisse sollten dann nach Ablesung auch umgehend schriftlich bei der Stadt Hamm, Amt für Finanzen und Controlling, 59061 Hamm oder per E-Mail an steuern20@stadt.hamm.de oder per Online-Antrag "Zählerstandsmeldung für Gartenwasserzähler" mitgeteilt werden. Ein Foto soll beigefügt werden.

Viele Zählerstandsmeldungen erfolgen bereits vorab ca. ab November, also wenn der Zähler in der Regel geschlossen bzw. die Gartensaison beendet ist. Diese werden ebenfalls als Zählerstandsmitteilung zum Jahresende akzeptiert.

Sollte diese Mitteilung bis zum 31.03. des Folgejahres unterbleiben, bleibt es bei der Veranlagung durch die Stadtwerke Hamm GmbH. Es erfolgen dann kein Abzug und keine Gutschrift mehr (Ausschlussfrist). Messergebnisse, die nach dem 31.03. eingehen, werden nicht anerkannt. Sie werden z.B. auch nicht später bei einer der nächsten Jahresmeldungen noch nachträglich und auch nicht zeitanteilig mitberücksichtigt.

-     Antrag:

Ein förmlicher Antrag ist nicht notwendig.
Senden Sie bitte für die Abnahme eines Zählers 3-4 Fotos vom Zähler, in denen die Zählernummer, Eichung etc. zu erkennen sind, und von der Umgebung (Einbaulage), gern per E-Mail an steuern20@stadt.hamm.de, ansonsten schriftlich an Stadt Hamm, Amt für Finanzen und Controlling, 59061 Hamm.
Große Auflösungen von mehreren MB sollen bitte aufgrund der Kapazität des E-Mail-Postfaches sowie der späteren Archivierung vermieden werden.
Bitte geben Sie Straße und Hausnummer des betreffenden Objektes sowie auch mindestens eine Telefonnummer an. Der Zähler kann dann sofort genutzt werden.
Danach erhalten Sie ein Infoschreiben zur weiteren Verfahrensweise samt Gebührenbescheid.

-     Gutschrift:

Die entsprechende Gutschrift der Entwässerungsgebühren erfolgt nicht über die Stadtwerke Hamm GmbH, an die weiterhin die regelmäßigen Gebührenabschläge und Jahresendabrechnungszahlungen in voller Höhe geleistet werden müssen, sondern jeweils über einen geänderten städtischen Grundbesitzabgabenbescheid. Die Gutschrift wird mit den lfd. Grundbesitzabgaben verrechnet oder erstattet.

-     Kosten (Verwaltungsgebühren):

Für die Abnahme von Zählern sowie für die Bearbeitung von Zählerstandsmeldungen wird jeweils eine Verwaltungsgebühr nach dem gültigen Gebührentarif der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamm erhoben (Angaben Stand 2023).

  1. Für die Abnahme des ersten Zählers beträgt diese 30,00 €.
  2. Für die Bearbeitung von Zählerstandsmeldungen (Absetzungsanträgen, Verbrauchsabrechnungen, Datenerfassung für Bescheiderstellung, Überwachung der Eichzeiten, …) beträgt diese für ab 2021 erstmalig abgenommene Zähler für den ersten Zähler 19,00 €.
    Für am 31.12.2020 bereits vorhanden gewesene Zähler wird diese Gebühr nicht erhoben, längstens aber nur bis zum Ende der Eichgültigkeit des Zählers.

Die Verwaltungsgebühr kann gleichzeitig mit einem eventuellen Erstattungsbetrag erhoben und auch verrechnet werden. Dadurch kann sich im Einzelfall, z.B. bei einer geringen Jahresabzugsmenge, trotz Gutschrift im Saldo ein Zuzahlungsbetrag ergeben, siehe unten „Spare ich denn überhaupt?“.

-     Eichgültigkeit:

Diese läuft nach längstens 6 Jahren ab. Achten Sie beim Kauf darauf, dass die Eichung erst im Jahr der Kaufes erfolgt ist (zweistellige CE oder M Nummer) bzw. dass kein entsprechend älterer Zähler erworben wird. Um nach Ablauf der Eichgültigkeit eines Zählers weiterhin Abzugsmengen geltend machen zu können, ist nach spätestens 6 Jahren der Einbau eines neuen geeichten Zählers (oder dessen Neueichung) notwendig. Dieser ist dann ebenfalls durch die Stadt Hamm abzunehmen und zu registrieren, wofür erneut eine Verwaltungsgebühr erhoben wird.

-     Spare ich denn überhaupt?

Sie sparen grundsätzlich je 1.000 Liter Frischwasser ( = 1 cbm bzw. 1 m³ ) die jeweilige Abwassergebühr in Höhe von 2,37 €, Stand 2024. Es empfiehlt sich vor Anschaffung und Abnahme eines Zählers, zunächst einmal den eigenen Gartenverbrauch bei mehreren Bewässerungsaktionen zu überwachen und festzustellen (Zählerstand bis zur 3. Nachkommastelle vorher und hinterher notieren; andere Verbraucher in der Zeit nicht nutzen, die Differenz ist der entsprechende Verbrauch in Liter bzw. dieser Wert dann geteilt durch 1.000 ist der entsprechende Verbrauch in cbm). Die Wassermengen sind oftmals nicht annähernd so umfangreich wie vermutet.

Mit der folgenden Kosten-Musterberechnung können Sie prüfen, ob sich der Einbau des Zählers für Sie lohnt:

1.

Zähler, Anschaffung

25,00 €

2.

+ Abnahmegebühr:

30,00 €

3.

+ 6 x 19,00 € jährliche Bearbeitungsgebühr:

114,00 €

4.

= Summe über 6 Jahre:

169,00 €

5.

= rechnerisch / Jahr:

28,17 €

 Dies entspricht bei der o.a. Abwassergebühr rund 12 cbm (12.000 l), die über 6 Jahre jährlich über den Zähler verbraucht werden müssten, nur um diese Kosten überhaupt zu decken.

Sollte der Zähler zusätzlich z.B. über eine Fachfirma in einen Leitungsstrang im Keller oder in der Garage eingebaut werden und es entstehen deswegen weitere Kosten von z.B. 150,00 €, ergäbe sich folgende Musterberechnung:

1.

Zähler, Anschaffung

25,00 €

2.

+ Einbaukosten

150,00 €

3.

+ Abnahmegebühr:

30,00 €

4.

+ 6 x 19,00 € jährliche Bearbeitungsgebühr:

114,00 €

5.

= Summe über 6 Jahre:

319,00 €

6.

= rechnerisch / Jahr:

53,17 €

Dies entspricht bei der o.a. Abwassergebühr dann rund 23 cbm (23.000 l), die über 6 Jahre jährlich über den Zähler verbraucht werden müssten, nur um diese Kosten überhaupt zu decken.

Gebühren
Gebührensätze ab 2024 je m³ Frischwassermenge:

Gebührenpflichtige, die ihre Abwässer in städtische
Abwasseranlagen ableiten: 2,37 EUR

Lippeverbandsmitglieder/innen, die ihre Abwässer in städtische
Abwasseranlagen ableiten: 0,76 EUR

Direkteinleiter/innen in Lippeverbandsanlagen: 1,61 EUR 

Abwassergebühren nach dem Niederschlagswassermaßstab
Berechnungsgrundlage der Niederschlagswassergebühr ist die Größe der bebauten und/oder befestigten Grundstücksfläche, von der Regenwasser in die öffentliche Abwasseranlage direkt oder indirekt eingeleitet wird.

In folgenden Fällen werden die zu berücksichtigenden Flächen mit einem reduzierten Ansatz angesetzt:

  • Bebaute Flächen (Dachflächen), die zum Zwecke der Begrünung mit einem mindestens 10 cm starken wasserspeichernden Substrat versehen sind, werden mit 50 % angesetzt
  • Befestigte Flächen, die einen Abflussbeiwert von kleiner gleich 0,5 haben, also insbesondere die mit Rasengittergesteinen, Ökopflaster oder Rasenfugensteinen befestigt sind, werden mit 50% angesetzt. Der Versickerungsnachweis kann durch entsprechende Herstellernachweise und Lichtbilder geführt werden.

Änderungen der bebauten und befestigen Flächen sind der Stadt Hamm - Amt für Finanzen und Controlling - unverzüglich und unaufgefordert schriftlich mitzuteilen oder unter folgendem Link Antrag Erklärung zur Entwässerung von bebauten und befestigten Flächen einzureichen.

Zuständig für die Erhebung der Abwassergebühr ist die Stadt Hamm - Amt für Finanzen und Controlling.

Gebühren
Gebührensätze ab 2024 je m² bebauter und sonst befestigter Fläche:

Gebührenpflichtige, die ihre Abwässer in städtische
Abwasseranlagen ableiten: 0,76 EUR

Lippeverbandsmitglieder/innen, die ihre Abwässer in städtische
Abwasseranlagen ableiten: 0,51 EUR

Direkteinleiter/innen in Lippeverbandsanlagen: 0,25 EUR

Festsetzung der Gebühren
Die Abwassergebühren werden jährlich mit dem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt. Sie sind zu den quartalsweisen Regelfälligkeiten am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu begleichen.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen für die Heranziehung zu Abwassergebühren sind die Abwassersatzung der Stadt Hamm vom 13.12.2018 und die Abwassergebührensatzung der Stadt Hamm in der jeweils geltenden Fassung. 

Abwassersatzung, Abwassergebührensatzung, Verwaltungsgebührensatzung

 

Hinweise und Besonderheiten

Weitere Informationen

Ihre Ansprechpartnerinnen im Bereich Grundbesitzabgaben:

              

Stadtbezirk-nr.      Stadtteil     Kassenzeichen beginnend mit Ansprechpartnerin        
3 Rhynern-Allen 1002 Frau Zgraja
6 Bockum-Hövel 1003 Frau Lenzen
3 Rhynern-Berge 1008 Frau Zgraja
2 Uentrop-Braam-Ostw. 1012 Frau Zgraja
3 Rhynern-Freiske 1018 Frau Zgraja
2 Uentrop-Frielinghausen 1019 Frau Zgraja
2 Uentrop-Haaren 1023 Frau Zgraja
1 Mitte-Alttstadt 1024 Frau Tezcan
5 Herringen 1028 Frau Tezcan
4 Pelkum-Lerche 1033 Frau Zgraja
2 Uentrop-Norddinker 1042 Frau Zgraja
3 Rhynern-Osterflierich 1046 Frau Zgraja
3 Rhynern-Osttünnen 1047 Frau Zgraja
4 Pelkum 1049 Frau Lenzen
3 Rhynern 1050 Frau Schütz
5 Herringen-Sandbochum 1053 Frau Zgraja
2 Uentrop-Schmehausen 1054 Frau Tezcan
3 Rhynern-Süddinker 1060 Frau Tezcan
2 Uentrop 1063 Frau Tezcan
2 Uentrop-Vöckinghausen 1065 Frau Zgraja
3 Rhynern-Wambeln 1066 Frau Tezcan
4 Pelkum-Weetfeld 1070 Frau Zgraja
2 Uentrop-Werries 1071 Frau Zgraja
3 Rhynern-Westtünnen 1075 Frau Kuhnert
4 Pelkum-Wiescherhöfen 1076 Frau Schütz
1 Mitte-Bahnhofsviertel 1077 Frau Lenzen
1 Mitte-Osten 1078 Frau Kuhnert
6 Bockum Hövel-Hamm-Norden 1079 Frau Schütz
7 Heessen-Hamm-Norden 1079 Frau Schütz
1 Mitte-Süden 1080 Frau Kuhnert
1 Mitte-Westen 1081 Frau Tezcan
4 Pelkum-Wiescherhöfen 1082 Frau Schütz
7 Heessen 1085 Frau Zgraja
Abwassergebühren

 

Für die Inanspruchnahme des öffentlichen Abwassersystems werden Abwassergebühren erhoben. Die Abwassergebühren unterteilen sich in die Schmutz- und Niederschlagswassergebühren.

Abwassergebühren nach der Schmutzwassermenge

Berechnungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr ist die Frischwassermenge, die für das Grundstück von der Stadtwerken Hamm GmbH geliefert wird. Berechnungseinheit ist der Kubikmeter Schmutzwasser, der in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird.
Zuständig für die Erhebung der Abwassergebühr ist die von der Stadt Hamm damit beauftragte Stadtwerke Hamm GmbH. In den Fällen, in denen die bezogene Frischwassermenge nicht als Bemessungsgrundlage für die Gebührenberechnung zu Grunde gelegt werden kann, weil Frischwassermengen auf dem Grundstück verbraucht werden, erhebt die Stadt Hamm, Amt für Finanzen und Controlling, selber die Gebühr.

Zwischenwasserzähler bzw. Gartenwasserzähler (folgend Zähler genannt):

Werden Wassermengen nachweislich nicht als Abwasser der Abwasseranlage zugeführt, bleiben sie auf Antrag des Gebührenpflichtigen bei der Bemessung der Abwassergebühren unberücksichtigt. Der Nachweis ist durch das Messergebnis eines privaten Wasserzählers (Zwischenwasserzähler oder Gartenwasserzähler) zu führen.

-     Bevor Sie einen Wasserzähler einbauen und einen Antrag stellen!

Bitte prüfen Sie zuerst anhand Ihrer Stadtwerkerechnung, ob Sie überhaupt lfd. Abwassergebühren zahlen. Im sehr seltenen Ausnahmefall kann es aufgrund der besonderen Lage und der besonderen Entsorgung eines Grundstückes sein, dass keine lfd. Abwassergebühren zu zahlen sind. In diesem Fall erübrigt sich selbstverständlich ein derartiger Zähler. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Person, die auf Ihrem städtischen Grundbesitzabgabenbescheid genannt ist.

-     Kurzzusammenfassung:

Für den Nachweis von Wasserabzugsmengen ist der Kauf und Einbau eines oder mehrerer geeichter Zähler durch und auf Kosten des Gebührenpflichtigen erforderlich.
Der Einbau bzw. die Installation wird durch den Gebührenpflichtigen vorgenommen und nach formloser Antragstellung von der Stadt Hamm, Amt für Finanzen und Controlling, anhand von Fotos und in der Regel ohne Ortstermin geprüft, abgenommen und registriert. Der Zähler kann z.B. auf einen Außenwasseranschluss aufgeschraubt und verplombt werden. Die Beauftragung einer Fachfirma ist nicht notwendig. Einbauten an/in Leitungen zu Wasserhähnen an/über Waschbecken o.ä. werden nicht akzeptiert.

Die Ablesung der privaten Zähler hat nach der Abwassersatzung durch den Gebührenpflichtigen jährlich zum Jahresende (31.12.) zu erfolgen. Die Stadtwerke Hamm GmbH oder die Stadt Hamm lesen diese nicht ab. Die Messergebnisse sollten dann nach Ablesung auch umgehend schriftlich bei der Stadt Hamm, Amt für Finanzen und Controlling, 59061 Hamm oder per E-Mail an steuern20@stadt.hamm.de oder per Online-Antrag "Zählerstandsmeldung für Gartenwasserzähler" mitgeteilt werden. Ein Foto soll beigefügt werden.

Viele Zählerstandsmeldungen erfolgen bereits vorab ca. ab November, also wenn der Zähler in der Regel geschlossen bzw. die Gartensaison beendet ist. Diese werden ebenfalls als Zählerstandsmitteilung zum Jahresende akzeptiert.

Sollte diese Mitteilung bis zum 31.03. des Folgejahres unterbleiben, bleibt es bei der Veranlagung durch die Stadtwerke Hamm GmbH. Es erfolgen dann kein Abzug und keine Gutschrift mehr (Ausschlussfrist). Messergebnisse, die nach dem 31.03. eingehen, werden nicht anerkannt. Sie werden z.B. auch nicht später bei einer der nächsten Jahresmeldungen noch nachträglich und auch nicht zeitanteilig mitberücksichtigt.

-     Antrag:

Ein förmlicher Antrag ist nicht notwendig.
Senden Sie bitte für die Abnahme eines Zählers 3-4 Fotos vom Zähler, in denen die Zählernummer, Eichung etc. zu erkennen sind, und von der Umgebung (Einbaulage), gern per E-Mail an steuern20@stadt.hamm.de, ansonsten schriftlich an Stadt Hamm, Amt für Finanzen und Controlling, 59061 Hamm.
Große Auflösungen von mehreren MB sollen bitte aufgrund der Kapazität des E-Mail-Postfaches sowie der späteren Archivierung vermieden werden.
Bitte geben Sie Straße und Hausnummer des betreffenden Objektes sowie auch mindestens eine Telefonnummer an. Der Zähler kann dann sofort genutzt werden.
Danach erhalten Sie ein Infoschreiben zur weiteren Verfahrensweise samt Gebührenbescheid.

-     Gutschrift:

Die entsprechende Gutschrift der Entwässerungsgebühren erfolgt nicht über die Stadtwerke Hamm GmbH, an die weiterhin die regelmäßigen Gebührenabschläge und Jahresendabrechnungszahlungen in voller Höhe geleistet werden müssen, sondern jeweils über einen geänderten städtischen Grundbesitzabgabenbescheid. Die Gutschrift wird mit den lfd. Grundbesitzabgaben verrechnet oder erstattet.

-     Kosten (Verwaltungsgebühren):

Für die Abnahme von Zählern sowie für die Bearbeitung von Zählerstandsmeldungen wird jeweils eine Verwaltungsgebühr nach dem gültigen Gebührentarif der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamm erhoben (Angaben Stand 2023).

  1. Für die Abnahme des ersten Zählers beträgt diese 30,00 €.
  2. Für die Bearbeitung von Zählerstandsmeldungen (Absetzungsanträgen, Verbrauchsabrechnungen, Datenerfassung für Bescheiderstellung, Überwachung der Eichzeiten, …) beträgt diese für ab 2021 erstmalig abgenommene Zähler für den ersten Zähler 19,00 €.
    Für am 31.12.2020 bereits vorhanden gewesene Zähler wird diese Gebühr nicht erhoben, längstens aber nur bis zum Ende der Eichgültigkeit des Zählers.

Die Verwaltungsgebühr kann gleichzeitig mit einem eventuellen Erstattungsbetrag erhoben und auch verrechnet werden. Dadurch kann sich im Einzelfall, z.B. bei einer geringen Jahresabzugsmenge, trotz Gutschrift im Saldo ein Zuzahlungsbetrag ergeben, siehe unten „Spare ich denn überhaupt?“.

-     Eichgültigkeit:

Diese läuft nach längstens 6 Jahren ab. Achten Sie beim Kauf darauf, dass die Eichung erst im Jahr der Kaufes erfolgt ist (zweistellige CE oder M Nummer) bzw. dass kein entsprechend älterer Zähler erworben wird. Um nach Ablauf der Eichgültigkeit eines Zählers weiterhin Abzugsmengen geltend machen zu können, ist nach spätestens 6 Jahren der Einbau eines neuen geeichten Zählers (oder dessen Neueichung) notwendig. Dieser ist dann ebenfalls durch die Stadt Hamm abzunehmen und zu registrieren, wofür erneut eine Verwaltungsgebühr erhoben wird.

-     Spare ich denn überhaupt?

Sie sparen grundsätzlich je 1.000 Liter Frischwasser ( = 1 cbm bzw. 1 m³ ) die jeweilige Abwassergebühr in Höhe von 2,37 €, Stand 2024. Es empfiehlt sich vor Anschaffung und Abnahme eines Zählers, zunächst einmal den eigenen Gartenverbrauch bei mehreren Bewässerungsaktionen zu überwachen und festzustellen (Zählerstand bis zur 3. Nachkommastelle vorher und hinterher notieren; andere Verbraucher in der Zeit nicht nutzen, die Differenz ist der entsprechende Verbrauch in Liter bzw. dieser Wert dann geteilt durch 1.000 ist der entsprechende Verbrauch in cbm). Die Wassermengen sind oftmals nicht annähernd so umfangreich wie vermutet.

Mit der folgenden Kosten-Musterberechnung können Sie prüfen, ob sich der Einbau des Zählers für Sie lohnt:

1.

Zähler, Anschaffung

25,00 €

2.

+ Abnahmegebühr:

30,00 €

3.

+ 6 x 19,00 € jährliche Bearbeitungsgebühr:

114,00 €

4.

= Summe über 6 Jahre:

169,00 €

5.

= rechnerisch / Jahr:

28,17 €

 Dies entspricht bei der o.a. Abwassergebühr rund 12 cbm (12.000 l), die über 6 Jahre jährlich über den Zähler verbraucht werden müssten, nur um diese Kosten überhaupt zu decken.

Sollte der Zähler zusätzlich z.B. über eine Fachfirma in einen Leitungsstrang im Keller oder in der Garage eingebaut werden und es entstehen deswegen weitere Kosten von z.B. 150,00 €, ergäbe sich folgende Musterberechnung:

1.

Zähler, Anschaffung

25,00 €

2.

+ Einbaukosten

150,00 €

3.

+ Abnahmegebühr:

30,00 €

4.

+ 6 x 19,00 € jährliche Bearbeitungsgebühr:

114,00 €

5.

= Summe über 6 Jahre:

319,00 €

6.

= rechnerisch / Jahr:

53,17 €

Dies entspricht bei der o.a. Abwassergebühr dann rund 23 cbm (23.000 l), die über 6 Jahre jährlich über den Zähler verbraucht werden müssten, nur um diese Kosten überhaupt zu decken.

Gebühren
Gebührensätze ab 2024 je m³ Frischwassermenge:

Gebührenpflichtige, die ihre Abwässer in städtische
Abwasseranlagen ableiten: 2,37 EUR

Lippeverbandsmitglieder/innen, die ihre Abwässer in städtische
Abwasseranlagen ableiten: 0,76 EUR

Direkteinleiter/innen in Lippeverbandsanlagen: 1,61 EUR 

Abwassergebühren nach dem Niederschlagswassermaßstab
Berechnungsgrundlage der Niederschlagswassergebühr ist die Größe der bebauten und/oder befestigten Grundstücksfläche, von der Regenwasser in die öffentliche Abwasseranlage direkt oder indirekt eingeleitet wird.

In folgenden Fällen werden die zu berücksichtigenden Flächen mit einem reduzierten Ansatz angesetzt:

  • Bebaute Flächen (Dachflächen), die zum Zwecke der Begrünung mit einem mindestens 10 cm starken wasserspeichernden Substrat versehen sind, werden mit 50 % angesetzt
  • Befestigte Flächen, die einen Abflussbeiwert von kleiner gleich 0,5 haben, also insbesondere die mit Rasengittergesteinen, Ökopflaster oder Rasenfugensteinen befestigt sind, werden mit 50% angesetzt. Der Versickerungsnachweis kann durch entsprechende Herstellernachweise und Lichtbilder geführt werden.

Änderungen der bebauten und befestigen Flächen sind der Stadt Hamm - Amt für Finanzen und Controlling - unverzüglich und unaufgefordert schriftlich mitzuteilen oder unter folgendem Link Antrag Erklärung zur Entwässerung von bebauten und befestigten Flächen einzureichen.

Zuständig für die Erhebung der Abwassergebühr ist die Stadt Hamm - Amt für Finanzen und Controlling.

Gebühren
Gebührensätze ab 2024 je m² bebauter und sonst befestigter Fläche:

Gebührenpflichtige, die ihre Abwässer in städtische
Abwasseranlagen ableiten: 0,76 EUR

Lippeverbandsmitglieder/innen, die ihre Abwässer in städtische
Abwasseranlagen ableiten: 0,51 EUR

Direkteinleiter/innen in Lippeverbandsanlagen: 0,25 EUR

Festsetzung der Gebühren
Die Abwassergebühren werden jährlich mit dem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt. Sie sind zu den quartalsweisen Regelfälligkeiten am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu begleichen.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen für die Heranziehung zu Abwassergebühren sind die Abwassersatzung der Stadt Hamm vom 13.12.2018 und die Abwassergebührensatzung der Stadt Hamm in der jeweils geltenden Fassung. 

Abwassersatzung, Abwassergebührensatzung, Verwaltungsgebührensatzung

 

Ihre Ansprechpartnerinnen im Bereich Grundbesitzabgaben:

              

Stadtbezirk-nr.      Stadtteil     Kassenzeichen beginnend mit Ansprechpartnerin        
3 Rhynern-Allen 1002 Frau Zgraja
6 Bockum-Hövel 1003 Frau Lenzen
3 Rhynern-Berge 1008 Frau Zgraja
2 Uentrop-Braam-Ostw. 1012 Frau Zgraja
3 Rhynern-Freiske 1018 Frau Zgraja
2 Uentrop-Frielinghausen 1019 Frau Zgraja
2 Uentrop-Haaren 1023 Frau Zgraja
1 Mitte-Alttstadt 1024 Frau Tezcan
5 Herringen 1028 Frau Tezcan
4 Pelkum-Lerche 1033 Frau Zgraja
2 Uentrop-Norddinker 1042 Frau Zgraja
3 Rhynern-Osterflierich 1046 Frau Zgraja
3 Rhynern-Osttünnen 1047 Frau Zgraja
4 Pelkum 1049 Frau Lenzen
3 Rhynern 1050 Frau Schütz
5 Herringen-Sandbochum 1053 Frau Zgraja
2 Uentrop-Schmehausen 1054 Frau Tezcan
3 Rhynern-Süddinker 1060 Frau Tezcan
2 Uentrop 1063 Frau Tezcan
2 Uentrop-Vöckinghausen 1065 Frau Zgraja
3 Rhynern-Wambeln 1066 Frau Tezcan
4 Pelkum-Weetfeld 1070 Frau Zgraja
2 Uentrop-Werries 1071 Frau Zgraja
3 Rhynern-Westtünnen 1075 Frau Kuhnert
4 Pelkum-Wiescherhöfen 1076 Frau Schütz
1 Mitte-Bahnhofsviertel 1077 Frau Lenzen
1 Mitte-Osten 1078 Frau Kuhnert
6 Bockum Hövel-Hamm-Norden 1079 Frau Schütz
7 Heessen-Hamm-Norden 1079 Frau Schütz
1 Mitte-Süden 1080 Frau Kuhnert
1 Mitte-Westen 1081 Frau Tezcan
4 Pelkum-Wiescherhöfen 1082 Frau Schütz
7 Heessen 1085 Frau Zgraja
Zwischenzähler, Gartenzähler, Entwässerung, Niederschlagswasser https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1283/show
Steuern und Benutzungsgebühren
Bismarckstraße 1 59065 Hamm
Telefon 02381 17-9900
Fax 02381 17-2991

Frau

Kuhnert

117 (Verwaltungsgebäude Bismarckstraße 1, 1[...]

02381 17-9912
marina.kuhnert@stadt.hamm.de

Frau

Lenzen

116 (Verwaltungsgebäude Bismarckstraße 1, 1[...]

02381 17-9911
lenzen@stadt.hamm.de

Frau

Schütz

115 (Verwaltungsgebäude Bismarckstraße 1, 1[...]

02381 17-9910
daria.schuetz@stadt.hamm.de

Frau

Tezcan

115 (Verwaltungsgebäude Bismarckstraße 1, 1[...]

02381 17-9915
asli.tezcan@stadt.hamm.de

Frau

Zgraja

114 (Verwaltungsgebäude Bismarckstraße 1, 1[...]

02381 17-9909
zgraja@stadt.hamm.de

Herr

Meißner

121 (Verwaltungsgebäude Bismarckstraße 1, 1[...]

02381 17-9913
meissner@stadt.hamm.de