Abwassergebühren
Für die Inanspruchnahme des öffentlichen Abwassersystems werden Abwassergebühren erhoben. Die Abwassergebühren unterteilen sich in die Schmutz- und Niederschlagswassergebühren.
Abwassergebühren nach der Schmutzwassermenge
Berechnungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr ist die Frischwassermenge, die für das Grundstück von der Stadtwerken Hamm GmbH geliefert wird. Berechnungseinheit ist der Kubikmeter Schmutzwasser, der in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird.
Zuständig für die Erhebung der Abwassergebühr ist die von der Stadt Hamm damit beauftragte Stadtwerke Hamm GmbH. In den Fällen, in denen die bezogene Frischwassermenge nicht als Bemessungsgrundlage für die Gebührenberechnung zu Grunde gelegt werden kann, weil Frischwassermengen auf dem Grundstück verbraucht werden, erhebt die Stadt Hamm, Amt für Finanzen und Controlling, selber die Gebühr.
Werden Wassermengen nachweislich nicht als Abwasser der Abwasseranlage zugeführt, bleiben sie auf Antrag des Gebührenpflichtigen bei der Bemessung der Abwassergebühren unberücksichtigt. Der Nachweis ist durch das Messergebnis eines privaten Wasserzählers (Zwischenwasserzähler oder Gartenwasserzähler) zu führen.
Zwischenwasserzähler bzw. Gartenwasserzähler – Voraussetzungen:
Für den Nachweis von Wasserabzugsmengen ist der Kauf und Einbau eines (oder mehrerer) geeichter Zwischenzähler durch und auf Kosten des Gebührenpflichtigen erforderlich. Die Eichgültigkeit der Zwischenzähler endet nach spätestens 6 Jahren. Messergebnisse nach Ablauf der Gültigkeit der Eichung werden nicht anerkannt.
Der Einbau des Zwischenwasserzählers ist fachgerecht vorzunehmen und wird nach Antragstellung des Gebührenpflichtigen von der Stadt Hamm, Amt für Finanzen und Controlling, anhand von Fotos und in der Regel ohne Ortstermin geprüft, abgenommen und registriert.
Für die Abnahme von Zwischenwasserzählern wird je Zwischenwasserzähler eine Verwaltungsgebühr nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamm erhoben.
Die Ablesung der privaten Zähler hat durch den Gebührenpflichtigen jährlich zum Jahresende zu erfolgen. Die Stadtwerke Hamm GmbH liest diese nicht ab. Die Messergebnisse müssen spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres schriftlich oder per E-Mail bei der Stadt Hamm, Amt für Finanzen und Controlling, 59061 Hamm, steuern20@stadt.hamm.de, eingegangen sein.
Sollte diese Mitteilung unterbleiben, bleibt es bei der Veranlagung durch die Stadtwerke Hamm GmbH (keine Gutschrift).
Messergebnisse, die nach dem 31.03. eingehen, werden nicht anerkannt. Ohne diese jährliche Mitteilung oder ohne deren fristgerechten Eingang können und werden mitgeteilte Messergebnisse nicht anerkannt. Sie werden z.B. auch nicht später bei einer der nächsten Jahresmeldungen noch nachträglich und auch nicht zeitanteilig mitberücksichtigt.
Die entsprechende Gutschrift der Entwässerungsgebühren erfolgt dann nicht über die Stadtwerke Hamm GmbH, wo weiterhin die von dort erhobenen Abschläge und Jahresendabrechnungen voll geleistet werden müssen, sondern jeweils über einen geänderten städtischen Abgabenbescheid. Die Gutschrift wird mit den lfd. Grundbesitzabgaben verrechnet oder erstattet.
Für die Bearbeitung von Zählerstandsmeldungen, Absetzungsanträgen, Verbrauchsabrechnungen, Datenerfassung für Bescheiderstellung, Überwachung der Eichzeiten, wird ab 2021 je neuem Zwischenwasserzähler eine Verwaltungsgebühr nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamm erhoben.
Die Verwaltungsgebühr kann gleichzeitig mit einem eventuellen Erstattungsbetrag erhoben und auch verrechnet werden. Dadurch kann sich Einzelfall, z.B. bei einer geringen Jahresabzugsmenge, trotz Gutschrift im Saldo ein Zuzahlungsbetrag ergeben.
Für bereits vorhandene Zwischenwasserzähler wird diese Verwaltungsgebühr nicht erhoben, längstens aber nur bis zu einem Austausch in einen neuen Zwischenwasserzähler.
Um nach Ablauf der Eichgültigkeit eines Zwischenwasserzählers weiterhin Erstattungen erhalten zu können, ist nach 6 Jahren der Einbau eines neuen geeichten Zwischenwasserzählers oder dessen Neueichung notwendig. Dieser ist dann ebenfalls durch die Stadt Hamm erneut abzunehmen und zu registrieren, wofür erneut eine Verwaltungsgebühr erhoben wird.
Gebühren
Gebührensätze ab 2021 je m³ Frischwassermenge:
Gebührenpflichtige, die ihre Abwässer in städtische
Abwasseranlagen ableiten: 1,92 EUR
Lippeverbandsmitglieder/innen, die ihre Abwässer in städtische
Abwasseranlagen ableiten: 0,57 EUR
Direkteinleiter/innen in Lippeverbandsanlagen: 1,35 EUR
Abwassergebühren nach dem Niederschlagswassermaßstab
Berechnungsgrundlage der Niederschlagswassergebühr ist die Größe der bebauten und/oder befestigten Grundstücksfläche, von der Regenwasser in die öffentliche Abwasseranlage direkt oder indirekt eingeleitet wird.
In folgenden Fällen werden die zu berücksichtigenden Flächen mit einem reduzierten Ansatz angesetzt:
- Bebaute Flächen (Dachflächen), die zum Zwecke der Begrünung mit einem mindestens 10 cm starken wasserspeichernden Substrat versehen sind, werden mit 50 % angesetzt
- Befestigte Flächen, die einen Abflussbeiwert von kleiner gleich 0,5 haben, also insbesondere die mit Rasengittergesteinen, Ökopflaster oder Rasenfugensteinen befestigt sind, werden mit 50% angesetzt. Der Versickerungsnachweis kann durch entsprechende Herstellernachweise und Lichtbilder geführt werden.
Zuständig für die Erhebung der Abwassergebühr ist die Stadt Hamm - Amt für Finanzen und Controlling.
Gebühren
Gebührensätze ab 2021 je m² bebauter und sonst befestigter Fläche:
Gebührenpflichtige, die ihre Abwässer in städtische
Abwasseranlagen ableiten: 0,73 EUR
Lippeverbandsmitglieder/innen, die ihre Abwässer in städtische
Abwasseranlagen ableiten: 0,57 EUR
Direkteinleiter/innen in Lippeverbandsanlagen: 0,16 EUR
Festsetzung der Gebühren
Die Abwassergebühren werden jährlich mit dem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt. Sie sind zu den quartalsweisen Regelfälligkeiten am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu begleichen.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen für die Heranziehung zu Abwassergebühren sind die Abwassersatzung der Stadt Hamm vom 13.12.2018 und die Abwassergebührensatzung der Stadt Hamm in der jeweils geltenden Fassung.
Abwassersatzung,
Ihr Weg zur Antragstellung
Downloads (Formulare / Informationen)
Es hilft Ihnen weiter
-
NN
Tel.: 02381 17-9915
-
NN
Tel.: 02381 17-9910
-
Frau Kuhnert
Tel.: 02381 17-9912
E-Mail: marina.kuhnert@stadt.hamm.de
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Frau Lenzen
Tel.: 02381 17-9911
E-Mail: lenzen@stadt.hamm.de
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Frau Zgraja
Tel.: 02381 17-9909
E-Mail: zgraja@stadt.hamm.de
-
Herr Schippkühler
Tel.: 02381 17-9914
E-Mail: schippkuehler@stadt.hamm.de
-
Herr Meißner
Tel.: 02381 17-9913
E-Mail: meissner@stadt.hamm.de
-
Herr Viertmann
Tel.: 02381 17-9908
E-Mail: viertmann@stadt.hamm.de
Zuständige Organisationseinheit
Steuern und Benutzungsgebühren
Bismarckstraße 1
59065 Hamm
E-Mail: steuern20@stadt.hamm.de
Weiterführende Informationen
Ihre Ansprechpartnerinnen im Bereich Grundbesitzabgaben:
Stadtbezirk-nr. | Stadtteil | Kassenzeichen beginnend mit | Ansprechpartnerin |
---|---|---|---|
1 | Mitte-Alttstadt | 1024 | Frau Lenzen |
1 | Mitte-Bahnhofsviertel | 1077 | Frau Kuhnert |
1 | Mitte-Osten | 1078 | Frau Lenzen |
1 | Mitte-Süden | 1080 | Frau Kuhnert |
1 | Mitte-Westen | 1081 | NN |
2 | Uentrop | 1063 | Frau Zgraja |
2 | Uentrop-Braam-Ostw. | 1012 | Frau Zgraja |
2 | Uentrop-Frielinghausen | 1019 | NN |
2 | Uentrop-Haaren | 1023 | NN |
2 | Uentrop-Norddinker | 1042 | Frau Lenzen |
2 | Uentrop-Schmehausen | 1054 | NN |
2 | Uentrop-Vöckinghausen | 1065 | Frau Zgraja |
2 | Uentrop-Werries | 1071 | Frau Zgraja |
3 | Rhynern | 1050 | Frau Lenzen |
3 | Rhynern-Allen | 1002 | Frau Zgraja |
3 | Rhynern-Berge | 1008 | Frau Zgraja |
3 | Rhynern-Freiske | 1018 | NN |
3 | Rhynern-Osterflierich | 1046 | NN |
3 | Rhynern-Osttünnen | 1047 | Frau Lenzen |
3 | Rhynern-Süddinker | 1060 | Frau Lenzen |
3 | Rhynern-Wambeln | 1066 | Frau Lenzen |
3 | Rhynern-Westtünnen | 1075 | Frau Kuhnert |
4 | Pelkum | 1049 | Frau Kuhnert |
4 | Pelkum-Lerche | 1033 | Frau Lenzen |
4 | Pelkum-Weetfeld | 1070 | Frau Zgraja |
4 | Pelkum-Wiescherhöfen | 1076+1082 | NN |
5 | Herringen | 1028 | NN |
5 | Herringen-Sandbochum | 1053 | Frau Zgraja |
6 | Bockum Hövel-Hamm-Norden | 1079 | Frau Zgraja |
6 | Bockum-Hövel | 1003 | Frau Lenzen |
7 | Heessen | 1085 | Frau Zgraja |
7 | Heessen-Hamm-Norden | 1079 | Frau Zgraja |
- | alle Stadtteile Gartenwasserzähler | Herr Viertmann |