Fundsachen
Sie haben etwas verloren? Oder gar gefunden?
Dann sind Sie hier genau richtig! Die Fundbüros in den sieben Bürgerämtern sind Anlaufstellen für alle Fundsachen (einschließlich Fahrräder) im Stadtgebiet von Hamm. Hier werden sie gesammelt, registriert und - wenn möglich - dem Eigentümer zurückgegeben.
Online-Fundbüro
In unserem Online-Fundbüro können Sie ganz bequem von zu Hause oder unterwegs nachsehen, welche Fundsachen bei uns abgegeben wurden. Auch können Sie sich hier über die rechtlichen Grundlagen, den Finderlohn und die Versteigerung von Fundsachen informieren.
Sie haben etwas verloren?
Sollten Sie in Hamm etwas verloren haben, können Ihnen vielleicht die Fundbüros helfen. Fundgegenstände werden in der Regel beim Fundbüro des jeweiligen Stadtbezirks abgegeben oder angezeigt. Wenn Sie nicht genau wissen, wo Sie etwas verloren haben, wenden Sie sich bitte an das
Bürgeramt Uentrop .
Können wir Sie als Eigentümerin oder Eigentümer ermitteln (z.B. bei Ausweispapieren), informieren wir Sie natürlich so schnell wie möglich.
Die Fundbüros in Hamm bieten Ihnen einen Online-Zugriff auf die Fundsachen-datenbank
(Online-Fundbüro) . Selbstverständlich können Sie sich auch persönlich, telefonisch oder per
Email erkundigen. Denken Sie aber bitte daran, dass es unter Umständen einige Tage dauern kann, bis eine Fundsache den Weg ins Fundbüro gefunden hat.
Für einige Fundsachen ist eine persönliche Vorsprache in den Fundbüros empfehlenswert, besonders, wenn es sich um Dinge handelt, die schlecht zu beschreiben sind und in großer Zahl gefunden werden (z.B. Brillen, Kleidung, Schirme, Schlüssel, Handys, usw.) Ist Ihr Haustier entlaufen, wenden Sie sich bitte an das Tierasyl Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Tag der Anzeige des Fundes und beträgt sechs Monate. Danach wird die Fundsache an den Finder herausgegeben, sofern Fundrechte geltend gemacht wurden. Fundsachen, die nach Ablauf von sieben Monaten an keinen Empfangsberechtigten herausgegeben worden sind, werden nach vorheriger amtlicher Bekanntmachung versteigert (örtliche oder Online-Versteigerungen) oder anderweitig verwertet.
Nichtstädtische Fundbüros
Sie haben den verlorenen Gegenstand bei uns nicht gefunden? Dann versuchen Sie es auch einmal bei folgenden Anlaufstellen:
Sie haben etwas gefunden?
Sollten Sie eine verlorene Sache in Hamm finden und an sich nehmen, müssen Sie dies einem der Fundbüros der Stadt Hamm melden, sofern Sie die Sache der Eigentümerin/dem Eigentümer nicht direkt zurück geben können.
Fundsachen sind alle Gegenstände, die ohne Absicht abhanden gekommen sind. Sachen, an denen der Besitz freiwillig aufgegeben wurde, also mit der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, sind herrenlose Sachen und damit keine Fundsachen. Die gilt insbesondere für wertlose oder nahezu wertlose Sachen (z.B. schrottreife Fahrräder, unbrauchbare Fahrzeugreifen, zerrissene, verschmutzte und abgetragene Kleidungsstücke).
Gefundene Sachen bis zu einem Wert von 10,00 € sind ebenfalls nicht anzeigepflichtig.
Die Fundsachen werden bei den Fundbüros der Stadt Hamm erfasst. Dort wird versucht, den Eigentümer/die Eigentümerin zu ermitteln. In vielen Fällen ist dieses jedoch nicht möglich. In den Fundbüros wird eine Funddatenbank geführt, damit auf Nachfrage eine Rückgabe an den rechtmäßigen Eigentümer/die Eigentümerin möglich ist.
Sie haben über einen Online-Zugriff
(Online-Fundbüro) die Möglichkeit, den Fund einer Sache zu melden. Selbstverständlich können Sie auch persönlich, telefonisch oder per
Email mit dem Fundbüro Kontakt aufnehmen.
Haben Sie Fundrechte geltend gemacht, können Sie die Fundsache nach Ablauf von sechs Monaten beim Fundbüro abholen. Die Frist hierzu beträgt vier Wochen.
Informationen zu Ihren gesetzlichen Pflichten als Finderin/Finder erhalten Sie
hier (§§ 965 bis 984 BGB)
Fahrräder
Auch wenn Sie ein Fahrrad gefunden haben, melden Sie dies bitte bei einem der Fundbüros in den Bürgerämtern. Melden Sie sich bitte auch, wenn Sie das Fahrrad selbst in Verwahrung nehmen.
Sie können dazu den Online-Zugriff (
Online-Fundbüro) nutzen oder Sie melden sich persönlich, telefonisch oder per
Email beim Fundbüro.
Unverschlossene Fahrräder sollten wenigstens 1 Woche an einer Stelle gestanden haben, bevor sie als Fundsache angemeldet werden dürfen.
Falls möglich, geben Sie bitte die Rahmennummer an. Ohne eine Rahmennummer ist ein Fahrrad nur schwer zu identifizieren.
Finderlohn
Der gesetzliche Finderlohn beträgt nach § 971 des Bürgerlichen Gesetzbuches
vom Wert der Sache bis 500,00 € = 5%, vom Mehrwert = 3 %.
Versteigerungen
Fundgegenstände, die gem.
§ 976 BGB in das Eigentum der Stadt Hamm übergegangen sind, werden meistbietend, jedoch nicht unter dem Schätzwert versteigert. Die Versteigerungen finden überwiegend im Internet (
Online-Versteigerung) statt. Lediglich eine kleine Anzahl von Fahrrädern wird im Rahmen des Sattelfestes örtlich versteigert.
Örtliche Versteigerung
Eine örtliche Versteigerung findet nur im Rahmen des Sattelfestes im Kurpark Bad Hamm statt. Hierbei werden ca. 10 - 15 Fahrräder gegen Barzahlung versteigert; Schecks und Karten können leider nicht akzeptiert werden. Eine Anmeldung zur Versteigerung ist nicht erforderlich.
Online-Versteigerung
2 x jährlich führt die Stadt Hamm in der Regel Online-Versteigerungen durch. Die Startseite des Versteigerungs-Portals erreichen Sie über folgenden Link:
www.sonderauktionen.net. Hier können sie sich auch über die jeweils anstehenden Vorschau- und Versteigerungstermine informieren. Die Versteigerung startet mit einem festgesetzten Höchstpreis. Dieser aktuelle Kaufpreis fällt jedoch – im Gegensatz zu Ebay – in regelmäßigen Abständen bis zum angegebenen Mindestpreis.
Datum der nächsten Online- Versteigerung:
31.10.2024, 17.00 Uhr bis max. 10.11.2024, 17.00 Uhr
Vorschaubeginn: 03.10.2024
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Hinweise, wenn Sie an der Online-Versteigerung teilnehmen möchten:
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Fundsachen werden wie im abgegebenen Zustand angeboten.
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Die Fundsachen wurden nicht auf mögliche, ggf. weitere Beschädigungen noch auf andere Merkmale und Funktionen als die angegebenen überprüft.
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Wie bei örtlichen Versteigerungen: Es gibt keine Garantie auf Güte, Beschaffenheit oder Qualität.
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Besondere Angaben, die zur Sache gemacht wurden, sind nicht verbindlich.
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Bitte beachten Sie das Bild zum Angebot. So werden z.B. die angebotenen Fundräder nicht auf Verkehrstauglichkeit überprüft und sind oftmals reparaturbedürftig! Wenn Sie Zweifel daran haben, ob der angebotene Gegenstand tatsächlich Ihren Vorstellungen entspricht, nehmen Sie bitte vor Abgabe eines Gebotes bzw. vor einem Sofortkauf Kontakt mit dem Fundbüro auf. Wir werden Ihnen dann gerne detaillierteres Bildmaterial und - soweit möglich - weitergehende Informationen zum angebotenen Gegenstand zur Verfügung stellen oder auch einen Besichtigungstermin mit Ihnen vereinbaren.
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Sie erhalten weder eine Garantie noch Gewährleistung. Es wird nicht für etwaige Folgeschäden gehaftet.
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Umtausch oder Rücktritt vom Kauf sind nach dem Zuschlag oder dem Sofortkauf nicht mehr möglich.
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Nach Zuschlag müssen sperrige Fundsachen grundsätzlich - nach Überweisung des Betrags - bei der Behörde abgeholt werden. Die Abholung muss zeitnah zu den generellen Öffnungszeiten erfolgen. Ein Versand der Kleinteile, wie z. B. Schmuck, Handys usw. ist bei Übernahme der Versandkosten nach vorheriger Absprache möglich.
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Bitte beachten Sie auch die besonderen Hinweise und AGB's im Versteigerungs-Portal