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Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Staatsangehörigkeitsausweis
Müssen Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen oder benötigen Sie hierfür einen Staatsangehörigkeitsausweis?
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann festgestellt werden, wenn Sie nachweisen oder glaubhaft machen können, dass Sie und gegebenenfalls die Person, von der sich die Staatsangehörigkeit ableitet, seit dem 1. Januar 1950 (in speziellen Fällen ab 1914) von deutschen Stellen als deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger behandelt wurden.
Staatsangehörigkeitsausweise sind urkundliche Nachweise über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Der Staatsangehörigkeitsausweis bestätigt, dass die Inhaberin oder der Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung, im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist.
Benötigt wird ein Staatsangehörigkeitsausweis immer dann, wenn bestimmte Rechtsgeschäfte an den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit gebunden sind, zum Beispiel:
- Verbeamtungen,
- Aufnahme in den diplomatischen Dienst,
- Offizierslaufbahn bei der Bundeswehr,
- Adoption
Kosten
Für die Prüfung der deutschen Staatsangehörigkeit fallen Gebühren in Höhe von 25 Euro an.
Zuständige Organisationseinheiten
- Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Sachsenweg 6
59073 Hamm
E-Mail: einbuergerung@stadt.hamm.de
- Abteilung Integrationsmanagment
Sachsenweg 6
59073 Hamm
E-Mail: integrationsmanagement@stadt.hamm.de
- Amt für Integration, Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten
Caldenhofer Weg 192
59063 Hamm
E-Mail: auslaender-fluechtlingsamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Korittke
Tel: 02381 17-6775
Sachgebietsleiter Einbürgerung
- Herr Mentel
Tel: 02381 17-6779
- Frau Buchholz
Tel: 02381 17-6774
- Frau Filbrich
Tel: 02381 17-6778
- Herr Schmidt
Tel: 02381 17-6777
Staatsangehörigkeitsausweis
Müssen Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen oder benötigen Sie hierfür einen Staatsangehörigkeitsausweis?
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann festgestellt werden, wenn Sie nachweisen oder glaubhaft machen können, dass Sie und gegebenenfalls die Person, von der sich die Staatsangehörigkeit ableitet, seit dem 1. Januar 1950 (in speziellen Fällen ab 1914) von deutschen Stellen als deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger behandelt wurden.
Staatsangehörigkeitsausweise sind urkundliche Nachweise über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Der Staatsangehörigkeitsausweis bestätigt, dass die Inhaberin oder der Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung, im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist.
Benötigt wird ein Staatsangehörigkeitsausweis immer dann, wenn bestimmte Rechtsgeschäfte an den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit gebunden sind, zum Beispiel:
- Verbeamtungen,
- Aufnahme in den diplomatischen Dienst,
- Offizierslaufbahn bei der Bundeswehr,
- Adoption
Für die Prüfung der deutschen Staatsangehörigkeit fallen Gebühren in Höhe von 25 Euro an.
523, Gelber Schein https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/63807/showHerr
Korittke
14 (VG Sachsenweg 6, Erdgeschoss)
Herr
Mentel
E15 (VG Sachsenweg 6, Erdgeschoss)
Frau
Buchholz
11 (VG Sachsenweg 6, Erdgeschoss)
Frau
Filbrich
16
Herr
Schmidt
016 (VG Sachsenweg 6)
Herr
Korittke
14 (VG Sachsenweg 6, Erdgeschoss)
Herr
Mentel
E15 (VG Sachsenweg 6, Erdgeschoss)
Frau
Buchholz
11 (VG Sachsenweg 6, Erdgeschoss)
Frau
Filbrich
16
Herr
Schmidt
016 (VG Sachsenweg 6)
Herr
Korittke
14 (VG Sachsenweg 6, Erdgeschoss)
Herr
Mentel
E15 (VG Sachsenweg 6, Erdgeschoss)
Frau
Buchholz
11 (VG Sachsenweg 6, Erdgeschoss)
Frau
Filbrich
16
Herr
Schmidt
016 (VG Sachsenweg 6)