BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Festsetzungen gem. § 69 GewO inkl. Wochen- und Spezialmärkte

Für Veranstlatungen nach Titel IV der GewO (Messen, Ausstellungen, Spiezial- und Jahrmärkte / Trödelmärkte)  an Sonn- und Feiertagen und eines Wochen- oder Großmarktes ist ein Festsetzungsbescheid des Ordnungsamtes erforderlich.

Unterlagen

nach Einzelfall

Kosten

50,00 bis 3.000,00 €

Weitere Informationen

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Festsetzungen gem. § 69 GewO inkl. Wochen- und Spezialmärkte

Für Veranstlatungen nach Titel IV der GewO (Messen, Ausstellungen, Spiezial- und Jahrmärkte / Trödelmärkte)  an Sonn- und Feiertagen und eines Wochen- oder Großmarktes ist ein Festsetzungsbescheid des Ordnungsamtes erforderlich.

nach Einzelfall

weiter zum Wirtschafts-Service-Portal NRW

50,00 bis 3.000,00 €

Messe, Ausstellung, Trödelmarkt, Hoftrödel, Privattrödel, Spezailmarkt, Jahrmarkt, Kirmes, Weihnachtsmarkt, Rummel, Volksfest https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/51110/show
Ordnungsamt
Gustav-Heinemann-Straße 21 59065 Hamm
Telefon 02381 17-7201

Frau

Heike

Thönis

2. OG

02381 17-7212
gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
Sachgebiet Gewerberecht
Gustav-Heinemann-Straße 21 59065 Hamm

Frau

Heike

Thönis

2. OG

02381 17-7212
gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de