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Vaterschaftsanerkennung
Informationen zur Vaterschaftsanerkennung (Flyer)
Falls Sie nicht verheiratet sind, wird das Kind erst durch die Anerkennung der Vaterschaft mit dem Vater verwandt.
Für die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung können Sie entweder beim Standesamt oder beim Jugendamt einen Termin vereinbaren.
Weitere Infos und Ansprechpartner entnehmen Sie bitte dem Flyer.
Zuständige Organisationseinheiten
- Beistandschaften
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
- Standesamt
Caldenhofer Weg 10
59065 Hamm
E-Mail: standesamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Hoppe
Tel: 02381 17-5335
Buchstabenbereich: A - B
- Frau Naffin
Tel: 02381 17-5337
Buchstabenbereich: S + U
- Frau Mandel
Tel: 02381 17-5333
Buchstabenbereich: T + V - W
- Frau Weyer-Pohl
Tel: 02381 17-5334
Buchstabenbereich: P - R
- Frau Hainsch
Tel: 02381 17-5332
Buchstabenbereich: K
- Frau Fernahl
Stellvertretende Abteilungsleitung
Tel: 02381 17-5340
Sachgebietsleitung Beurkundungsservice, Buchstabenbereich: X-Z
- Frau Krause
Tel: 02381 17-5341
Urkundenanforderungen D, E, I
- Frau Zombou
Tel: 02381 17-5342
Buchstabenbereich C - F
- Frau Weber
Tel: 02381 17-5345
Geburtenservice
- Frau Hassani
Tel: 02381 17-5346
Geburtenservice
- Frau Krischer
Abteilungsleitung
Tel: 02381 17-5330
Leiterin des Standesamtes
Informationen zur Vaterschaftsanerkennung (Flyer)
Falls Sie nicht verheiratet sind, wird das Kind erst durch die Anerkennung der Vaterschaft mit dem Vater verwandt.
Für die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung können Sie entweder beim Standesamt oder beim Jugendamt einen Termin vereinbaren.
Weitere Infos und Ansprechpartner entnehmen Sie bitte dem Flyer.
Geburt https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/47390/showFrau
Hoppe
Zimmer 1.14 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Naffin
Zimmer 1.09 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Mandel
Zimmer 1.12 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Weyer-Pohl
Zimmer 1.13 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Hainsch
Zimmer 1.04 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Fernahl
Stellvertretende Abteilungsleitung
Zimmer 1.03 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Krause
Zimmer 1.06 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Zombou
Zimmer 1.05 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Weber
Zimmer 1.15 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Hassani
Zimmer 1.15 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Krischer
Abteilungsleitung
Zimmer 1.07 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Hoppe
Zimmer 1.14 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Naffin
Zimmer 1.09 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Mandel
Zimmer 1.12 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Weyer-Pohl
Zimmer 1.13 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Hainsch
Zimmer 1.04 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Fernahl
Stellvertretende Abteilungsleitung
Zimmer 1.03 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Krause
Zimmer 1.06 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Zombou
Zimmer 1.05 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Weber
Zimmer 1.15 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Hassani
Zimmer 1.15 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Krischer
Abteilungsleitung
Zimmer 1.07 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Informationen zur Vaterschaftsanerkennung (Flyer)
Falls Sie nicht verheiratet sind, wird das Kind erst durch die Anerkennung der Vaterschaft mit dem Vater verwandt.
Für die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung können Sie entweder beim Standesamt oder beim Jugendamt einen Termin vereinbaren.
Weitere Infos und Ansprechpartner entnehmen Sie bitte dem Flyer.
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/47390/showIm Personenstandswesen werden die bekannten Aufgaben bewältigt, die der Bürger seit jeher dem Begriff Standesamt zuordnet:
die Beurkundung des Personenstandes, die bis zur Einrichtung der Standesämter (in Preußen im Oktober 1874) den Kirchenbuchämtern oblag.
Hier werden Eheschließungen angemeldet und durchgeführt, Geburten und Sterbefälle beurkundet, Ehefähigkeitszeugnisse für Eheschließungen im Ausland ausgestellt, Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden ausgestellt, Namensänderungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, wie z. B. Voranstellung oder Anfügung von Familiennamen, Wiederannahme eines früheren Familiennamens und Namenserteilungen beurkundet.
Auch die Anerkennung von Vaterschaften nimmt das Standesamt entgegen.
Vaterschaften, Nichtvaterschaften, Adoptionen, Namensänderungen, Eheschließungen, Ehescheidungen und Sterbefälle werden in die im Standesamt geführten Personenstandsregister eingetragen.
In Angelegenheiten, für deren Entscheidung Gerichte zuständig sind, werden Anträge entgegengenommen und weitergeleitet (z. B. Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile, Befreiung von der Beibringung des ausländischen Ehefähigkeitszeugnisses oder Berichtigungen).
Das Standesamt im Familienrathaus besitzt einen behindertengerechten Zugang.
Vor- und/oder Familiennamen können nur in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Dies wird als öffentlich-rechtliche Namensänderung bezeichnet und erfolgt ebenfalls im Standesamt.
Für diese Fälle stehen Ihnen Frau Krischer unter der Rufnummer 02381/175340 als Ansprechpartnerin zur Verfügung.