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Standesamt

Im Personenstandswesen werden die bekannten Aufgaben bewältigt, die der Bürger seit jeher dem Begriff Standesamt zuordnet:
die Beurkundung des Personenstandes, die bis zur Einrichtung der Standesämter (in Preußen im Oktober 1874) den Kirchenbuchämtern oblag.
Hier werden Eheschließungen angemeldet und durchgeführt, Geburten und Sterbefälle beurkundet, Ehefähigkeitszeugnisse für Eheschließungen im Ausland ausgestellt, Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden ausgestellt, Namensänderungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, wie z. B. Voranstellung oder Anfügung von Familiennamen, Wiederannahme eines früheren Familiennamens und Namenserteilungen beurkundet.
Auch die Anerkennung von Vaterschaften nimmt das Standesamt entgegen.
Vaterschaften, Nichtvaterschaften, Adoptionen, Namensänderungen, Eheschließungen, Ehescheidungen und Sterbefälle werden in die im Standesamt geführten Personenstandsregister eingetragen.
In Angelegenheiten, für deren Entscheidung Gerichte zuständig sind, werden Anträge entgegengenommen und weitergeleitet (z. B. Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile, Befreiung von der Beibringung des ausländischen Ehefähigkeitszeugnisses oder Berichtigungen).

Das Standesamt im Familienrathaus besitzt einen behindertengerechten Zugang.


Vor- und/oder Familiennamen können nur in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Dies wird als öffentlich-rechtliche Namensänderung bezeichnet und erfolgt ebenfalls im Standesamt.
Für diese Fälle stehen Ihnen Frau Krischer unter der Rufnummer 02381/175340 als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

(55.2)

Anschrift

Verwaltungsgebäude Caldenhofer Weg 10
Caldenhofer Weg 10
59065 Hamm

Kontakt

Tel.: 02381 17-5343
Fax: 02381 17-105343
E-Mail: standesamt@stadt.hamm.de

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Dienstag und Donnerstag nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter 02381/175343. Fast alle Anliegen können Sie auch rund um die Uhr ganz bequem online erledigen.

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Verwaltungsgebäude Caldenhofer Weg 10

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Aktuelles

Selbstbestimmungsgesetz

Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag tritt mit Datum vom 01.11.2024 in Kraft.

Weitere Infos finden Sie hier.

 

Besuch des Geburtenservices des Standesamt Hamm auf den Geburtsstationen:

Evangelisches Krankenhaus Hamm: werktags zwischen 8.00 Uhr und 9.00 Uhr

Barbara-Klinik Hamm: werktags zwischen 09.30 Uhr und 10:30 Uhr

Kontaktpersonen