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Hundesteuerermäßigung
Die Hundehaltung ist bei bestimmten Voraussetzungen um die Hälfte ermäßigt (z. B. Hundehalter/in, die Grundsicherungsleistungen oder Hartz IV beziehen).
Den passenden Ermäßigungsantrag gibt es hier:
Unterlagen
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Tomkowitz
Tel: 02381 17-9901
E-Mail: tomkowitz@stadt.hamm.de
Hundesteuerermäßigung
Die Hundehaltung ist bei bestimmten Voraussetzungen um die Hälfte ermäßigt (z. B. Hundehalter/in, die Grundsicherungsleistungen oder Hartz IV beziehen).
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