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Bescheinigung in Steuersachen
Die Bescheinigung in Steuersachen (ehemals Unbedenklichkeitsbescheinigung) wird auf Antrag von der Stadtkasse ausgestellt. Sie dient zur Vorlage bei Behörden und öffentlichen wie privaten Auftraggebern.
Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten wie vorhandene Steuerrückstände.
Die Bescheinigung bezieht sich auf den aktuellen Sachstand zum Ausstellungszeitpunkt.
Die Bescheinigung wird ausschließlich dem Steuerpflichtigen oder einem berechtigten Vertreter (z.B. Geschäftsführer, Vorstand) übersandt.
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag auf Bescheinigung in Steuersachen.
Kosten
20,00 EUR pro Stück
Bitte beachten Sie, dass Sie die fälligen Gebüren direkt im Zuge der Antragsstellung bezahlen müssen!
Sie können mit Paypal, Giropay, Paydirekt und Kreditkarte bezahlen.
Zuständige Organisationseinheit
- Stadtkasse
Alter Grenzweg 2
59071 Hamm
E-Mail: stadtkasse@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Trippelsdorf
Tel: 02381 17-9928
E-Mail: trippelsdorf@stadt.hamm.de
- Frau Schaub
Tel: 02381 17-9925
E-Mail: schaub@stadt.hamm.de
Amt/Fachbereich
Stadtkasse - Abteilung Zahlungsabwicklung
Die Bescheinigung in Steuersachen (ehemals Unbedenklichkeitsbescheinigung) wird auf Antrag von der Stadtkasse ausgestellt. Sie dient zur Vorlage bei Behörden und öffentlichen wie privaten Auftraggebern.
Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten wie vorhandene Steuerrückstände.
Die Bescheinigung bezieht sich auf den aktuellen Sachstand zum Ausstellungszeitpunkt.
Die Bescheinigung wird ausschließlich dem Steuerpflichtigen oder einem berechtigten Vertreter (z.B. Geschäftsführer, Vorstand) übersandt.
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag auf Bescheinigung in Steuersachen.
20,00 EUR pro Stück
Bitte beachten Sie, dass Sie die fälligen Gebüren direkt im Zuge der Antragsstellung bezahlen müssen!
Sie können mit Paypal, Giropay, Paydirekt und Kreditkarte bezahlen.
Herr
Trippelsdorf
213
Frau
Schaub
211
Die Bescheinigung in Steuersachen (ehemals Unbedenklichkeitsbescheinigung) wird auf Antrag von der Stadtkasse ausgestellt. Sie dient zur Vorlage bei Behörden und öffentlichen wie privaten Auftraggebern.
Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten wie vorhandene Steuerrückstände.
Die Bescheinigung bezieht sich auf den aktuellen Sachstand zum Ausstellungszeitpunkt.
Die Bescheinigung wird ausschließlich dem Steuerpflichtigen oder einem berechtigten Vertreter (z.B. Geschäftsführer, Vorstand) übersandt.
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https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/31656/show