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Bescheinigung in Steuersachen
Die Stadtkasse Hamm stellt Bescheinigungen in Steuersachen (früher: Unbedenklichkeitsbescheinigung) aus. Der Antrag kann formlos per EMail an stadtkasse@stadt.hamm.de erfolgen. Gerne können Sie den Antrag auch persönlich während unserer Sprechzeiten stellen.
Eine Bescheinigung in Steuersachen, die zur Vorlage bei Dienststellen der Stadt Hamm zwecks Berücksichtigung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verlangt wird, ist gebührenfrei.
Alle anderen Bescheinigungen in Steuersachen kosten 10 Euro.
Zuständige Organisationseinheit
- Stadtkasse
Alter Grenzweg 2
59071 Hamm
E-Mail: stadtkasse@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Trippelsdorf
Tel: 02381 17-9928
E-Mail: trippelsdorf@stadt.hamm.de
- Frau Schaub
Tel: 02381 17-9925
E-Mail: schaub@stadt.hamm.de
Amt/Fachbereich
Stadtkasse - Abteilung Zahlungsabwicklung
Die Stadtkasse Hamm stellt Bescheinigungen in Steuersachen (früher: Unbedenklichkeitsbescheinigung) aus. Der Antrag kann formlos per EMail an stadtkasse@stadt.hamm.de erfolgen. Gerne können Sie den Antrag auch persönlich während unserer Sprechzeiten stellen.
Eine Bescheinigung in Steuersachen, die zur Vorlage bei Dienststellen der Stadt Hamm zwecks Berücksichtigung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verlangt wird, ist gebührenfrei.
Alle anderen Bescheinigungen in Steuersachen kosten 10 Euro.
Bescheinigung in Steuersachen,Unbedenklichkeit,Unbedenklichkeitsbescheinigung https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/31656/showHerr
Trippelsdorf
213
Frau
Schaub
211