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Immissionsschutz - „Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb sowie zur Änderung von Anlagen gemäß § 4 bzw. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)“

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Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, sowie von ortsfesten Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen bedürfen einer Genehmigung (vgl. § 4 BImSchG). Der Anhang 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes stellt eine Liste dar, in der alle genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes aufgeführt sind.

 

Neben der Errichtung und dem Betrieb einer Anlage bedarf auch die Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage der Genehmigung, sofern durch die Änderung nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können und diese für die Prüfung erheblich sein können (vgl. § 16 BImSchG).

 

Vor Antragstellung sollten Sie sich durch die Genehmigungsbehörde umfassend beraten lassen. Die hier aufgeführten Ansprechpartner:innen stehen Ihnen dazu kompetent zur Seite. Der Antrag umfasst eine Vielzahl an wichtiger Dokumente (bspw. Gutachten, Pläne, Formulare, Betriebsbeschreibungen ect.). Der Antragsumfang ist für jedes Vorhaben individuell mit der Genehmigungsbehörde im Vorfeld anzustimmen. Nach erfolgter Einreichung des Antrags über den Online-Antrags-Assistenten auf dieser Seite wird die Behörde den Eingang überprüfen und Ihnen neben der Eingangsbestätigung des Formularservice der Stadt Hamm, auch eine separate Eingangsbestätigung mit gesondertem Aktenzeichen und Zugangsinformationen zur Online-Beteiligungsplattform für den Upload weiterer Dokumente zusenden. Gem. §10 Abs. 1 BImSchG behält sich die Behörde das Recht vor die Antragsunterlagen auch in Papierform nachzufordern. Wir empfehlen ein Planungsbüro für die komplexe Antragstellung und die Abwicklung des Genehmigungsverfahrens zu beauftragen.

 

Nachfolgenden gelangen Sie zum Online-Antrags-Assistenten für „Formular 1“ des Antrags.  Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb sowie zur Änderung von Anlagen gemäß § 4 bzw. § 16 BImSchG

 

 

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

  • Herr Wendt
    Tel: 02381 17-4351

    Ansprechpartner für Anlagen
    mit dem Schwerpunkt:
    "Abfallbehandlung & -lagerung"

  • Herr Gantenbrinker
    Sachgebietsleitung
    Tel: 02381 17-4353

    Sachgebietsleiter für den Bereich Immissionsschutz

  • Frau Grimm
    Tel: 02381 17-4355

    Ansprechpartnerin für Anlagen
    mit dem Schwerpunkt:
    "Landwirtschaft & Nahrungsmittel"

  • Frau Guth
    Tel: 02381 17-4354

    Ansprechpartnerin für Anlagen
    mit dem Schwerpunkt:
    "Wärme- & Energieerzeugung"

  • Herr Zeusnik
    Tel: 02381 17-4356

    Ansprechpartner für Anlagen
    mit dem Schwerpunkt:
    "Produktion & Umschlag"

Immissionsschutz - „Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb sowie zur Änderung von Anlagen gemäß § 4 bzw. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)“

Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, sowie von ortsfesten Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen bedürfen einer Genehmigung (vgl. § 4 BImSchG). Der Anhang 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes stellt eine Liste dar, in der alle genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes aufgeführt sind.

 

Neben der Errichtung und dem Betrieb einer Anlage bedarf auch die Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage der Genehmigung, sofern durch die Änderung nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können und diese für die Prüfung erheblich sein können (vgl. § 16 BImSchG).

 

Vor Antragstellung sollten Sie sich durch die Genehmigungsbehörde umfassend beraten lassen. Die hier aufgeführten Ansprechpartner:innen stehen Ihnen dazu kompetent zur Seite. Der Antrag umfasst eine Vielzahl an wichtiger Dokumente (bspw. Gutachten, Pläne, Formulare, Betriebsbeschreibungen ect.). Der Antragsumfang ist für jedes Vorhaben individuell mit der Genehmigungsbehörde im Vorfeld anzustimmen. Nach erfolgter Einreichung des Antrags über den Online-Antrags-Assistenten auf dieser Seite wird die Behörde den Eingang überprüfen und Ihnen neben der Eingangsbestätigung des Formularservice der Stadt Hamm, auch eine separate Eingangsbestätigung mit gesondertem Aktenzeichen und Zugangsinformationen zur Online-Beteiligungsplattform für den Upload weiterer Dokumente zusenden. Gem. §10 Abs. 1 BImSchG behält sich die Behörde das Recht vor die Antragsunterlagen auch in Papierform nachzufordern. Wir empfehlen ein Planungsbüro für die komplexe Antragstellung und die Abwicklung des Genehmigungsverfahrens zu beauftragen.

 

Nachfolgenden gelangen Sie zum Online-Antrags-Assistenten für „Formular 1“ des Antrags.  Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb sowie zur Änderung von Anlagen gemäß § 4 bzw. § 16 BImSchG

 

 

Errichtung von Anlagen, Änderung von Anlagen, https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/293664/show
Untere Immissionsschutzbehörde
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Fax 02381 17-2958

Herr

Wendt

A0.030 (Technisches Rathaus - Erdgeschoss)

02381 17-4351

Herr

Gantenbrinker

Sachgebietsleitung

A0.027 (Technisches Rathaus - Erdgeschoss)

02381 17-4353

Frau

Grimm

A0.030 (Technisches Rathaus - Erdgeschoss)

02381 17-4355

Frau

Guth

A0.030 (Technisches Rathaus - Erdgeschoss)

02381 17-4354

Herr

Zeusnik

A0.030 (Technisches Rathaus - Erdgeschoss)

02381 17-4356