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Bewachungsgewerbe

Bewachungsgewerbe - Erlaubnis gem. § 34 a GewO

Sie möchten gewerbesmäßig (selbständig, als Unternehmer) das Leben oder Eigentum fremder Personen vor Eingriffen Dritter schützen? Zum Beispiel Gebäude bewachen, Fluggäste kontrollieren, Geld- und Wertransporte durchführen oder im Personenschutz arbeiten? Hierfür benötigen Sie eine gewerberechtliche Erlaubnis.

 

Rechtsgrundlagen

Gewerbeordnung, Bewachungsverordnung

Unterlagen

 

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Ausländern die Aufenthaltserlaubnis
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Wohnortes
  • Gewerbezentralregisterauszug zu beantragen im Meldeamt oder Ordnungsamt des Wohnortes
  • bei einer GmbH der Handelsregisterauszug 
  • Nachweis der Sachkunde (IHK Dortmund)
  • Versicherungsnachweis für das Gewerbe (Haftpflichtversicherung)
  • Prüfung der Vermögensverhältnisse
  • Nachweis über Zahlung des Gebührenvorschusses in Höhe von 5.000 €

die Liste ist nicht abschließend, je nach Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

Kosten

Die Gebühr für die Erlaubnis beträgt 5.000 €.

Weitere Informationen

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Bewachungsgewerbe

Bewachungsgewerbe - Erlaubnis gem. § 34 a GewO

Sie möchten gewerbesmäßig (selbständig, als Unternehmer) das Leben oder Eigentum fremder Personen vor Eingriffen Dritter schützen? Zum Beispiel Gebäude bewachen, Fluggäste kontrollieren, Geld- und Wertransporte durchführen oder im Personenschutz arbeiten? Hierfür benötigen Sie eine gewerberechtliche Erlaubnis.

 

 

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Ausländern die Aufenthaltserlaubnis
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Wohnortes
  • Gewerbezentralregisterauszug zu beantragen im Meldeamt oder Ordnungsamt des Wohnortes
  • bei einer GmbH der Handelsregisterauszug 
  • Nachweis der Sachkunde (IHK Dortmund)
  • Versicherungsnachweis für das Gewerbe (Haftpflichtversicherung)
  • Prüfung der Vermögensverhältnisse
  • Nachweis über Zahlung des Gebührenvorschusses in Höhe von 5.000 €

die Liste ist nicht abschließend, je nach Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

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Die Gebühr für die Erlaubnis beträgt 5.000 €.

Sicherheitsdienst, Security, Bewacher, Türsteher, Einlasskontrolle https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2800/show
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Telefon 02381 17-7201

Herr

Felix

Brunnenberg

2. OG

02381 17-7212
gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
Sachgebiet Gewerberecht
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