KFZ - Online
Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung „i-Kfz“ können Sie ihr Fahrzeug online an-, ab- und ummelden. Das spart den Weg zur Zulassungsstelle und die Wartezeit vor Ort.
Folgende Zulassungsvorgänge können Bürgerinnen und Bürger und juristische Personen online durchführen:
- Anmeldung
- Abmeldung
- Wiederzulassung mit und ohne Halterwechsel
- Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel
- Adressänderungen
- Tageszulassung (nur Neufahrzeuge)
- Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen (H)
Durch das internetbasierte Verfahren werden diese Zulassungsvorgänge automatisiert und direkt entschieden. Dies hat erhebliche Vorteile und ermöglich neben einer schnellen Antragsbearbeitung auch die sofortige Inbetriebsetzung. Damit kann das über i-Kfz zugelassene Fahrzeug direkt am Straßenverkehr teilnehmen. Zudem werden die Kosten für die internetbasierte Zulassung im Vergleich zur Anmeldung in der Zulassungsbehörde vor Ort deutlich abgesenkt.
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Weiterführende Informationen
Bundesministerium für Verkehr
Bearbeitungsdauer
Die gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsdauer beträgt sechs Tage. Spätestens nach 14 Tagen sollen die Unterlagen bei Ihnen sein.
In dieser Zeit dürfen Sie mit den heruntergeladenen Dokumenten und ungestempelten Kennzeichen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Erforderliche Unterlagen
je nach Vorgang:
- Zugangsdaten zur BundID
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie bei zugelassenen Fahrzeugen die Kennzeichen
- Bankdaten für das Sepa-Lastschriftmandat (Kfz-Steuern)
- eVB-Nummer der Kfz-Haftpflichtversicherung
Rechtsgrundlagen
§§ 18 - 32 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Hinweise und Besonderheiten
Eine Anleitung, wie Sie an die verdeckten Codes der Plaketten und Zulassungsdokumente gelangen, finden Sie unter "Dokumente"
An Wen Wenden
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Frau Soester-Weißenberg, Tel. 02381/179624,
Frau Schreiber, Tel. 02381/179601 oder
Frau Mikolajetz Tel. 02381/179600.
Kosten
Die Kosten variieren je nach Vorgang und werden auf Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Durchschnittlich sind die Kosten für einen Online-Vorgang ca. 20 % günstiger als vor Ort.