BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Wohngeld
Antragberechtigt für einen Mietzuschuss sind:
- der Mieter, Untermieter oder mietähnlich Nutzungsberechtigte von Wohnraum,
- der Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes,
- der Bewohner von Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus.
Über den Wohngeldrechner NRW besteht die Möglichkeit einen Anspruch auf Mietzuschuss (Wohngeld für Mietwohnungen) zu prüfen und anschließend einen Online-Antrag zu stellen.
- der Eigentümer eines Eigenheims, einer Kleinsiedlung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle,
- der Eigentümer einer Eigentumswohnung,
- der Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts,
- Personen, die Anspruch auf Übereignung, Bestellung oder Übertragung des Gebäudes, Wohnungseigentums oder Dauerwohnrechts haben.
Über den Wohngeldrechner NRW besteht die Möglichkeit einen Anspruch auf Lastenzuschuss (Wohngeld für Eigentum) zu prüfen und anschließend einen Online-Antrag zu stellen.
Antrag auf Lastenzuschuss (Wohngeld für Eigentum) als ausfüllbares PDFServicezeiten
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr | |
Dienstag: | ||
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr | 14:00 - 15:30 Uhr |
Donnerstag: | ||
Freitag: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Downloads
Zuständige Organisationseinheit
- Wohngeldstelle
Südring 4-6
59065 Hamm
E-Mail: wohngeld@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Köhn
Tel: 02381 17-8132
Buchstabenbereich: A - Ba
- Frau Eggers
Tel: 02381 17-8124
Buchstabenbereich: Be - Ce
- Frau Foth
Tel: 02381 17-8121
Buchstabenbereich: Ch - Di
- Herr Yildirim
Tel: 02381 17-8126
Buchstabenbereich: Do - Gn
- N. N.
Tel: 02381 17-8118
Buchstabenbereich: Go - He
- Frau Derksen
Tel: 02381 17-8113
Buchstabenbereich: Hi - Ja
- Frau Koschlakow
Tel: 02381 17-8125
Buchstabenbereich: Je - Ko
- Herr Bilic
Tel: 02381 17-8131
Buchstabenbereich: Kr - Ma
- N. N.
Tel: 02381 17-8110
Buchstabenbereich: Me - O
- Frau Kemper-Kim
Tel: 02381 17-8128
Buchstabenbereich: P - R
- Frau Stosch
Tel: 02381 17-8123
Buchstabenbereich: Sa - Se
- Frau Dierse
Tel: 02381 17-8114
Buchstabenbereich: Sh - St
- Frau Koper
Tel: 02381 17-8122
Buchstabenbereich: Su - We
- Frau Bressin
Tel: 02381 17-8129
Buchstabenbereich: Wi - Z
- Frau Allgeier
Tel: 02381 17-8111
stellv. Teamleitung
- Frau Walter
Tel: 02381 17-8127
Teamleitung
Antragberechtigt für einen Mietzuschuss sind:
- der Mieter, Untermieter oder mietähnlich Nutzungsberechtigte von Wohnraum,
- der Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes,
- der Bewohner von Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus.
Über den Wohngeldrechner NRW besteht die Möglichkeit einen Anspruch auf Mietzuschuss (Wohngeld für Mietwohnungen) zu prüfen und anschließend einen Online-Antrag zu stellen.
- der Eigentümer eines Eigenheims, einer Kleinsiedlung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle,
- der Eigentümer einer Eigentumswohnung,
- der Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts,
- Personen, die Anspruch auf Übereignung, Bestellung oder Übertragung des Gebäudes, Wohnungseigentums oder Dauerwohnrechts haben.
Über den Wohngeldrechner NRW besteht die Möglichkeit einen Anspruch auf Lastenzuschuss (Wohngeld für Eigentum) zu prüfen und anschließend einen Online-Antrag zu stellen.
Antrag auf Lastenzuschuss (Wohngeld für Eigentum) als ausfüllbares PDFServicezeiten
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr | |
Dienstag: | ||
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr | 14:00 - 15:30 Uhr |
Donnerstag: | ||
Freitag: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Frau
Köhn
304 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Frau
Eggers
305 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Frau
Foth
305 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Herr
Yildirim
306 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
N.
N.
307 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Frau
Derksen
304 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Frau
Koschlakow
308 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Herr
Bilic
308 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
N.
N.
311 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Frau
Kemper-Kim
312 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Frau
Stosch
313 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Frau
Dierse
313 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Frau
Koper
315 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Frau
Bressin
315 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Frau
Allgeier
303 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Frau
Walter
302 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Antragberechtigt für einen Mietzuschuss sind:
- der Mieter, Untermieter oder mietähnlich Nutzungsberechtigte von Wohnraum,
- der Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes,
- der Bewohner von Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus.
Über den Wohngeldrechner NRW besteht die Möglichkeit einen Anspruch auf Mietzuschuss (Wohngeld für Mietwohnungen) zu prüfen und anschließend einen Online-Antrag zu stellen.
- der Eigentümer eines Eigenheims, einer Kleinsiedlung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle,
- der Eigentümer einer Eigentumswohnung,
- der Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts,
- Personen, die Anspruch auf Übereignung, Bestellung oder Übertragung des Gebäudes, Wohnungseigentums oder Dauerwohnrechts haben.
Über den Wohngeldrechner NRW besteht die Möglichkeit einen Anspruch auf Lastenzuschuss (Wohngeld für Eigentum) zu prüfen und anschließend einen Online-Antrag zu stellen.
Antrag auf Lastenzuschuss (Wohngeld für Eigentum) als ausfüllbares PDFServicezeiten
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr | |
Dienstag: | ||
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr | 14:00 - 15:30 Uhr |
Donnerstag: | ||
Freitag: | 08:30 - 12:00 Uhr |