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Parkerleichterung für soziale und ambulante Dienste (nur Gebiet Stadt Hamm)
Laut Erlass des Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen sollen den karitativen Organisationen sowie Alten- und Pflegediensten Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. In Anlehnung an den Handwerkerparkausweis können den Pflegediensten folgende Rechte eingeräumt werden:
- Abstellmöglichkeit auf Bewohnerparkplätzen mit dem Zusatzschild ”Bewohner mit besonderem Parkausweis frei”
- Parken im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot
- Gebührenfreies Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten; eine Überschreitung der Höchstparkzeit ist möglich
- In Parkscheibenzonen kann ohne Auslegung einer Parkscheibe und ohne zeitliche Begrenzung geparkt werden
- Parken in verkehrsberuhigten Zonen
- Parken in Fußgängerzonen wärend der Anlieferungszeiten.
- Gültig für das Stadtgebiet Hamm
Es muss sich bei dem Antragsteller um eine karitative Organisation oder um einen Alten- und Pflegedienst handeln. Der Ausweis gilt für Firmen- und Privatfahrzeuge. Es kann eine unbegrenzte Zahl pro Dienstleister ausgestellt werden.
Der Ausweis erhält nicht den Hinweis auf das jeweilige Kennzeichen des Fahrzeuges, er ist somit für alle Fahrzeuge nutzbar. Firmenfahrzeuge müssen mit einer festen Firmenaufschrift versehen sein (bei Privatfahrzeugen ist eine temporäre Beschriftung ausreichend).
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 46 Abs. 1 (3) Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1979 in der z. Z. geltenden Fassung
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Parkausweis für ambulante und soziale Dienste auf Stadtgebiet.
Unterlagen
Nachweis über das Gewerbe.
Kosten
- 170,00 € Genehmigung für 2 Jahre
- 90,00 € Genehmigung für 1 Jahr
- 55,00 € Genehmigung für 6 Monate
- 30,00 € Genehmigung für 3 Monate
- 15,00 € Genehmigung für 1 Monat
Bitte beachten Sie, dass Sie die fälligen Gebüren direkt im Zuge der Antragsstellung bezahlen müssen!
Sie können mit Paypal, Giropay, Paydirekt und Kreditkarte bezahlen.
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Zuständige Organisationseinheiten
- Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2
59071 Hamm
E-Mail: ba-uentrop@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19
59073 Hamm
E-Mail: ba-heessen@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177
59077 Hamm
E-Mail: ba-pelkum@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245
59077 Hamm
E-Mail: ba-herringen@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1
59075 Hamm
E-Mail: ba-bockum-hoevel@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12
59069 Hamm
E-Mail: ba-rhynern@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
E-Mail: ba-mitte@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Eggenstein
Tel: 02381 17-9145
- Herr Kerßebaum
Tel: 02381 17-9102
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Laut Erlass des Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen sollen den karitativen Organisationen sowie Alten- und Pflegediensten Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. In Anlehnung an den Handwerkerparkausweis können den Pflegediensten folgende Rechte eingeräumt werden:
- Abstellmöglichkeit auf Bewohnerparkplätzen mit dem Zusatzschild ”Bewohner mit besonderem Parkausweis frei”
- Parken im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot
- Gebührenfreies Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten; eine Überschreitung der Höchstparkzeit ist möglich
- In Parkscheibenzonen kann ohne Auslegung einer Parkscheibe und ohne zeitliche Begrenzung geparkt werden
- Parken in verkehrsberuhigten Zonen
- Parken in Fußgängerzonen wärend der Anlieferungszeiten.
- Gültig für das Stadtgebiet Hamm
Es muss sich bei dem Antragsteller um eine karitative Organisation oder um einen Alten- und Pflegedienst handeln. Der Ausweis gilt für Firmen- und Privatfahrzeuge. Es kann eine unbegrenzte Zahl pro Dienstleister ausgestellt werden.
Der Ausweis erhält nicht den Hinweis auf das jeweilige Kennzeichen des Fahrzeuges, er ist somit für alle Fahrzeuge nutzbar. Firmenfahrzeuge müssen mit einer festen Firmenaufschrift versehen sein (bei Privatfahrzeugen ist eine temporäre Beschriftung ausreichend).
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 46 Abs. 1 (3) Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1979 in der z. Z. geltenden Fassung
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Parkausweis für ambulante und soziale Dienste auf Stadtgebiet.
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- 170,00 € Genehmigung für 2 Jahre
- 90,00 € Genehmigung für 1 Jahr
- 55,00 € Genehmigung für 6 Monate
- 30,00 € Genehmigung für 3 Monate
- 15,00 € Genehmigung für 1 Monat
Bitte beachten Sie, dass Sie die fälligen Gebüren direkt im Zuge der Antragsstellung bezahlen müssen!
Sie können mit Paypal, Giropay, Paydirekt und Kreditkarte bezahlen.
Herr
Eggenstein
Zimmer 53 (Rathausanbau, Erdgeschoss)
Herr
Kerßebaum
106 (Rathaus, 1. Obergeschoss)
Herr
Eggenstein
Zimmer 53 (Rathausanbau, Erdgeschoss)
Herr
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Laut Erlass des Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen sollen den karitativen Organisationen sowie Alten- und Pflegediensten Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. In Anlehnung an den Handwerkerparkausweis können den Pflegediensten folgende Rechte eingeräumt werden:
- Abstellmöglichkeit auf Bewohnerparkplätzen mit dem Zusatzschild ”Bewohner mit besonderem Parkausweis frei”
- Parken im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot
- Gebührenfreies Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten; eine Überschreitung der Höchstparkzeit ist möglich
- In Parkscheibenzonen kann ohne Auslegung einer Parkscheibe und ohne zeitliche Begrenzung geparkt werden
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Es muss sich bei dem Antragsteller um eine karitative Organisation oder um einen Alten- und Pflegedienst handeln. Der Ausweis gilt für Firmen- und Privatfahrzeuge. Es kann eine unbegrenzte Zahl pro Dienstleister ausgestellt werden.
Der Ausweis erhält nicht den Hinweis auf das jeweilige Kennzeichen des Fahrzeuges, er ist somit für alle Fahrzeuge nutzbar. Firmenfahrzeuge müssen mit einer festen Firmenaufschrift versehen sein (bei Privatfahrzeugen ist eine temporäre Beschriftung ausreichend).
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 46 Abs. 1 (3) Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1979 in der z. Z. geltenden Fassung
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https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2564/showIm Stadtteil Pelkum befindet sich das Bürgeramt im alten Amtshaus an der Kamener Str. 177. Untergebracht sind hier im Erdgeschoss der Bereich Bürgerservice und im 2. Obergeschoss die Abteilung Schwerbehindertenrecht.
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