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Parkerleichterung für soziale und ambulante Dienste (nur Gebiet Stadt Hamm)
Laut Erlass des Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen sollen den karitativen Organisationen sowie Alten- und Pflegediensten Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. In Anlehnung an den Handwerkerparkausweis können den Pflegediensten folgende Rechte eingeräumt werden:
- Abstellmöglichkeit auf Bewohnerparkplätzen mit dem Zusatzschild ”Bewohner mit besonderem Parkausweis frei”
- Parken im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot
- Gebührenfreies Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten; eine Überschreitung der Höchstparkzeit ist möglich
- In Parkscheibenzonen kann ohne Auslegung einer Parkscheibe und ohne zeitliche Begrenzung geparkt werden
- Parken in verkehrsberuhigten Zonen
- Parken in Fußgängerzonen wärend der Anlieferungszeiten.
- Gültig für das Stadtgebiet Hamm
Es muss sich bei dem Antragsteller um eine karitative Organisation oder um einen Alten- und Pflegedienst handeln. Der Ausweis gilt für Firmen- und Privatfahrzeuge. Es kann eine unbegrenzte Zahl pro Dienstleister ausgestellt werden.
Der Ausweis erhält nicht den Hinweis auf das jeweilige Kennzeichen des Fahrzeuges, er ist somit für alle Fahrzeuge nutzbar. Firmenfahrzeuge müssen mit einer festen Firmenaufschrift versehen sein (bei Privatfahrzeugen ist eine temporäre Beschriftung ausreichend).
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 46 Abs. 1 (3) Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1979 in der z. Z. geltenden Fassung
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Parkausweis für ambulante und soziale Dienste auf Stadtgebiet.
Erforderliche Unterlagen
Nachweis über das Gewerbe.
Kosten
- 170,00 € Genehmigung für 2 Jahre
- 90,00 € Genehmigung für 1 Jahr
- 55,00 € Genehmigung für 6 Monate
- 30,00 € Genehmigung für 3 Monate
- 15,00 € Genehmigung für 1 Monat
Bitte beachten Sie, dass Sie die fälligen Gebühren direkt im Zuge der Antragsstellung bezahlen müssen!
Sie können mit PayPal oder Kreditkarte bezahlen.

Zuständige Stellen
-
- Bürgeramt Uentrop
- Alter Grenzweg 2
- 59071 Hamm
-
- Bürgeramt Heessen
- Amtsstraße 19
- 59073 Hamm
-
- Bürgeramt Pelkum
- Kamener Straße 177
- 59077 Hamm
-
- Bürgeramt Herringen
- Dortmunder Straße 245
- 59077 Hamm
-
- Bürgeramt Bockum-Hövel
- Teichweg 1
- 59075 Hamm
-
- Bürgeramt Rhynern
- Unnaer Straße 10-12
- 59069 Hamm
-
- Bürgeramt Mitte
- Theodor-Heuss-Platz 16
- 59065 Hamm
Ansprechpartner
Dokumente
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Laut Erlass des Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen sollen den karitativen Organisationen sowie Alten- und Pflegediensten Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. In Anlehnung an den Handwerkerparkausweis können den Pflegediensten folgende Rechte eingeräumt werden:
- Abstellmöglichkeit auf Bewohnerparkplätzen mit dem Zusatzschild ”Bewohner mit besonderem Parkausweis frei”
- Parken im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot
- Gebührenfreies Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten; eine Überschreitung der Höchstparkzeit ist möglich
- In Parkscheibenzonen kann ohne Auslegung einer Parkscheibe und ohne zeitliche Begrenzung geparkt werden
- Parken in verkehrsberuhigten Zonen
- Parken in Fußgängerzonen wärend der Anlieferungszeiten.
- Gültig für das Stadtgebiet Hamm
Es muss sich bei dem Antragsteller um eine karitative Organisation oder um einen Alten- und Pflegedienst handeln. Der Ausweis gilt für Firmen- und Privatfahrzeuge. Es kann eine unbegrenzte Zahl pro Dienstleister ausgestellt werden.
Der Ausweis erhält nicht den Hinweis auf das jeweilige Kennzeichen des Fahrzeuges, er ist somit für alle Fahrzeuge nutzbar. Firmenfahrzeuge müssen mit einer festen Firmenaufschrift versehen sein (bei Privatfahrzeugen ist eine temporäre Beschriftung ausreichend).
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 46 Abs. 1 (3) Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1979 in der z. Z. geltenden Fassung
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Parkausweis für ambulante und soziale Dienste auf Stadtgebiet.
Nachweis über das Gewerbe.
https://serviceportal.hamm.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2564/showWichtiger Hinweis:
Aufgrund der Personalversammlung sind einige Bürgerämter am 18.09.2026 geschlossen oder nur eingeschränkt erreichbar.
Folgende Bürgerämter sind an diesem Tag im Notbetrieb geöffnet:
- Bürgeramt Pelkum (Notbetrieb für alle Anliegen einschl. Abt. f. Schwerbehindertenrecht)
- Bürgeramt Bockum-Hövel (nur Ausgabe von Personaldokumenten)
- Bürgeramt Heessen (notbetrieb für alle Anliegen)
Die Bürgerämter Mitte, Uentrop, Rhynern und Herringen bleiben an diesem Tag geschlossen.
17-172
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund der Personalversammlung sind einige Bürgerämter am 18.09.2026 geschlossen oder nur eingeschränkt erreichbar.
Folgende Bürgerämter sind an diesem Tag im Notbetrieb geöffnet:
- Bürgeramt Pelkum (Notbetrieb für alle Anliegen einschl. Abt. f. Schwerbehindertenrecht)
- Bürgeramt Bockum-Hövel (nur Ausgabe von Personaldokumenten)
- Bürgeramt Heessen (notbetrieb für alle Anliegen)
Die Bürgerämter Mitte, Uentrop, Rhynern und Herringen bleiben an diesem Tag geschlossen.
17-177
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund der Personalversammlung sind einige Bürgerämter am 18.09.2026 geschlossen oder nur eingeschränkt erreichbar.
Folgende Bürgerämter sind an diesem Tag im Notbetrieb geöffnet:
- Bürgeramt Pelkum (Notbetrieb für alle Anliegen einschl. Abt. f. Schwerbehindertenrecht)
- Bürgeramt Bockum-Hövel (nur Ausgabe von Personaldokumenten)
- Bürgeramt Heessen (notbetrieb für alle Anliegen)
Die Bürgerämter Mitte, Uentrop, Rhynern und Herringen bleiben an diesem Tag geschlossen.
Im Stadtteil Pelkum befindet sich das Bürgeramt im alten Amtshaus an der Kamener Str. 177. Untergebracht sind hier im Erdgeschoss der Bereich Bürgerservice und im 2. Obergeschoss die Abteilung Schwerbehindertenrecht.
17-174
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund der Personalversammlung sind einige Bürgerämter am 18.09.2026 geschlossen oder nur eingeschränkt erreichbar.
Folgende Bürgerämter sind an diesem Tag im Notbetrieb geöffnet:
- Bürgeramt Pelkum (Notbetrieb für alle Anliegen einschl. Abt. f. Schwerbehindertenrecht)
- Bürgeramt Bockum-Hövel (nur Ausgabe von Personaldokumenten)
- Bürgeramt Heessen (notbetrieb für alle Anliegen)
Die Bürgerämter Mitte, Uentrop, Rhynern und Herringen bleiben an diesem Tag geschlossen.
17-175Wichtiger Hinweis:
Aufgrund der Personalversammlung sind einige Bürgerämter am 18.09.2026 geschlossen oder nur eingeschränkt erreichbar.
Folgende Bürgerämter sind an diesem Tag im Notbetrieb geöffnet:
- Bürgeramt Pelkum (Notbetrieb für alle Anliegen einschl. Abt. f. Schwerbehindertenrecht)
- Bürgeramt Bockum-Hövel (nur Ausgabe von Personaldokumenten)
- Bürgeramt Heessen (notbetrieb für alle Anliegen)
Die Bürgerämter Mitte, Uentrop, Rhynern und Herringen bleiben an diesem Tag geschlossen.
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Wichtiger Hinweis:
Aufgrund der Personalversammlung sind einige Bürgerämter am 18.09.2026 geschlossen oder nur eingeschränkt erreichbar.
Folgende Bürgerämter sind an diesem Tag im Notbetrieb geöffnet:
- Bürgeramt Pelkum (Notbetrieb für alle Anliegen einschl. Abt. f. Schwerbehindertenrecht)
- Bürgeramt Bockum-Hövel (nur Ausgabe von Personaldokumenten)
- Bürgeramt Heessen (notbetrieb für alle Anliegen)
Die Bürgerämter Mitte, Uentrop, Rhynern und Herringen bleiben an diesem Tag geschlossen.
17-173
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund der Personalversammlung sind einige Bürgerämter am 18.09.2026 geschlossen oder nur eingeschränkt erreichbar.
Folgende Bürgerämter sind an diesem Tag im Notbetrieb geöffnet:
- Bürgeramt Pelkum (Notbetrieb für alle Anliegen einschl. Abt. f. Schwerbehindertenrecht)
- Bürgeramt Bockum-Hövel (nur Ausgabe von Personaldokumenten)
- Bürgeramt Heessen (notbetrieb für alle Anliegen)
Die Bürgerämter Mitte, Uentrop, Rhynern und Herringen bleiben an diesem Tag geschlossen.
17-171