BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Erteilung einer Erlaubnis gem. § 34 c Gewerbeordnung (Makler, Bauträger, Baubetreuer, Hausverwalter)
Wer gewerbsmäßig
- den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
- den Abschluss von Darlehensverträgen (mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung) vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
- Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden,
- Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen
will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 34 c Gewerbeordnung, Makler- und Bauträgerverordnung
Unterlagen
- Bundespersonalausweis / Reisepass
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Finanzamt des Wohnortes)
- Führungszeugnis (Meldeamt oder Ordnungsamt des Wohnortes)
- Gewerbezentralregisterauszug (Meldeamt oder Ordnungsamt des Wohnortes)
- bei einer juristischen Person den Handeslregisterauszug bzw. Gründungsvertrag
Kosten
je nach Tätigkeit zwischen 400,00 € und 1.200 €
Weitere Informationen
Zuständige Organisationseinheiten
- Sachgebiet Gewerberecht
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 Hamm
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
- Abteilung für Gewerbeangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 Hamm
- Ordnungsamt
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 Hamm
E-Mail: ordnungsamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Susanne Roßmeier
Tel: 02381 17-7212
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
Erteilung einer Erlaubnis gem. § 34 c Gewerbeordnung (Makler, Bauträger, Baubetreuer, Hausverwalter)
Wer gewerbsmäßig
- den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
- den Abschluss von Darlehensverträgen (mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung) vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
- Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden,
- Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen
will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 34 c Gewerbeordnung, Makler- und Bauträgerverordnung
- Bundespersonalausweis / Reisepass
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Finanzamt des Wohnortes)
- Führungszeugnis (Meldeamt oder Ordnungsamt des Wohnortes)
- Gewerbezentralregisterauszug (Meldeamt oder Ordnungsamt des Wohnortes)
- bei einer juristischen Person den Handeslregisterauszug bzw. Gründungsvertrag
je nach Tätigkeit zwischen 400,00 € und 1.200 €
Makler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter, Hausverwalter https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2561/show Sachgebiet Gewerberecht
001 Gustav-Heinemann-Straße 21 59065 Hamm
Frau
Susanne
Roßmeier
2. OG, Gustav-Heinemann-Straße 21
02381 17-7212
gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
Abteilung für Gewerbeangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung
001 Gustav-Heinemann-Straße 21 59065 Hamm
Frau
Susanne
Roßmeier
2. OG, Gustav-Heinemann-Straße 21
02381 17-7212
gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
Ordnungsamt
001 Gustav-Heinemann-Straße 21 59065 Hamm
Telefon 02381 17-7201
Frau
Susanne
Roßmeier
2. OG, Gustav-Heinemann-Straße 21
02381 17-7212
gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de