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Erteilung einer Erlaubnis gem. § 34 c Gewerbeordnung (Makler, Bauträger, Baubetreuer, Hausverwalter)

Sie möchten gewerbsmäßig Immobilien und Darlehnsverträge vermitteln? Oder gewerbsmäßig Wohnimmobilien oder gemeinschaftliches Eigentum von Wohnungseigentümer*innen verwalten oder Bauvorhaben vorbereiten bzw. durchführenund somt als Bauträger*in oder Baubetreuer*in tätig sein?

Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34 c der GewO.

Wer gewerbsmäßig

  1. den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
  2. den Abschluss von Darlehensverträgen (mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung) vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
  3. Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde    Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden,
  4. Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen 

will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. 

 

Unterlagen

  • Bundespersonalausweis / Reisepass
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Finanzamt des Wohnortes)
  • Führungszeugnis (Meldeamt oder Ordnungsamt des Wohnortes)
  • Gewerbezentralregisterauszug (Meldeamt oder Ordnungsamt des Wohnortes)
  • bei einer juristischen Person den Handeslregisterauszug bzw. Gründungsvertrag
  • Nachweis über die Zahlung der Gebühren als Vorschuss

Je nach Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

Kosten

je nach Tätigkeit zwischen 400,00 € und 5.000 €

Weitere Informationen

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Erteilung einer Erlaubnis gem. § 34 c Gewerbeordnung (Makler, Bauträger, Baubetreuer, Hausverwalter)

Wer gewerbsmäßig

  1. den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
  2. den Abschluss von Darlehensverträgen (mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung) vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
  3. Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde    Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden,
  4. Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen 

will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. 

 

  • Bundespersonalausweis / Reisepass
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Finanzamt des Wohnortes)
  • Führungszeugnis (Meldeamt oder Ordnungsamt des Wohnortes)
  • Gewerbezentralregisterauszug (Meldeamt oder Ordnungsamt des Wohnortes)
  • bei einer juristischen Person den Handeslregisterauszug bzw. Gründungsvertrag
  • Nachweis über die Zahlung der Gebühren als Vorschuss

Je nach Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

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je nach Tätigkeit zwischen 400,00 € und 5.000 €

Makler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter, Hausverwalter https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2561/show
Ordnungsamt
Gustav-Heinemann-Straße 21 59065 Hamm
Telefon 02381 17-7201

Frau

Lina

Pauli (1)

Gustav-Heinemann-Str. 21, 2. OG

02381 17-7212
gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
Sachgebiet Gewerberecht
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