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Betrieb von Kanalisationsnetzen / Kanalnetzanzeige
Die Planung zur Erstellung, der Betrieb von Kanalisationsnetzen für die private, gewerbliche oder diesen vergleichbaren Kanalisationsnetzen von befestigten Flächen, die größer als drei Hektar sind, und für die öffentliche Abwasserbeseitigung sowie wesentliche Änderungen von Planung zur Erstellung und Betrieb sind der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Für bestehende Kanalisationsnetze haben die Betreiber einen Bestandsplan über die Abwasseranlagen und einen Plan über deren Betrieb aufzustellen.
Folgender Link führt zu einem Assistenten, mit welchem eine Anzeige gemäß § 57 (1) Landeswassergesetz (LWG) NRW zur Erstellung, zum Betrieb und / oder zur wesentlichen Änderung eines Kanalisationsnetzes direkt bei der Unteren Wasserbehörde eingereicht werden kann.
>> Hier << kommen Sie zu dem Online-Formular.
Zuständige Organisationseinheiten
- Umweltamt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: umweltamt@stadt.hamm.de
- Untere Wasserbehörde
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: umweltamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Kuhlbusch
Tel: 02381 17-7167
E-Mail: kuhlbuschk@stadt.hamm.de
Amt/Fachbereich
Umweltamt, Untere Wasserbehörde
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Für bestehende Kanalisationsnetze haben die Betreiber einen Bestandsplan über die Abwasseranlagen und einen Plan über deren Betrieb aufzustellen.
Folgender Link führt zu einem Assistenten, mit welchem eine Anzeige gemäß § 57 (1) Landeswassergesetz (LWG) NRW zur Erstellung, zum Betrieb und / oder zur wesentlichen Änderung eines Kanalisationsnetzes direkt bei der Unteren Wasserbehörde eingereicht werden kann.
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Kläranlage, Abwasserbehandlung, Abwasseranlage, Abwasserbehandlungsanlage, Abwasserbeseitigung, Wasserrecht, Landeswassergesetz, Schmutzwasser, Kanalisationsnetz, Bauartzulassung https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/25505/showFrau
Kuhlbusch
A0.077 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Kuhlbusch
A0.077 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)