Ratten- und Schädlingsbekämpfung
Ratten sind Schädlinge und können Krankheiten übertragen. Bei einem Rattenbefall besteht dringender Handlungsbedarf.
Wenn Sie Mieter sind, melden Sie den Rattenbefall bitte umgehend dem Eigentümer des Grundstücks bzw. der Hausverwaltung.
Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, dass von einem Rattenbefall betroffen ist oder sogar von dem die Ursache eines Befalls ausgeht, beauftragen Sie bitte umgehend eine professionelle Schädlingsbekämpfung. Jeder Eigentümer muss für sein Grundstück eigenverantwortlich handeln und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen beauftragen und bezahlen.
Das Ordnungsamt Hamm kann für eine Beratung in Angelegenheiten der Schädlingsbekämpfung kontaktiert werden.
Sollten Sie Schädlinge im öffentlichen Raum (Spielplatz, Fußgängerzone, Parks etc.) feststellen, melden Sie dies bitte dem zuständigen Sachbearbeiter des Ordnungsamtes Hamm.
Der Befall von Küchenschaben (Kakerlaken) und Bettwanzen ist meldepflichtig und dem Gesundheitsamt bzw. dem Ordnungsamt anzuzeigen.