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Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan

51-511

Die gesetzliche Grundlage des Kinder- und Jugendförderplans sind neben dem Grundgesetz und dem SGB VIII (insbes. §§ 11 – 14) das KJFöG NW, in denen die dem Förderplan zu Grunde liegenden Arbeitsfelder beschrieben werden. Weitere Gesetze dienen als Grundlage in speziellen Arbeitsbereichen: Bundeskinderschutzgesetz, Jugendschutzgesetz, SGB II, SGB III, SGB IX, SGB XII und weitere.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit und den Jugendschutz im 3. Ausführungsgesetz zum KJHG geregelt (KJFöG NW) und damit die Möglichkeit zur eigenen Ausgestaltung aufgegriffen (§ 15 SGB VIII). Es hat die Kommunen und sich damit verpflichtet, einen eigenen Kinder- und Jugendförderplan für Aufgaben und Schwerpunkte der Jugendarbeit aufzustellen.

Der Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Hamm dient der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit durch bedarfsgerechte und interessenorientierte Angebote. In partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen der Stadt Hamm und freien Trägern soll Kinder- und Jugendarbeit als eigenständige Entwicklungsressource gestärkt werden. Sie soll zur Förderung von Chancengleichheit beitragen und eine Alternative und Ergänzung zu kommerziellen Angeboten darstellen. Schwerpunkte sind die Berücksichtigung besonderer Lebenslagen, geschlechterdifferenzierte Kinder- und Jugendarbeit, interkulturelle Bildung, Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen, Kooperation mit Schule, Förderung des Ehrenamtes und interprofessionelle Netzwerke.

 

Die Förderung eines Projektes oder einer Maßnahme mit einem der folgenden Themenschwerpunkte kann mit dem Online-Antrag beantragt werden: Ausstattungsmaterial, Aus- und Fortbildung,  erzieherischer Jugendschutz, Hammer Ferienspaß, Internationale Jugendbegegnung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit, Medienkompetenz, politische Bildung oder Wochenend- und Ferienfreizeiten.

 

Das Antragsverfahren richtet sich an natürliche Personen und freie Träger, die eine Förderung Ihrer Maßnahme, die einem Themenschwerpunkt des Kinder- und Jugendförderplanes zugeordnet werden kann, erhalten möchten.

 

Hier gelangen Sie zum Online-Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus den Förderstrategien und Fördergrundsätzen des Kinder- und Jugendförderplanes der Stadt Hamm 2023 – 2025

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Die gesetzliche Grundlage des Kinder- und Jugendförderplans sind neben dem Grundgesetz und dem SGB VIII (insbes. §§ 11 – 14) das KJFöG NW, in denen die dem Förderplan zu Grunde liegenden Arbeitsfelder beschrieben werden. Weitere Gesetze dienen als Grundlage in speziellen Arbeitsbereichen: Bundeskinderschutzgesetz, Jugendschutzgesetz, SGB II, SGB III, SGB IX, SGB XII und weitere.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit und den Jugendschutz im 3. Ausführungsgesetz zum KJHG geregelt (KJFöG NW) und damit die Möglichkeit zur eigenen Ausgestaltung aufgegriffen (§ 15 SGB VIII). Es hat die Kommunen und sich damit verpflichtet, einen eigenen Kinder- und Jugendförderplan für Aufgaben und Schwerpunkte der Jugendarbeit aufzustellen.

Der Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Hamm dient der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit durch bedarfsgerechte und interessenorientierte Angebote. In partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen der Stadt Hamm und freien Trägern soll Kinder- und Jugendarbeit als eigenständige Entwicklungsressource gestärkt werden. Sie soll zur Förderung von Chancengleichheit beitragen und eine Alternative und Ergänzung zu kommerziellen Angeboten darstellen. Schwerpunkte sind die Berücksichtigung besonderer Lebenslagen, geschlechterdifferenzierte Kinder- und Jugendarbeit, interkulturelle Bildung, Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen, Kooperation mit Schule, Förderung des Ehrenamtes und interprofessionelle Netzwerke.

 

Die Förderung eines Projektes oder einer Maßnahme mit einem der folgenden Themenschwerpunkte kann mit dem Online-Antrag beantragt werden: Ausstattungsmaterial, Aus- und Fortbildung,  erzieherischer Jugendschutz, Hammer Ferienspaß, Internationale Jugendbegegnung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit, Medienkompetenz, politische Bildung oder Wochenend- und Ferienfreizeiten.

 

Das Antragsverfahren richtet sich an natürliche Personen und freie Träger, die eine Förderung Ihrer Maßnahme, die einem Themenschwerpunkt des Kinder- und Jugendförderplanes zugeordnet werden kann, erhalten möchten.

 

Hier gelangen Sie zum Online-Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus den Förderstrategien und Fördergrundsätzen des Kinder- und Jugendförderplanes der Stadt Hamm 2023 – 2025

Kinderarbeit, Jugendarbeit, Ausstattungsmaterial, Ausbildung, Fortbildung, erzieherischer Jugendschutz, Hammer Ferienspaß, Internationale Jugendbegegnung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit, Medienkompetenz, politische Bildung, Wochenendfreizeiten, Ferienfreizeiten, Förderschwerpunkte, Übernachtungen, finanzielle Unterstützung, Maßnahmen, Projekte, Jugendamt, Zuwendung https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/249026/show
Jugendamt - Allgemeine Verwaltung, Haushalt und Jugendhilfeplanung
Caldenhofer Weg 159 59063 Hamm
Telefon 02381 17-6201
Fax 02381 17-2955

Herr

Pieper

103 (Caldenhofer Weg 159, 1. Obergeschoss)

02381 17-6376

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209 (Caldenhofer Weg 159, 2. Obergeschoss)

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