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Amtliche Grenzanzeige, Grenzvermessung
Ist der Grenzverlauf eines Grundstücks örtlich nicht mehr erkennbar weil z.B. Grenzzeichen zerstört wurden oder abhanden gekommen sind, kann im Auftrag der Grenznachbarn oder eines Eigentümers eine amtliche Grenzanzeige oder eine Grenzvermessung durchgeführt werden. Auch Grenzstreitigkeiten oder geplante Baumaßnahmen können Grund für diese Vermessungen sein.
Bei der amtlichen Grenzanzeige wird die Grenze anhand der Unterlagen des Katasternachweises in die Örtlichkeit übertragen und den Antragstellern angezeigt und erläutert. Zerstörte oder abhanden gekommene Grenzeichen werden nicht ersetzt, die Vermessung wird nicht zum Kataster übernommen.
Bei der Grenzvermessung werden die festgestellten Abmarkungsmängel behoben, in einem Grenztermin den Beteiligten die neuen Grenzzeichen bekannt gegeben und die gesamten Unterlagen in das Kataster übernommen.
Unterlagen
Vermessungsauftrag
Kosten
Die Gebühren für die amtliche Grenzanzeige oder Grenzvermessung werden auf Grundlage der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW) erhoben. Der erhöhte Aufwand der Grenzvermessung schlägt sich dabei in einer höheren Gebühr nieder. Die Information zu den Vermessungsgebühren ist sehr fallbezogen und kann nur in einem persönlichen Beratungsgespräch erfolgen.
Zuständige Organisationseinheiten
- Vermessung
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
- Vermessungs- und Katasteramt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: katasteramt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Förster
Tel: 02381 17-4250
E-Mail: ingo.foerster@stadt.hamm.de
Abteilungsleitung Vermessung
Ist der Grenzverlauf eines Grundstücks örtlich nicht mehr erkennbar weil z.B. Grenzzeichen zerstört wurden oder abhanden gekommen sind, kann im Auftrag der Grenznachbarn oder eines Eigentümers eine amtliche Grenzanzeige oder eine Grenzvermessung durchgeführt werden. Auch Grenzstreitigkeiten oder geplante Baumaßnahmen können Grund für diese Vermessungen sein.
Bei der amtlichen Grenzanzeige wird die Grenze anhand der Unterlagen des Katasternachweises in die Örtlichkeit übertragen und den Antragstellern angezeigt und erläutert. Zerstörte oder abhanden gekommene Grenzeichen werden nicht ersetzt, die Vermessung wird nicht zum Kataster übernommen.
Bei der Grenzvermessung werden die festgestellten Abmarkungsmängel behoben, in einem Grenztermin den Beteiligten die neuen Grenzzeichen bekannt gegeben und die gesamten Unterlagen in das Kataster übernommen.
Vermessungsauftrag
Die Gebühren für die amtliche Grenzanzeige oder Grenzvermessung werden auf Grundlage der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW) erhoben. Der erhöhte Aufwand der Grenzvermessung schlägt sich dabei in einer höheren Gebühr nieder. Die Information zu den Vermessungsgebühren ist sehr fallbezogen und kann nur in einem persönlichen Beratungsgespräch erfolgen.
https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2484/showHerr
Förster
C2.032
Herr
Förster
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