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Absteckungen von Gebäuden / Ingenieurvermessung
Zur Bauausführung werden Gebäudegrundrisse oder Gebäudeachsen zum Bodenaushub (Grobabsteckung) angegeben oder auf Schnurgerüste (Feinabsteckung) übertragen. Zusätzlich wird häufig ein Höhenanschluss angegeben.
Hoch- und Tiefbauten werden auf Grundlage von Ausführungsplanungen in der Örtlichkeit abgesteckt und überwacht.
Vor Auftragserteilung sollten in einem umfangreichen Beratungsgespräch der Ablauf der Vermessung besprochen werden. Eine Information über die zu erwartenden Kosten kann ebenfalls nur am konkreten Projekt erfolgen.
Unterlagen
Vermessungsauftrag, Ausführungsplanung (Lageplan, weitere Absteckungsunterlagen) des Architekten bzw. Planungsbüros
Kosten
Absteckungen und Ingenieurvermessungen gehören nicht zu den „hoheitlichen“ Vermessungen. Diese Vermessungen werden als Beratungsleistungen eingestuft und können nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abgerechnet werden. Die Information zu den Vermessungskosten ist sehr fallbezogen und kann nur in einem persönlichen Beratungsgespräch erfolgen.
Zuständige Organisationseinheiten
- Vermessungs- und Katasteramt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: katasteramt@stadt.hamm.de
- Vermessung
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Förster
Tel: 02381 17-4250
E-Mail: ingo.foerster@stadt.hamm.de
Abteilungsleitung Vermessung
Zur Bauausführung werden Gebäudegrundrisse oder Gebäudeachsen zum Bodenaushub (Grobabsteckung) angegeben oder auf Schnurgerüste (Feinabsteckung) übertragen. Zusätzlich wird häufig ein Höhenanschluss angegeben.
Hoch- und Tiefbauten werden auf Grundlage von Ausführungsplanungen in der Örtlichkeit abgesteckt und überwacht.
Vor Auftragserteilung sollten in einem umfangreichen Beratungsgespräch der Ablauf der Vermessung besprochen werden. Eine Information über die zu erwartenden Kosten kann ebenfalls nur am konkreten Projekt erfolgen.
Vermessungsauftrag, Ausführungsplanung (Lageplan, weitere Absteckungsunterlagen) des Architekten bzw. Planungsbüros
Absteckungen und Ingenieurvermessungen gehören nicht zu den „hoheitlichen“ Vermessungen. Diese Vermessungen werden als Beratungsleistungen eingestuft und können nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abgerechnet werden. Die Information zu den Vermessungskosten ist sehr fallbezogen und kann nur in einem persönlichen Beratungsgespräch erfolgen.
https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2482/showHerr
Förster
A2.097
Herr
Förster
A2.097