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Beglaubigung von Bescheinigungen über die Mitnahme von Betäubungsmitteln
Für Betäubungsmittel ist auf Auslandsreisen eine Bescheinigung mitzuführen. Die Bescheinigung wird vom Arzt ausgestellt und ist vom Gesundheitsamt zu beglaubigen.
Unterlagen
Für Bescheinigungen über die Mitnahme von Betäubungsmitteln ins Ausland muss vorher telefonisch ein Termin vereinbart werden.
Bitte Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
Terminabsprachen bitte in der Zeit von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Zuständige Organisationseinheiten
- Pharmazeutischer Dienst, Gefahrstoffüberwachung
Heinrich-Reinköster-Straße 8
59065 Hamm
E-Mail: carola.hiltawsky@stadt.hamm.de
- Gesundheitsamt
Heinrich-Reinköster-Straße 8
59065 Hamm
E-Mail: gesundheitsamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Krumme
Tel: 02381 17-6452
E-Mail: beate.krumme@stadt.hamm.de
Für Betäubungsmittel ist auf Auslandsreisen eine Bescheinigung mitzuführen. Die Bescheinigung wird vom Arzt ausgestellt und ist vom Gesundheitsamt zu beglaubigen.
Für Bescheinigungen über die Mitnahme von Betäubungsmitteln ins Ausland muss vorher telefonisch ein Termin vereinbart werden.
Bitte Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
Terminabsprachen bitte in der Zeit von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Betäubungsmittel, Internationale Bescheinigung, Schengen, Ausland Reisen, Medikamente https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2460/showFrau
Krumme
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