BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Beglaubigung von Bescheinigungen über die Mitnahme von Betäubungsmitteln

Für Betäubungsmittel ist auf Auslandsreisen eine Bescheinigung mitzuführen. Die Bescheinigung wird vom Arzt ausgestellt und ist vom Gesundheitsamt zu beglaubigen.

Unterlagen

Für Bescheinigungen über die Mitnahme von Betäubungsmitteln ins Ausland muss vorher telefonisch ein Termin vereinbart werden.
Bitte Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Telefonische Terminabsprachen bitte in der Zeit von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Beglaubigung von Bescheinigungen über die Mitnahme von Betäubungsmitteln

Für Betäubungsmittel ist auf Auslandsreisen eine Bescheinigung mitzuführen. Die Bescheinigung wird vom Arzt ausgestellt und ist vom Gesundheitsamt zu beglaubigen.

Für Bescheinigungen über die Mitnahme von Betäubungsmitteln ins Ausland muss vorher telefonisch ein Termin vereinbart werden.
Bitte Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Telefonische Terminabsprachen bitte in der Zeit von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Betäubungsmittel, Internationale Bescheinigung, Schengen, Ausland Reisen, Medikamente https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2460/show
Pharmazeutischer Dienst, Gefahrstoffüberwachung
Heinrich-Reinköster-Straße 8 59065 Hamm
Telefon 02381 17-6450
Fax 02381 17-2983

Frau

Hiltawsky

315

02381 17-6450
carola.hiltawsky@stadt.hamm.de

Frau

Krumme

316

02381 17-6452
beate.krumme@stadt.hamm.de

Frau

Schmidt

316

02381 17-6451
linda.schmidt@stadt.hamm.de
Gesundheitsamt
Heinrich-Reinköster-Straße 8 59065 Hamm
Telefon 02381 17-6401
Fax 02381 17-2983

Frau

Hiltawsky

315

02381 17-6450
carola.hiltawsky@stadt.hamm.de

Frau

Krumme

316

02381 17-6452
beate.krumme@stadt.hamm.de

Frau

Schmidt

316

02381 17-6451
linda.schmidt@stadt.hamm.de