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Indirekteinleitungen

Bei einer Abwassereinleitung ist zwischen der Direkteinleitung in ein Gewässer (Oberflächengewässer oder in den Untergrund) und der Indirekteinleitung in ein Kanalnetz zu unterscheiden.

Gewerbe- und Industriebetriebe, die schadstoffbelastetes Abwasser (z.B. mineralölhaltiges Abwasser) in die öffentliche Kanalisation einleiten möchten, benötigen für die Einleitung eine Genehmigung nach. § 58 WHG (Indirekteinleitung).

Beim Waschen von Fahrzeugen, in Wäschereien, Druckereien, Lackierereien, Betrieben der Metallbranche, in Zahnarztpraxen (amalgamhaltiges Abwasser) und vielen anderen Branchen fallen Abwässer an, für deren Einleitung eine Genehmigung nötig ist.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Amt/Fachbereich

Umweltamt, Untere Wasserbehörde

Indirekteinleitungen

Bei einer Abwassereinleitung ist zwischen der Direkteinleitung in ein Gewässer (Oberflächengewässer oder in den Untergrund) und der Indirekteinleitung in ein Kanalnetz zu unterscheiden.

Gewerbe- und Industriebetriebe, die schadstoffbelastetes Abwasser (z.B. mineralölhaltiges Abwasser) in die öffentliche Kanalisation einleiten möchten, benötigen für die Einleitung eine Genehmigung nach. § 58 WHG (Indirekteinleitung).

Beim Waschen von Fahrzeugen, in Wäschereien, Druckereien, Lackierereien, Betrieben der Metallbranche, in Zahnarztpraxen (amalgamhaltiges Abwasser) und vielen anderen Branchen fallen Abwässer an, für deren Einleitung eine Genehmigung nötig ist.

Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.

Abwasserbeseitigung, Abwasserbehandlung, mineralölhaltig, amalgamhaltig, Fahrzeugwäsche, Wäscherei, Zahnarztpraxis, Zahnarztpraxen, amalgamhaltiges Abwasser, Einleitung in die Kanalisation, Einleitung in die öffentliche Abwasseranlage https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2409/show
Untere Wasserbehörde
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-7101
Fax 02381 17-2931

Frau

Kolm

A0.101 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-7162
kolm@stadt.hamm.de
Umweltamt
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-7101
Fax 02381 17-2931

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Kolm

A0.101 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-7162
kolm@stadt.hamm.de