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Artenschutz
Örtlicher und internationaler Artenschutz
EG-Vermarktungsgenehmigungen, Überwachung des Handels mit geschützten Tieren.
Der Artenschutz beschäftigt sich mit dem Schutz und der Pflege der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten in ihrer natürlichen Vielfalt.
Der Artenschutz leistet einen Beitrag zur Wiederansiedlung und Ausbreitung seltener oder verdrängter Arten in geeigneten Lebensräumen. Zu weiteren Aufgaben im Rahmen des Handels mit geschützten exotischen Tieren und Pflanzen (Washingtoner Artenschutzübereinkommen) zählen Kontrollen von Tierhaltern und Pflanzenzüchtern, sowie Genehmigungen von Tiergehegen und Volieren.
Zuständige Organisationseinheiten
- Umweltamt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: umweltamt@stadt.hamm.de
- Untere Naturschutzbehörde
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: umweltamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Lailach
Tel: 02381 17-7137
Entwicklung von Natur und Landschaft, Artenschutz
- Frau Teickner
Tel: 02381 17-7133
E-Mail: katharina.teickner@stadt.hamm.de
- Frau Denker
Tel: 02381 17-7138
E-Mail: nicole.denker@stadt.hamm.de
Amt/Fachbereich
Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde
EG-Vermarktungsgenehmigungen, Überwachung des Handels mit geschützten Tieren.
Der Artenschutz beschäftigt sich mit dem Schutz und der Pflege der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten in ihrer natürlichen Vielfalt.
Der Artenschutz leistet einen Beitrag zur Wiederansiedlung und Ausbreitung seltener oder verdrängter Arten in geeigneten Lebensräumen. Zu weiteren Aufgaben im Rahmen des Handels mit geschützten exotischen Tieren und Pflanzen (Washingtoner Artenschutzübereinkommen) zählen Kontrollen von Tierhaltern und Pflanzenzüchtern, sowie Genehmigungen von Tiergehegen und Volieren.
Frau
Lailach
A0.097
Frau
Teickner
A0.096b (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Denker
A0.098 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Lailach
A0.097
Frau
Teickner
A0.096b (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Denker
A0.098 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Örtlicher und internationaler Artenschutz
EG-Vermarktungsgenehmigungen, Überwachung des Handels mit geschützten Tieren.
Der Artenschutz beschäftigt sich mit dem Schutz und der Pflege der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten in ihrer natürlichen Vielfalt.
Der Artenschutz leistet einen Beitrag zur Wiederansiedlung und Ausbreitung seltener oder verdrängter Arten in geeigneten Lebensräumen. Zu weiteren Aufgaben im Rahmen des Handels mit geschützten exotischen Tieren und Pflanzen (Washingtoner Artenschutzübereinkommen) zählen Kontrollen von Tierhaltern und Pflanzenzüchtern, sowie Genehmigungen von Tiergehegen und Volieren.
Zur Stärkung der nachhaltigen, integrativen und zukunftsorientierten Handlungsabläufe wurde 1989 das Umweltamt innerhalb der Stadtverwaltung installiert. Damit wurde auf politischer Ebene die Notwendigkeit der stärkeren Integration des Umweltschutzes in das Verwaltungshandeln gesehen und gleichzeitig eine Zentrierung von wesentlichen Umweltaufgaben in der Stadtverwaltung vorgenommen. Im Umweltamt wurden fünf Sonderordnungsbehörden für Landschaft, Abfall, Jagd, Fischerei und Wasser vereint, die für die breite Anwendung des vielgestaltigen Umweltrechts sorgen. Ergänzt wurde diese Aufgabenvielfalt durch den Immissionsschutz nach dem Landesimmissionsschutzgesetz und durch zwei weitere Behörden: die Immissionsschutzbehörde nach §40 des Bundesimmissionsschutzgesetzes und die Untere Bodenschutzbehörde. Neben der behördlichen Arbeit ist das Umweltamt aber auch ein planendes Amt. Im Rahmen der systematischen Umweltplanung werden daher kontinuierlich Daten erhoben, ausgewertet und in ein leistungsfähiges Umweltinformationssystem überführt. Zahlreiche Planungen und Konzepte konnten auf dieser Grundlage bereits initiiert, öffentlichkeitswirksam aufbereitet und umsetzt werden. Hierzu gehören auch Aufgabenstellungen des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung. Das Umweltamt berät bei allen raumbezogenen Planungen im Innen- und Außenbereich und ist oftmals erste Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger. Es ist ein Fachamt mit moderner Verwaltungs- und Dienstleistungsstruktur, Öffentlichkeitsarbeit, effizienter Beratung und zeitnahem Agieren.
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Die Untere Naturschutzbehörde leistet einen Beitrag zum Erhalt einer lebenswerten Umwelt, indem sie für den Erhalt und die Pflege der Natur und Landschaft sorgt. Kernaufgaben sind: Ausweisung, Betreuung und Überwachung von Schutzgebieten, Landschaftspflege, Artenschutz, städtische Waldflächen, Baumschutzsatzung, Reitwegeplanung/ -regelung, Naturschutzbeauftragte, Naturschutzbeirat, Eingriffregelung, Beteiligungsverfahren usw.
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