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Elternzeit
Die Elterngeldstelle ist zu folgenden Sprechzeiten ohne Terminvereinbarung erreichbar:
Montag: 07:30 - 12:30 Uhr
Dienstag: 07:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 12:30 Uhr
Freitag: 07:30 - 13:00 Uhr
Im Nachmittagsbereich können Termine nach vorheriger telefonischer Absprache erfolgen.
Hotline: 02381/17-9595
Mail: Elterngeld@Stadt.Hamm.de
Elternzeit bedeutet eine Auszeit vom Beruf für Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen und erziehen.
Jedem Elternteil steht Elternzeit zu, unabhängig davon, ob der andere Elternteil ebenfalls Elternzeit beansprucht. Die Elternzeitberechtigten müssen in einem Arbeitsverhältnis stehen oder zur Berufsbildung beschäftigt sein (Vollzeit-/Teilzeitbeschäftigung, Mini-Job, Ausbildung etc.).
Pro Kind können je Elternteil bis zu 3 Jahre Elternzeit genommen werden. Die Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden.
Rechtsgrundlage ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
Das Sachgebiet Elterngeld berät in allen Fragen zur Elternzeit.
Zuständige Organisationseinheiten
- Familienrathaus
Caldenhofer Weg 10
59065 Hamm
E-Mail: familienrathaus@stadt.hamm.de
- Sachgebiet Elterngeld
Caldenhofer Weg 10
59065 Hamm
E-Mail: elterngeld@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Bücker
Tel: 02381 17-5317
E-Mail: buecker@stadt.hamm.de
- Frau Giers
Tel: 02381 17-5319
E-Mail: melanie.giers@stadt.hamm.de
- Herr Scheidsteger
Tel: 02381 17-5316
E-Mail: scheidsteger@stadt.hamm.de
- Frau Cicek
Tel: 02381 17-5318
E-Mail: merve.cicek@stadt.hamm.de
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Pro Kind können je Elternteil bis zu 3 Jahre Elternzeit genommen werden. Die Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden.
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Frau
Bücker
-
Frau
Giers
Zimmer 0.10 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Herr
Scheidsteger
Zimmer 0.11 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Cicek
Zimmer 0.12 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Bücker
-
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Herr
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