BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Elternzeit

 

Die Elterngeldstelle im Bürgeramt Herringen ist zu folgenden Sprechzeiten ohne Terminvereinbarung erreichbar:

 

Montag:         07:30 - 12:30 Uhr

Dienstag:       07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch:      09:00 - 13:00 Uhr

Donnerstag:  07:30 - 12:30 Uhr

Freitag:          07:30 - 13:00 Uhr

 

Im Nachmittagsbereich können Termine nach vorheriger telefonischer Absprache erfolgen.

 

Hotline:      02381/17-9595

Mail:           Elterngeld@Stadt.Hamm.de



Elternzeit bedeutet eine Auszeit vom Beruf für Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen und erziehen.
Jedem Elternteil steht Elternzeit zu, unabhängig davon, ob der andere Elternteil ebenfalls Elternzeit beansprucht. Die Elternzeitberechtigten müssen in einem Arbeitsverhältnis stehen oder zur Berufsbildung beschäftigt sein (Vollzeit-/Teilzeitbeschäftigung, Mini-Job, Ausbildung etc.).
Pro Kind können je Elternteil bis zu 3 Jahre Elternzeit genommen werden. Die Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden.
Rechtsgrundlage ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
Das Sachgebiet Elterngeld im Bürgeramt Herringen berät in allen Fragen zur Elternzeit.

Weitere Informationen

Öffnungs- und Beratungszeiten:

Montag und Donnerstag:  07:30 - 16:00 Uhr
Dienstag:                          07:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:                           09:00 - 18:00 Uhr
Freitag:                             07:30 - 13:00 Uhr

Hotline: 02381/17-9595

Email: Elterngeld@Stadt.Hamm.de

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Verwandte Dienstleistungen

Elternzeit

 

Die Elterngeldstelle im Bürgeramt Herringen ist zu folgenden Sprechzeiten ohne Terminvereinbarung erreichbar:

 

Montag:         07:30 - 12:30 Uhr

Dienstag:       07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch:      09:00 - 13:00 Uhr

Donnerstag:  07:30 - 12:30 Uhr

Freitag:          07:30 - 13:00 Uhr

 

Im Nachmittagsbereich können Termine nach vorheriger telefonischer Absprache erfolgen.

 

Hotline:      02381/17-9595

Mail:           Elterngeld@Stadt.Hamm.de



Elternzeit bedeutet eine Auszeit vom Beruf für Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen und erziehen.
Jedem Elternteil steht Elternzeit zu, unabhängig davon, ob der andere Elternteil ebenfalls Elternzeit beansprucht. Die Elternzeitberechtigten müssen in einem Arbeitsverhältnis stehen oder zur Berufsbildung beschäftigt sein (Vollzeit-/Teilzeitbeschäftigung, Mini-Job, Ausbildung etc.).
Pro Kind können je Elternteil bis zu 3 Jahre Elternzeit genommen werden. Die Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden.
Rechtsgrundlage ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
Das Sachgebiet Elterngeld im Bürgeramt Herringen berät in allen Fragen zur Elternzeit.

Öffnungs- und Beratungszeiten:

Montag und Donnerstag:  07:30 - 16:00 Uhr
Dienstag:                          07:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:                           09:00 - 18:00 Uhr
Freitag:                             07:30 - 13:00 Uhr

Hotline: 02381/17-9595

Email: Elterngeld@Stadt.Hamm.de

Elterngeld, Teilzeit https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/24023/show
Sachgebiet Elterngeld
Dortmunder Straße 245 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9595
Fax 02381 17-109595

Frau

Kerkmann

60

02381 17-9501
kerkmann@stadt.hamm.de

Frau

Bücker

53 a (Erdgeschoss)

02381 17-9594
buecker@stadt.hamm.de

Frau

Giers

57

02381 17-9591
melanie.giers@stadt.hamm.de

Herr

Scheidsteger

53 (Erdgeschoss)

02381 17-9593
scheidsteger@stadt.hamm.de
Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9599
Fax 02381 17-109599

Frau

Kerkmann

60

02381 17-9501
kerkmann@stadt.hamm.de

Frau

Bücker

53 a (Erdgeschoss)

02381 17-9594
buecker@stadt.hamm.de

Frau

Giers

57

02381 17-9591
melanie.giers@stadt.hamm.de

Herr

Scheidsteger

53 (Erdgeschoss)

02381 17-9593
scheidsteger@stadt.hamm.de