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Elternzeit
Die Elterngeldstelle im Bürgeramt Herringen ist zu folgenden Sprechzeiten ohne Terminvereinbarung erreichbar:
Montag: 07:30 - 12:30 Uhr
Dienstag: 07:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 12:30 Uhr
Freitag: 07:30 - 13:00 Uhr
Im Nachmittagsbereich können Termine nach vorheriger telefonischer Absprache erfolgen.
Hotline: 02381/17-9595
Mail: Elterngeld@Stadt.Hamm.de
Elternzeit bedeutet eine Auszeit vom Beruf für Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen und erziehen.
Jedem Elternteil steht Elternzeit zu, unabhängig davon, ob der andere Elternteil ebenfalls Elternzeit beansprucht. Die Elternzeitberechtigten müssen in einem Arbeitsverhältnis stehen oder zur Berufsbildung beschäftigt sein (Vollzeit-/Teilzeitbeschäftigung, Mini-Job, Ausbildung etc.).
Pro Kind können je Elternteil bis zu 3 Jahre Elternzeit genommen werden. Die Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden.
Rechtsgrundlage ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
Das Sachgebiet Elterngeld im Bürgeramt Herringen berät in allen Fragen zur Elternzeit.
Weitere Informationen
Öffnungs- und Beratungszeiten:
Montag und Donnerstag: 07:30 - 16:00 Uhr
Dienstag: 07:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 13:00 Uhr
Hotline: 02381/17-9595
Email: Elterngeld@Stadt.Hamm.de
Zuständige Organisationseinheiten
- Sachgebiet Elterngeld
Dortmunder Straße 245
59077 Hamm
E-Mail: elterngeld@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245
59077 Hamm
E-Mail: ba-herringen@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Kerkmann
Tel: 02381 17-9501
E-Mail: kerkmann@stadt.hamm.de
- Frau Bücker
Tel: 02381 17-9594
E-Mail: buecker@stadt.hamm.de
- Frau Giers
Tel: 02381 17-9591
E-Mail: melanie.giers@stadt.hamm.de
- Herr Scheidsteger
Tel: 02381 17-9593
E-Mail: scheidsteger@stadt.hamm.de
Verwandte Dienstleistungen
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Mittwoch: 09:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 12:30 Uhr
Freitag: 07:30 - 13:00 Uhr
Im Nachmittagsbereich können Termine nach vorheriger telefonischer Absprache erfolgen.
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Mail: Elterngeld@Stadt.Hamm.de
Elternzeit bedeutet eine Auszeit vom Beruf für Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen und erziehen.
Jedem Elternteil steht Elternzeit zu, unabhängig davon, ob der andere Elternteil ebenfalls Elternzeit beansprucht. Die Elternzeitberechtigten müssen in einem Arbeitsverhältnis stehen oder zur Berufsbildung beschäftigt sein (Vollzeit-/Teilzeitbeschäftigung, Mini-Job, Ausbildung etc.).
Pro Kind können je Elternteil bis zu 3 Jahre Elternzeit genommen werden. Die Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden.
Rechtsgrundlage ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
Das Sachgebiet Elterngeld im Bürgeramt Herringen berät in allen Fragen zur Elternzeit.
Öffnungs- und Beratungszeiten:
Montag und Donnerstag: 07:30 - 16:00 Uhr
Dienstag: 07:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 13:00 Uhr
Hotline: 02381/17-9595
Email: Elterngeld@Stadt.Hamm.de
Elterngeld, Teilzeit https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/24023/showFrau
Kerkmann
60
Frau
Bücker
53 a (Erdgeschoss)
Frau
Giers
57
Herr
Scheidsteger
53 (Erdgeschoss)
Frau
Kerkmann
60
Frau
Bücker
53 a (Erdgeschoss)
Frau
Giers
57
Herr
Scheidsteger
53 (Erdgeschoss)