BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Bundesfreiwilligendienst für Arbeit im Naturschutz

Bundesfreiwilligendienst im Umweltamt

Bereits kurz nach Gründung des städtischen Umweltamtes 1990 wurden dort die ersten Zivildienstleistenden zur Unterstützung der vielfältigen Tätigkeiten im Umwelt- und Naturschutz eingesetzt. Nach Aussetzung der Wehrpflicht und des Zivildienstes werden ab 2011 Bundesfreiwillige beschäftigt.
 

Generelles Ziel des BFD ist die Förderung des bürgerlichen Engagements durch  eine freiwillige, gemeinnützige Arbeit im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich, im Sport, der Integration sowie beim Zivil- und Katastrophenschutz. Der BFD ergänzt damit die schon vorher eingeführten Freiwilligendienste wie das „Freiwillige Soziale Jahr“ oder das „Freiwillige Ökologische Jahr“.

Der Bundesfreiwilligendienst steht allen Männern und Frauen ab 18 Jahren offen. Die Dienstzeit der sog „Bufdies“ im Umweltamt beträgt 12 Monate, im Einzelfall ist eine Verlängerung auf 18 Monate möglich. Bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres wird der Dienst in Vollzeit (39 Wochenstunden) geleistet, für Freiwillige über 27 Jahren besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den Dienst auch in Teilzeit (mindestens 20 Wochenstunden) zu leisten. Die Bundesfreiwilligen erhalten natürlich auch eine Aufwandsentschädigung, darüber hinaus werden noch die Fahrtkosten zur Dienststelle erstattet und auch Beiträge in die Rentenkasse gezahlt. Selbstverständlich haben die Freiwilligen auch Anspruch auf Urlaub und Fortbildungen.

Der Aufgaben des Umweltamtes sind sehr vielfältig und umfangreich. Die Bundesfreiwilligen unterstützen die Kolleginnen und Kollegen beispielsweise bei Pflege- und Reparaturarbeiten in Natur- und Landschaft, Entnahme von Wasser-/Bodenproben, Beseitigung wilder Müllkippen sowie bei diversen Veranstaltungen des Umweltamtes.

Voraussetzung für den Einsatz als Bundesfreiwilliger im Umweltamt ist der Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B (früher 3). Gefragt sind weiterhin Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit und das Interesse am Umwelt- und Naturschutz. Spezielle Vorkenntnisse oder eine bestimmte Vorbildung sind nicht erforderlich.

 

Wer Interesse am Freiwilligendienst im Umweltamt der Stadt Hamm hat, kann sich bei

Carsten Bock unter der Rufnummer 02381-17 7118 oder unter der E-Mail-Adresse

Umweltamt@stadt.hamm.de  näher informieren.

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zur Anmeldung

Links zu externen Verfahren

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Amt/Fachbereich

Umweltamt, Allgemeine Umweltangelegenheiten

Bundesfreiwilligendienst für Arbeit im Naturschutz

Bereits kurz nach Gründung des städtischen Umweltamtes 1990 wurden dort die ersten Zivildienstleistenden zur Unterstützung der vielfältigen Tätigkeiten im Umwelt- und Naturschutz eingesetzt. Nach Aussetzung der Wehrpflicht und des Zivildienstes werden ab 2011 Bundesfreiwillige beschäftigt.
 

Generelles Ziel des BFD ist die Förderung des bürgerlichen Engagements durch  eine freiwillige, gemeinnützige Arbeit im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich, im Sport, der Integration sowie beim Zivil- und Katastrophenschutz. Der BFD ergänzt damit die schon vorher eingeführten Freiwilligendienste wie das „Freiwillige Soziale Jahr“ oder das „Freiwillige Ökologische Jahr“.

Der Bundesfreiwilligendienst steht allen Männern und Frauen ab 18 Jahren offen. Die Dienstzeit der sog „Bufdies“ im Umweltamt beträgt 12 Monate, im Einzelfall ist eine Verlängerung auf 18 Monate möglich. Bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres wird der Dienst in Vollzeit (39 Wochenstunden) geleistet, für Freiwillige über 27 Jahren besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den Dienst auch in Teilzeit (mindestens 20 Wochenstunden) zu leisten. Die Bundesfreiwilligen erhalten natürlich auch eine Aufwandsentschädigung, darüber hinaus werden noch die Fahrtkosten zur Dienststelle erstattet und auch Beiträge in die Rentenkasse gezahlt. Selbstverständlich haben die Freiwilligen auch Anspruch auf Urlaub und Fortbildungen.

Der Aufgaben des Umweltamtes sind sehr vielfältig und umfangreich. Die Bundesfreiwilligen unterstützen die Kolleginnen und Kollegen beispielsweise bei Pflege- und Reparaturarbeiten in Natur- und Landschaft, Entnahme von Wasser-/Bodenproben, Beseitigung wilder Müllkippen sowie bei diversen Veranstaltungen des Umweltamtes.

Voraussetzung für den Einsatz als Bundesfreiwilliger im Umweltamt ist der Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B (früher 3). Gefragt sind weiterhin Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit und das Interesse am Umwelt- und Naturschutz. Spezielle Vorkenntnisse oder eine bestimmte Vorbildung sind nicht erforderlich.

 

Wer Interesse am Freiwilligendienst im Umweltamt der Stadt Hamm hat, kann sich bei

Carsten Bock unter der Rufnummer 02381-17 7118 oder unter der E-Mail-Adresse

Umweltamt@stadt.hamm.de  näher informieren.

Bundesfreiwilligendienst im Umweltamt https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2344/show
Umweltamt
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-7101
Fax 02381 17-2931

Herr

Bock

A0.040 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-7118
bockc@stadt.hamm.de