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Wiederkehrende Prüfung

Eine wiederkehrende Prüfung ist notwendig bei Gebäuden und Einrichtungen (Sonderbauten) mit zu erwartenden größeren Menschenansammlungen wie z.B. bei Versammlungsstätten, Krankenhäusern, Verkaufsstätten usw.
Die Kontrollintervalle richten sich nach der Art der Nutzung und dem damit verbundenen Gefährdungsgrad.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Bauordnung NRW
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW
  • alle Sonderbauvorschriften

Unterlagen

  • aktuelle Grundrisse/ Lageplan (letzter genehmigter Stand)
  • Berichte über die Prüfung der technischen Anlagen und Einrichtungen durch Sachverständige und Sachkundige gem. Technischer Prüfverordnung

Kosten

Die Gebühren errechnen sich aus dem Zeitaufwand der Ortsbesichtigung und der Anfertigung des Berichts; mind. 196,- €. (2-facher Stundensatz)

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Wiederkehrende Prüfung

Eine wiederkehrende Prüfung ist notwendig bei Gebäuden und Einrichtungen (Sonderbauten) mit zu erwartenden größeren Menschenansammlungen wie z.B. bei Versammlungsstätten, Krankenhäusern, Verkaufsstätten usw.
Die Kontrollintervalle richten sich nach der Art der Nutzung und dem damit verbundenen Gefährdungsgrad.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Bauordnung NRW
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW
  • alle Sonderbauvorschriften
  • aktuelle Grundrisse/ Lageplan (letzter genehmigter Stand)
  • Berichte über die Prüfung der technischen Anlagen und Einrichtungen durch Sachverständige und Sachkundige gem. Technischer Prüfverordnung

Die Gebühren errechnen sich aus dem Zeitaufwand der Ortsbesichtigung und der Anfertigung des Berichts; mind. 196,- €. (2-facher Stundensatz)

https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2301/show
Technische Prüfgruppe
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-4301
Fax 02381 17-2958

Herr

Koziol

A0.022 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4361

Frau

Kasischke

A0.037 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4314