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Vorbescheid - Bauvoranfrage
Vor Einreichung des Bauantrages kann zu Fragen des Bauvorhabens ein rechtsverbindlicher Vorbescheid beantragt werden (Bauvoranfrage).
Eine Bauvoranfrage beseitigt eventuelle Zweifel über die Zulässigkeit des Bauvorhabens. Die Beantragung empfiehlt sich immer dann, wenn vor Erwerb eines Baugrundstücks geklärt werden soll, ob das Grundstück auch wirklich den Vorstellungen entsprechend bebaut werden darf.
Der Vorbescheid hat eine Gültigkeit von drei Jahren und kann auf schriftlichen Antrag verlängert werden.
Bitte beachten Sie außerdem, dass der Vorbescheid keine Baugenehmigung darstellt und somit nicht zum Baubeginn berechtigt.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Bauordnung NRW (BauO NRW)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW)
Unterlagen
Dem schriftlichen Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides sind die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenen Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind, zumindest
- Antragsformular (2-fach)
- Lageplan im Maßstab 1:500 oder beglaubigter Auszug aus der Liegenschaftskarte/ Flurkarte (2-fach)
- zusätzliche Bauvorlagen, sofern sie für die durch den Vorbescheid zu entscheidenen Fragen erforderlich sind, wie z.B. Baubeschreibung, Bauentwurfsskizze, Grundrisse, Ansichten, ... (2-fach)
- ggf. planungsrechtliche Auskunft, sofern vorhanden (1-fach)
Kosten
Es wird eine Gebühr in Höhe von 30- 100 % der Baugenehmigungsgebühr; mindestens aber 50,- € fällig.
Diese Gebühr wird bei Antragstellung einer Baugenehmigung zur Hälfte verrechnet.
Zuständige Organisationseinheit
- Baurecht und Verwaltung
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: bauordnungsamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Gehrke
Tel: 02381 17-4313
- Frau Drone
Tel: 02381 17-4316
- Frau Kasischke
Tel: 02381 17-4314
Verwaltung
Wiederkehrende Prüfungen - Herr Taschke
Tel: 02381 17-4318
E-Mail: taschke@stadt.hamm.de
Vor Einreichung des Bauantrages kann zu Fragen des Bauvorhabens ein rechtsverbindlicher Vorbescheid beantragt werden (Bauvoranfrage).
Eine Bauvoranfrage beseitigt eventuelle Zweifel über die Zulässigkeit des Bauvorhabens. Die Beantragung empfiehlt sich immer dann, wenn vor Erwerb eines Baugrundstücks geklärt werden soll, ob das Grundstück auch wirklich den Vorstellungen entsprechend bebaut werden darf.
Der Vorbescheid hat eine Gültigkeit von drei Jahren und kann auf schriftlichen Antrag verlängert werden.
Bitte beachten Sie außerdem, dass der Vorbescheid keine Baugenehmigung darstellt und somit nicht zum Baubeginn berechtigt.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Bauordnung NRW (BauO NRW)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW)
Dem schriftlichen Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides sind die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenen Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind, zumindest
- Antragsformular (2-fach)
- Lageplan im Maßstab 1:500 oder beglaubigter Auszug aus der Liegenschaftskarte/ Flurkarte (2-fach)
- zusätzliche Bauvorlagen, sofern sie für die durch den Vorbescheid zu entscheidenen Fragen erforderlich sind, wie z.B. Baubeschreibung, Bauentwurfsskizze, Grundrisse, Ansichten, ... (2-fach)
- ggf. planungsrechtliche Auskunft, sofern vorhanden (1-fach)
Es wird eine Gebühr in Höhe von 30- 100 % der Baugenehmigungsgebühr; mindestens aber 50,- € fällig.
Diese Gebühr wird bei Antragstellung einer Baugenehmigung zur Hälfte verrechnet.
Frau
Gehrke
A0.035 (Technisches Rathaus - Erdgeschoß)
Frau
Drone
A0.019 (Technisches Rathaus - Erdgeschoß)
Frau
Kasischke
A0.037 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Herr
Taschke
A0.036 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)