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Verkehrsordnungswidrigkeiten
Zur Beantwortung von Fahrerermittlungen (Zeugenfragebögen) und Anhörungsbögen nutzen Sie bitte das Online-Portal!
Tabellen zur Ermittlung der Verwarngeld- und Bußgeldhöhe bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung stehen auf der Seite des Kraftfahrtbundesamtes Flensburg zur Verfügung.
Bei Festsetzung der Geldbußen wird von fahrlässigem Handeln und gewöhnlichen Tatumständen ausgegangen. Die Geldbußen können bei Voreintragungen im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt höher ausfallen.
Sollten Sie hierzu Fragen haben stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bußgeldstelle zur Verfügung.
Zuständige Stelle
- Bußgeldstelle
- Caldenhofer Weg 2
- 59065 Hamm
Ansprechpartner
Zur Beantwortung von Fahrerermittlungen (Zeugenfragebögen) und Anhörungsbögen nutzen Sie bitte das Online-Portal!
Tabellen zur Ermittlung der Verwarngeld- und Bußgeldhöhe bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung stehen auf der Seite des Kraftfahrtbundesamtes Flensburg zur Verfügung.
Bei Festsetzung der Geldbußen wird von fahrlässigem Handeln und gewöhnlichen Tatumständen ausgegangen. Die Geldbußen können bei Voreintragungen im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt höher ausfallen.
Sollten Sie hierzu Fragen haben stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bußgeldstelle zur Verfügung.
https://serviceportal.hamm.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2268/showDie zentrale Bußgeldstelle der Stadt Hamm ist dem Rechtsamt angegliedert. In Zusammenarbeit mit den Fachämtern und dem Polizeipräsidium Hamm wird hier zu allen eingehenden Anzeigen zu Ordnungswidrigkeiten ermittelt. Von Privatpersonen festgestellte Ordnungswidrigkeiten können entweder bei der Polizei, beim Fachamt oder bei der zentralen Bußgeldstelle angezeigt werden. Die Bußgeldstelle beantwortet ferner Fragen zur mobilen Geschwindigkeitsüberwachung.
30.3.1