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Verwarngeld / Bußgeld für Geschwindigkeitsüberschreitung
Tabellen zur Ermittlung der Verwarngeld- und Bußgeldhöhe bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung stehen auf der Seite des Kraftfahrtbundesamtes Flensburg zur Verfügung.
https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/BT_KAT_OWI/btkat_node.html
Bei Festsetzung der Geldbußen wird von fahrlässigem Handeln und gewöhnlichen Tatumständen ausgegangen.
Die Geldbußen können bei Voreintragungen im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt höher ausfallen.
Sollten Sie hierzu Fragen haben stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bußgeldstelle zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen allgemein
§§ 3,41 Straßenverkehrsordnung - Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog
Zuständige Organisationseinheiten
- Bußgeldstelle
Caldenhofer Weg 2
59065 Hamm
E-Mail: bussgeldstelle@stadt.hamm.de
- Rechtsamt
Caldenhofer Weg 2
59065 Hamm
E-Mail: rechtsamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Kleikamp
Tel: 02381 17-7038
E-Mail: bussgeldstelle@stadt.hamm.de
- Frau Lutter
Tel: 02381 17-7057
E-Mail: bussgeldstelle@stadt.hamm.de
- Frau Stratmann
Tel: 02381 17-7049
E-Mail: bußgeldstelle@stadt.hamm.de
- Frau Bannewart
Tel: 02381 17-7048
E-Mail: bussgeldstelle@stadt.hamm.de
- Frau Berger
Tel: 02381 17-7042
E-Mail: bussgeldstelle@stadt.hamm.de
- Frau Cerny-Schmidt
Tel: 02381 17-7056
E-Mail: bussgeldstelle@stadt.hamm.de
- Herr Eggenstein
Tel: 02381 17-7034
E-Mail: bussgeldstelle@stadt.hamm.de
- Frau Knels
Tel: 02381 17-7035
E-Mail: bussgeldstelle@stadt.hamm.de
- Frau Lahrmann
Tel: 02381 17-7036
E-Mail: bussgeldstelle@stadt.hamm.de
- Herr Müller
Tel: 02381 17-7044
E-Mail: bussgeldstelle@stadt.hamm.de
- Frau Hoffmann
Tel: 02381 17-7047
E-Mail: bussgeldstelle@stadt.hamm.de
- Frau Kösterke
Tel: 02381 17-7059
E-Mail: bussgeldstelle@stadt.hamm.de
- Herr Mroß
Tel: 02381 17-7039
E-Mail: bussgeldstelle@stadt.hamm.de
- Frau Piontek
Tel: 02381 17-7043
E-Mail: bussgeldstelle@stadt.hamm.de
Tabellen zur Ermittlung der Verwarngeld- und Bußgeldhöhe bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung stehen auf der Seite des Kraftfahrtbundesamtes Flensburg zur Verfügung.
https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/BT_KAT_OWI/btkat_node.html
Bei Festsetzung der Geldbußen wird von fahrlässigem Handeln und gewöhnlichen Tatumständen ausgegangen.
Die Geldbußen können bei Voreintragungen im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt höher ausfallen.
Sollten Sie hierzu Fragen haben stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bußgeldstelle zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen allgemein
§§ 3,41 Straßenverkehrsordnung - Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog
https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2268/showHerr
Kleikamp
10
Frau
Lutter
15
Frau
Stratmann
Frau
Bannewart
Frau
Berger
15
Frau
Cerny-Schmidt
14
Herr
Eggenstein
4
Frau
Knels
16
Frau
Lahrmann
16
Herr
Müller
10
Frau
Hoffmann
12
Frau
Kösterke
14
Herr
Mroß
10
Frau
Piontek
9
Herr
Kleikamp
10
Frau
Lutter
15
Frau
Stratmann
Frau
Bannewart
Frau
Berger
15
Frau
Cerny-Schmidt
14
Herr
Eggenstein
4
Frau
Knels
16
Frau
Lahrmann
16
Herr
Müller
10
Frau
Hoffmann
12
Frau
Kösterke
14
Herr
Mroß
10
Frau
Piontek
9
Tabellen zur Ermittlung der Verwarngeld- und Bußgeldhöhe bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung stehen auf der Seite des Kraftfahrtbundesamtes Flensburg zur Verfügung.
https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/BT_KAT_OWI/btkat_node.html
Bei Festsetzung der Geldbußen wird von fahrlässigem Handeln und gewöhnlichen Tatumständen ausgegangen.
Die Geldbußen können bei Voreintragungen im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt höher ausfallen.
Sollten Sie hierzu Fragen haben stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bußgeldstelle zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen allgemein
§§ 3,41 Straßenverkehrsordnung - Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2268/showDie zentrale Bußgeldstelle der Stadt Hamm ist dem Rechtsamt angegliedert. In Zusammenarbeit mit den Fachämtern und dem Polizeipräsidium Hamm wird hier zu allen eingehenden Anzeigen zu Ordnungswidrigkeiten ermittelt. Von Privatpersonen festgestellte Ordnungswidrigkeiten können entweder bei der Polizei, beim Fachamt oder bei der zentralen Bußgeldstelle angezeigt werden. Die Bußgeldstelle beantwortet ferner Fragen zur mobilen Geschwindigkeitsüberwachung.
30.3.1Amtsleiterin Frau Dr. Reimann-Dittrich
Amtsleiter Herr Scharnewski