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Veranstaltungsgenehmigung
Eine Genehmigung benötigt, wer bei einer öffentlichen Veranstaltung Alkohol ausschenkt.
Jede öffentliche Veranstaltung ist anzuzeigen. Wird Alkohol ausgeschenkt, wird eine Gestattung erteilt. Der Veranstaltungsantrag muss komplett ausgefüllt (Veranstalter, Ansprechpartner, Veranstaltungszeitraum und -ort, Getränkestände usw.) und unterschrieben werden.
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 12 Abs. 1 GastG
Unterlagen
Veranstaltungsantrag, Aufbauplan (Bühne, Getränkestände, Toiletten, Absperrzäune etc.)
Kosten
25,00 bis 200,00 €
Zuständige Organisationseinheiten
- Sachgebiet Gewerberecht
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 Hamm
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
- Ordnungsamt
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 Hamm
E-Mail: ordnungsamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Heike Thönis
Tel: 02381 17-7212
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
Eine Genehmigung benötigt, wer bei einer öffentlichen Veranstaltung Alkohol ausschenkt.
Jede öffentliche Veranstaltung ist anzuzeigen. Wird Alkohol ausgeschenkt, wird eine Gestattung erteilt. Der Veranstaltungsantrag muss komplett ausgefüllt (Veranstalter, Ansprechpartner, Veranstaltungszeitraum und -ort, Getränkestände usw.) und unterschrieben werden.
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 12 Abs. 1 GastG
Veranstaltungsantrag, Aufbauplan (Bühne, Getränkestände, Toiletten, Absperrzäune etc.)
25,00 bis 200,00 €
Schützenfeste, Abi- und Vofi-Feten, Großveranstaltungen https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2226/showFrau
Heike
Thönis
2. OG
Frau
Heike
Thönis
2. OG