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Bauzustandsbesichtigungen (Rohbau, abschließende Fertigstellung)

Der technische Aussendienst führt zwei Bauzustandsbesichtigungen nach Mitteilung durch den Bauherrn durch.
Nach Fertigstellung des Rohbaus und der abschließenden Fertigstellung wird geprüft, ob das Bauvorhaben den genehmigten Unterlagen entspricht. Erst nach Kontrolle darf weiterge3baut bzw. genutzt werden.
Die Rohbauabnahme wird nach Fertigstellung der tragenden Teile und Errichtung des Dachstuhls durchgeführt. Die Putzarbeiten dürfen noch nicht ausgeführt sein.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Bauordnung NRW (BauO NRW 2018)
  • Sonderbauvorschriften
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung

Unterlagen

  • Bescheinigung über die Bauüberwachung der Fachingenieure (Standsicherheit, Schallschutz, Wärmeschutz)
  • alle in der Baugenehmigung aufgeführten Bescheinigungen

Kosten

Je Bauzustandsbesichtigung wird eine Gebühr von bis zu 30 % der Baugebühr fällig, mindestens aber 50,00 €

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Bauzustandsbesichtigungen (Rohbau, abschließende Fertigstellung)

Der technische Aussendienst führt zwei Bauzustandsbesichtigungen nach Mitteilung durch den Bauherrn durch.
Nach Fertigstellung des Rohbaus und der abschließenden Fertigstellung wird geprüft, ob das Bauvorhaben den genehmigten Unterlagen entspricht. Erst nach Kontrolle darf weiterge3baut bzw. genutzt werden.
Die Rohbauabnahme wird nach Fertigstellung der tragenden Teile und Errichtung des Dachstuhls durchgeführt. Die Putzarbeiten dürfen noch nicht ausgeführt sein.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Bauordnung NRW (BauO NRW 2018)
  • Sonderbauvorschriften
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung
  • Bescheinigung über die Bauüberwachung der Fachingenieure (Standsicherheit, Schallschutz, Wärmeschutz)
  • alle in der Baugenehmigung aufgeführten Bescheinigungen

Je Bauzustandsbesichtigung wird eine Gebühr von bis zu 30 % der Baugebühr fällig, mindestens aber 50,00 €

https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2182/show
Technische Prüfgruppe
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-4301
Fax 02381 17-2958

Frau

Cavillot-Platte

A0.017 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4364

Herr

Hazekamp

A0.016 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4362

Frau

Hülsmann

02381 17-4363

Herr

Köller

A0.018 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4365