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Parkausweis für Ärzt:innen
Die nachfolgenden Erlaubnisse bringt ein Parkausweis für Ärzt:innen mit sich:
- Parken an Straßenstellen, an denen ein eingeschränktes Haltverbot (Zeichen 286) angeordnet ist
- Parken im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290.1), in dem durch Zusatzzeichen das Parken zugelassen ist, über die zugelassene Parkdauer hinaus
- Parken an Stellen, die durch Zeichen „Parken“ (Zeichen 314), Parkraumbewirtschaftungszone“ (Zeichen 314.1) oder „Parken auf Gehwegen“ (Zeichen 315) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzzeichen eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus
- Parken während der Ladezeiten in Fußgängerzonen (Zeichen 242.1), in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist
- Parken an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung
- Parken auf Parkplätzen für Bewohner
- Parken in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325.1) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern
Bitte beachten Sie, dass die Erlaubnisse nur für die Durchführung von Hausbesuchen und beim Parken vor oder in der Nähe der Praxis gelten!
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Parkausweis für Ärzt:innen.
Zuständige Organisationseinheit
- Amt für Bezirksangelegenheiten
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
E-Mail: buergeramt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Eggenstein
Tel: 02381 17-9145
Parkausweis für Ärzt:innen
Die nachfolgenden Erlaubnisse bringt ein Parkausweis für Ärzt:innen mit sich:
- Parken an Straßenstellen, an denen ein eingeschränktes Haltverbot (Zeichen 286) angeordnet ist
- Parken im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290.1), in dem durch Zusatzzeichen das Parken zugelassen ist, über die zugelassene Parkdauer hinaus
- Parken an Stellen, die durch Zeichen „Parken“ (Zeichen 314), Parkraumbewirtschaftungszone“ (Zeichen 314.1) oder „Parken auf Gehwegen“ (Zeichen 315) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzzeichen eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus
- Parken während der Ladezeiten in Fußgängerzonen (Zeichen 242.1), in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist
- Parken an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung
- Parken auf Parkplätzen für Bewohner
- Parken in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325.1) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern
Bitte beachten Sie, dass die Erlaubnisse nur für die Durchführung von Hausbesuchen und beim Parken vor oder in der Nähe der Praxis gelten!
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Erlaubnisse, Sondererlaubnisse, Parken, Arzt, Hausbesuchen, Praxis, Parkerleichterung https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/214512/show Amt für Bezirksangelegenheiten
001 Theodor-Heuss-Platz 16 59065 Hamm
Telefon 02381 17-9101
Fax 02381 17-2889
Herr
Eggenstein
Zimmer 53 (Rathausanbau, Erdgeschoss)
02381 17-9145