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Wahlrechtsbescheinigung

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Eine Wahlrechtsbescheinigung bestätigt das aktive Wahlrecht und damit die Fähigkeit wählen zu können. Ausgeschlossen vom Wahlrecht sind Personen, die infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen. Das Wahlrecht muss insbesondere im Zuge einer geleisteten Unterstützungsunterschrift nachgewiesen werden und muss zusammen mit dem jeweiligen Formblatt eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass eine Wahlrechtsbescheinigung am Wahltag nicht benötigt wird, um im Wahllokal wählen zu können oder um im Vorfeld die Briefwahl auszuüben.

Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Wahlrechtsbescheinigung.

Zuständige Organisationseinheiten

Verwandte Dienstleistungen

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Eine Wahlrechtsbescheinigung bestätigt das aktive Wahlrecht und damit die Fähigkeit wählen zu können. Ausgeschlossen vom Wahlrecht sind Personen, die infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen. Das Wahlrecht muss insbesondere im Zuge einer geleisteten Unterstützungsunterschrift nachgewiesen werden und muss zusammen mit dem jeweiligen Formblatt eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass eine Wahlrechtsbescheinigung am Wahltag nicht benötigt wird, um im Wahllokal wählen zu können oder um im Vorfeld die Briefwahl auszuüben.

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Wahlrecht, Unterstützungsunterschrift, Bundestagswahl, Europawahl, Kommunalwahl, Landtagswahl, wählen https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/214510/show
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