BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Wählbarkeitsbescheinigung

18

Eine Wählbarkeitsbescheinigung bestätigt das passive Wahlrecht und damit die Fähigkeit gewählt werden zu können. Von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind Personen, die infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit bzw. die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen. Wenn Sie beabsichtigen zu einer bevorstehenden Wahl als Kandidat*in anzutreten, benötigen Sie die Wählbarkeitsbescheinigung als Teil der Unterlagen, die für die jeweilige Kandidatur eingereicht werden müssen.

Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Wählbarkeitsbescheinigung.

Zuständige Organisationseinheiten

Verwandte Dienstleistungen

Wählbarkeitsbescheinigung

Eine Wählbarkeitsbescheinigung bestätigt das passive Wahlrecht und damit die Fähigkeit gewählt werden zu können. Von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind Personen, die infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit bzw. die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen. Wenn Sie beabsichtigen zu einer bevorstehenden Wahl als Kandidat*in anzutreten, benötigen Sie die Wählbarkeitsbescheinigung als Teil der Unterlagen, die für die jeweilige Kandidatur eingereicht werden müssen.

Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Wählbarkeitsbescheinigung.

Kandidatur, Wählbarkeit, Kandidat, gewählt werden, wählen, Bundestagswahl, Europawahl, Kommunalwahl, Landtagswahl https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/214511/show
Büro des Rates
Theodor-Heuss-Platz 16 59065 Hamm
Telefon 02381 17-3530
Fax 02381 17-103530
Sachgebiet Wahlen und Statistik
Lessingstraße 26 59063 Hamm