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Schwerbehindertenausweis (Anträge, Beiblätter, Auskünfte)

Für die Feststellung einer Schwerbehinderung (Erstfeststellung oder Verschlimmerung) gelten die Vorschriften des SGB IX. Die Kolleginnen und Kollegen in der Fachabteilung im Bürgeramt Pelkum nehmen Erst- und Änderungsanträge entgegen, helfen beim Ausfüllen der Formulare und beantworten alle Fragen rund um das Thema Schwerbehindertenausweis. Folgende Dienstleistungen werden angeboten:

  • Erstanträge auf Feststellung nach dem SGB IX
  • Änderungsanträge auf Neufeststellung nach dem SGB IX (Verschlimmerungsantrag)
  • Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen
  • Ausstellung von Beiblättern für die ermäßigte oder unentgeltliche Nutzung des ÖPNV
  • Ausstellung von Beiblättern für die Kfz-Ermäßigung
  • Ausstellung von Bescheinigungen für das Finanzamt

Das Formular für die Antragstellung können Sie rechts downloaden oder den Online-Antrag nutzen (Schwerbehindertenrecht Online). Darüber hinaus erhalten Sie die Vordrucke auch in allen Bürgerämtern. Die Kolleginnen und Kollegen dort nehmen auch Ihren ausgefüllten Antrag oder andere Unterlagen entgegen.

Link zum Schwerbehindertenrecht Online

Wie ein Antrag ausgefüllt wird, können Sie sich hier anschauen:

Erklärvideo zum Antrag eines Schwerbehindertenausweises (Download)

Und so wird Ihr Antrag nach dem Eingang bearbeitet:

  • Überprüfung auf Vollständigkeit der Angaben
  • Anfordern von Berichten und Unterlagen Ihrer behandelnden Ärzte und Einrichtungen
  • anschließend Überprüfung auf Vollständigkeit der eingegangenen Unterlagen
  • Abgabe Ihrer Unterlagen an den Ärztlichen Dienst zur Einholung einer ärztlichen Stellungnahme
  • Entscheidung über Ihren Antrag und Erstellung eines Bescheides

Über den Link zum Schwerbehindertenrecht Online können Sie auch während der Bearbeitung Ihres Antrages nach dem aktuellen Bearbeitungsstand schauen oder ein Lichtbild für den Schwerbehindertenausweis hochladen.


Links zu externen Verfahren

Schwerbehindertenausweis (Anträge, Beiblätter, Auskünfte)

Für die Feststellung einer Schwerbehinderung (Erstfeststellung oder Verschlimmerung) gelten die Vorschriften des SGB IX. Die Kolleginnen und Kollegen in der Fachabteilung im Bürgeramt Pelkum nehmen Erst- und Änderungsanträge entgegen, helfen beim Ausfüllen der Formulare und beantworten alle Fragen rund um das Thema Schwerbehindertenausweis. Folgende Dienstleistungen werden angeboten:

  • Erstanträge auf Feststellung nach dem SGB IX
  • Änderungsanträge auf Neufeststellung nach dem SGB IX (Verschlimmerungsantrag)
  • Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen
  • Ausstellung von Beiblättern für die ermäßigte oder unentgeltliche Nutzung des ÖPNV
  • Ausstellung von Beiblättern für die Kfz-Ermäßigung
  • Ausstellung von Bescheinigungen für das Finanzamt

Das Formular für die Antragstellung können Sie rechts downloaden oder den Online-Antrag nutzen (Schwerbehindertenrecht Online). Darüber hinaus erhalten Sie die Vordrucke auch in allen Bürgerämtern. Die Kolleginnen und Kollegen dort nehmen auch Ihren ausgefüllten Antrag oder andere Unterlagen entgegen.

Link zum Schwerbehindertenrecht Online

Wie ein Antrag ausgefüllt wird, können Sie sich hier anschauen:

Erklärvideo zum Antrag eines Schwerbehindertenausweises (Download)

Und so wird Ihr Antrag nach dem Eingang bearbeitet:

  • Überprüfung auf Vollständigkeit der Angaben
  • Anfordern von Berichten und Unterlagen Ihrer behandelnden Ärzte und Einrichtungen
  • anschließend Überprüfung auf Vollständigkeit der eingegangenen Unterlagen
  • Abgabe Ihrer Unterlagen an den Ärztlichen Dienst zur Einholung einer ärztlichen Stellungnahme
  • Entscheidung über Ihren Antrag und Erstellung eines Bescheides

Über den Link zum Schwerbehindertenrecht Online können Sie auch während der Bearbeitung Ihres Antrages nach dem aktuellen Bearbeitungsstand schauen oder ein Lichtbild für den Schwerbehindertenausweis hochladen.

Schwerbehinderung, Behindertenausweis, Schwerbehindertenrecht, Schwerbehindertenantrag, Antrag auf Schwerbehinderung https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2105/show
Abteilung Schwerbehindertenrecht
Kamener Straße 177 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9494
Fax 02381 17-109494

Frau

Yildirim

02381 17-9451
nuray.yildirim@stadt.hamm.de

Herr

Kunert

2.12

02381 17-9462
kunert@stadt.hamm.de

Herr

Nübel

2.14

02381 17-9460
guido.nuebel@stadt.hamm.de

Frau

Ehrhardt

2.18

02381 17-9454
ehrhardtc@stadt.hamm.de

Frau

Möller

2.03

02381 17-9400
moellers@stadt.hamm.de

Frau

Neumann

02.11

02381 17-9463
silvia.neumann@stadt.hamm.de

Frau

Göbel

2.24

02381 17-9458
goebel@stadt.hamm.de

Frau

Önder-Öztas

02.11

02381 17-9464
sedide.oender@stadt.hamm.de

Frau

Pieperhoff

02.18

02381 17-9457
pieperhoffh@stadt.hamm.de

Herr

Süß

2.02

02381 17-9450
suess@stadt.hamm.de

Frau

Heick

02.19

02381 17-9453
nadine.heick@stadt.hamm.de
Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9499
Fax 02381 17-109499

Frau

Yildirim

02381 17-9451
nuray.yildirim@stadt.hamm.de

Herr

Kunert

2.12

02381 17-9462
kunert@stadt.hamm.de

Herr

Nübel

2.14

02381 17-9460
guido.nuebel@stadt.hamm.de

Frau

Ehrhardt

2.18

02381 17-9454
ehrhardtc@stadt.hamm.de

Frau

Möller

2.03

02381 17-9400
moellers@stadt.hamm.de

Frau

Neumann

02.11

02381 17-9463
silvia.neumann@stadt.hamm.de

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Göbel

2.24

02381 17-9458
goebel@stadt.hamm.de

Frau

Önder-Öztas

02.11

02381 17-9464
sedide.oender@stadt.hamm.de

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Pieperhoff

02.18

02381 17-9457
pieperhoffh@stadt.hamm.de

Herr

Süß

2.02

02381 17-9450
suess@stadt.hamm.de

Frau

Heick

02.19

02381 17-9453
nadine.heick@stadt.hamm.de