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KFZ- Oldtimer-Kennzeichen

Als Oldtimer werden Fahrzeuge bezeichnet, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen wurden und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden.
Die Oldtimerfahrzeuge benötigen ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingeneurs, dass eine Betriebserlaubnis für Oldtimer i.S.d. § 23 StVZO nachweist.
Oldtimerfahrzeuge bekommen auf dem Kennzeichen dann ein "H" hinter die Buchstaben-Ziffern-Kombination geprägt.

 

Rechtsgrundlagen allgemein

 § 23 StVZO

Unterlagen

Um ein Fahrzeug als Oldtimer anzumelden, müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden:

  • Gutachten gemäß § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingeneurs
  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bei abgemeldeten Fahrzeugen: Abmeldebestätigung oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bei abgemeldeten Fahrzeugen: Versicherungsbestätigung (eVB)
  • bei angemeldeten Fahrzeugen: Kennzeichenschilder
  • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass Auskunft über evtl. bestehende Steuerrückstände erteilt werden darf
  • Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • SEPA- Mandat
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: die schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten

Kosten

Die Gebühr liegt zwischen 11,70 € und 41,00 €, je nach Einzelfall.

Zuständige Organisationseinheiten

KFZ- Oldtimer-Kennzeichen

Als Oldtimer werden Fahrzeuge bezeichnet, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen wurden und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden.
Die Oldtimerfahrzeuge benötigen ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingeneurs, dass eine Betriebserlaubnis für Oldtimer i.S.d. § 23 StVZO nachweist.
Oldtimerfahrzeuge bekommen auf dem Kennzeichen dann ein "H" hinter die Buchstaben-Ziffern-Kombination geprägt.

 

Rechtsgrundlagen allgemein

 § 23 StVZO

Um ein Fahrzeug als Oldtimer anzumelden, müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden:

  • Gutachten gemäß § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingeneurs
  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bei abgemeldeten Fahrzeugen: Abmeldebestätigung oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bei abgemeldeten Fahrzeugen: Versicherungsbestätigung (eVB)
  • bei angemeldeten Fahrzeugen: Kennzeichenschilder
  • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass Auskunft über evtl. bestehende Steuerrückstände erteilt werden darf
  • Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • SEPA- Mandat
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: die schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten

Die Gebühr liegt zwischen 11,70 € und 41,00 €, je nach Einzelfall.

historisches Kennzeichen https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1945/show
Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12 59069 Hamm
Telefon 02381 17-9399
Fax 02381 17-109399
Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9499
Fax 02381 17-109499
Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1 59075 Hamm
Telefon 02381 17-9699
Fax 02381 17-109699
Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19 59073 Hamm
Telefon 02381 17-9799
Fax 023281 17-109799
Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16 59065 Hamm
Telefon 02381 17-9199
Fax 02381 17-2990
Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2 59071 Hamm
Telefon 02381 17-9299
Fax 02381 17-109299
Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9599
Fax 02381 17-109599