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Baumschutzsatzung (Beseitigung oder wesentliche Veränderung des Aufbaus eines Baumes / von Bäumen)
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Für Bäume, die der Baumschutzsatzung unterliegen, muss vor der Fällung, Kappung oder sonstigen wesentlichen Veränderung eine Ausnahme/Befreiung beantragt werden.
Hier können Sie online den Antrag auf Baumbeseitigung oder Baumveränderung stellen.
Zuständige Organisationseinheit
- Umweltamt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: umweltamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Kämper
Tel: 02381 17-7113
Umsetzung der Baumschutzsatzung
Baumschutzsatzung (Beseitigung oder wesentliche Veränderung des Aufbaus eines Baumes / von Bäumen)
Für Bäume, die der Baumschutzsatzung unterliegen, muss vor der Fällung, Kappung oder sonstigen wesentlichen Veränderung eine Ausnahme/Befreiung beantragt werden.
Hier können Sie online den Antrag auf Baumbeseitigung oder Baumveränderung stellen.
Baumfällung, Baumfällgenehmigung, Baum fällen, Fällung, Kappung, wesentlichde Veränderung, Baumschutzsatzung, Ausnahme, Befreiung https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/188101/show Umweltamt
001 Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-7101
Fax 02381 17-2931
Herr
Kämper
A0.098 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
02381 17-7113