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Bei einem Zuzug in die Stadt Hamm oder einem Umzug innerhalb der Stadt Hamm muss auch das Fahrzeug in einem der Bürgerämter umgemeldet werden. Dabei kann bei zugelassenen Fahrzeugen das Kennzeichen bundesweit mitgenommen werden. Dies ist auch möglich, wenn sich die Halterdaten ändern. Natürlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, ein neues Kennzeichen zu beantragen. 

Was ist bei der  Kennzeichenmitnahme vor allen Dingen zu beachten?

  • sowohl ohne Halterwechsel als auch mit Halterwechsel möglich
  • Das Fahrzeug ist zugelassen
  • Keine Steuerrückstände (bei der Kfz-Steuer)
  • Keine Gebührenrückstände (aus vorausgegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen)

Hier können Sie ihr Fahrzeug online umschreiben

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II

    • Im Falle der Kennzeichenmitnahme ohne Halterwechsel ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mehr erforderlich

    • Im Falle von Fahrzeugpapieren, die vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden, muss auch der Fahrzeugbrief vorgelegt werden.

  • Versicherungsbestätigung (evB)

  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung

  • Kennzeichen (nur falls ein anderes Kennzeichen erwünscht ist oder neue Stempelplaketten verklebt werden sollen)

  • Personalausweis/Pass

  • SEPA-Mandat

zusätzlich erforderlich

  • Einzelunternehmer: Bescheinigung des Gewerbeamtes/Handelsregisterauszug, Personaldokument eines Vertretungsberechtigten

  • juristische Personen: Handelsregisterauszug, Personaldokument eines Vertretungsberechtigten

  • Freiberufler: Nachweis durch eine Kammer, Mietvertrag und Personaldokument eines Vertretungsberechtigten

  • Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister und Personaldokument eines Vertretungsberechtigten

  • Personengesellschaften (Vereinigungen): Gesellschaftervertrag / Handelsregisterauszug und Personaldokumente (Kopie) aller Gesellschafter

  • minderjährigen Fahrzeughalter: Fahrerlaubnis oder Nachweis der Schwerbehinderung, schriftliche Einwilligung und Personaldokumente aller Erziehungsberechtigten

  • Erledigung durch Dritte:

    Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass Auskunft über evtl. bestehende Steuerrückstände erteilt werden darf, sowie Personaldokumente der bevollmächtigten Person

 

Hier können Sie Ihr Wunschkennzeichen online reservieren