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Internationaler Führerschein
Fahrerlaubnis außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
In der Bundesrepublik Deutschland und in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union reicht der nationale Führerschein aus.
Der internationale Führerschein allein berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Im allgemeinen wird ein internationaler Führerschein nur noch in seltenen Fällen benötigt. Für Staaten außerhalb der EU (z. B. USA/Kanada) ist die Ausstellung eines internationalen Führerscheins jedoch anzuraten.
Da es sich um eine Übersetzung des nationalen Führerscheins handelt, ist es erforderlich beide Führerscheine mitzuführen.
Wie lange ist der Internationale-Führerschein gültig?
Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre nach Antragstellung.
Hinweis:
Eine entsprechende Antragstellung ist auch in jedem Bürgeramt während der dortigen Sprechzeiten möglich.
Unterlagen
- Aktuelles Lichtbild, das den aktuellen Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- Personalausweis oder Reisepass
- Deutscher EU-Kartenführerschein
- ggfs. Karteiabschrift (Eine Karteiabschrift ist erforderlich, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgefertigt worden war. Sie kann dort in der Regel fern mündlich zur unmittelbaren Übersendung an die jetzt örtliche Behörde (ggf. namentlich bennenen) angefordert werden.
Kosten
16,30 €
Zuständige Organisationseinheiten
- Rechtsamt
Caldenhofer Weg 2
59065 Hamm
E-Mail: rechtsamt@stadt.hamm.de
- Führerscheinstelle
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Höwing
Tel: 02381 17-8624
E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de
- Herr Hofmeister
Tel: 02381 17-8625
E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de
- Frau Huddleston
Tel: 02381 17-8629
E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de
- Frau Reschke
Tel: 02381 17-8626
E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de
- Herr Garbas
Tel: 02381 17-8615
Fahrerlaubnis außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
In der Bundesrepublik Deutschland und in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union reicht der nationale Führerschein aus.
Der internationale Führerschein allein berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Im allgemeinen wird ein internationaler Führerschein nur noch in seltenen Fällen benötigt. Für Staaten außerhalb der EU (z. B. USA/Kanada) ist die Ausstellung eines internationalen Führerscheins jedoch anzuraten.
Da es sich um eine Übersetzung des nationalen Führerscheins handelt, ist es erforderlich beide Führerscheine mitzuführen.
Wie lange ist der Internationale-Führerschein gültig?
Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre nach Antragstellung.
Hinweis:
Eine entsprechende Antragstellung ist auch in jedem Bürgeramt während der dortigen Sprechzeiten möglich.
- Aktuelles Lichtbild, das den aktuellen Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- Personalausweis oder Reisepass
- Deutscher EU-Kartenführerschein
- ggfs. Karteiabschrift (Eine Karteiabschrift ist erforderlich, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgefertigt worden war. Sie kann dort in der Regel fern mündlich zur unmittelbaren Übersendung an die jetzt örtliche Behörde (ggf. namentlich bennenen) angefordert werden.
16,30 €
https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1804/showHerr
Höwing
352
Herr
Hofmeister
354
Frau
Huddleston
353
Frau
Reschke
355
Herr
Garbas
356
Herr
Höwing
352
Herr
Hofmeister
354
Frau
Huddleston
353
Frau
Reschke
355
Herr
Garbas
356
Fahrerlaubnis außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
In der Bundesrepublik Deutschland und in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union reicht der nationale Führerschein aus.
Der internationale Führerschein allein berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Im allgemeinen wird ein internationaler Führerschein nur noch in seltenen Fällen benötigt. Für Staaten außerhalb der EU (z. B. USA/Kanada) ist die Ausstellung eines internationalen Führerscheins jedoch anzuraten.
Da es sich um eine Übersetzung des nationalen Führerscheins handelt, ist es erforderlich beide Führerscheine mitzuführen.
Wie lange ist der Internationale-Führerschein gültig?
Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre nach Antragstellung.
Hinweis:
Eine entsprechende Antragstellung ist auch in jedem Bürgeramt während der dortigen Sprechzeiten möglich.
- Aktuelles Lichtbild, das den aktuellen Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- Personalausweis oder Reisepass
- Deutscher EU-Kartenführerschein
- ggfs. Karteiabschrift (Eine Karteiabschrift ist erforderlich, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgefertigt worden war. Sie kann dort in der Regel fern mündlich zur unmittelbaren Übersendung an die jetzt örtliche Behörde (ggf. namentlich bennenen) angefordert werden.
Amtsleiterin Frau Dr. Reimann-Dittrich
Amtsleiter Herr Scharnewski