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Internationaler Führerschein

Fahrerlaubnis außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

In der Bundesrepublik Deutschland und in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union reicht der nationale Führerschein aus.

Der internationale Führerschein allein berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Im allgemeinen wird ein internationaler Führerschein nur noch in seltenen Fällen benötigt. Für Staaten außerhalb der EU (z. B. USA/Kanada) ist die Ausstellung eines internationalen Führerscheins jedoch anzuraten.
Da es sich um eine Übersetzung des nationalen Führerscheins handelt, ist es erforderlich beide Führerscheine mitzuführen.
Wie lange ist der Internationale-Führerschein gültig?
Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre nach Antragstellung.

 

Hinweis:
Eine entsprechende Antragstellung ist auch in jedem Bürgeramt während der dortigen Sprechzeiten möglich.

 

Unterlagen

  • Aktuelles Lichtbild, das den aktuellen Bestimmungen der Passverordnung entspricht
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Deutscher EU-Kartenführerschein
  • ggfs. Karteiabschrift (Eine Karteiabschrift ist erforderlich,  wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgefertigt worden war. Sie kann dort in der Regel fern mündlich zur unmittelbaren Übersendung an die jetzt örtliche Behörde (ggf. namentlich bennenen) angefordert werden.

Kosten

16,30 €

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Internationaler Führerschein

Fahrerlaubnis außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

In der Bundesrepublik Deutschland und in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union reicht der nationale Führerschein aus.

Der internationale Führerschein allein berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Im allgemeinen wird ein internationaler Führerschein nur noch in seltenen Fällen benötigt. Für Staaten außerhalb der EU (z. B. USA/Kanada) ist die Ausstellung eines internationalen Führerscheins jedoch anzuraten.
Da es sich um eine Übersetzung des nationalen Führerscheins handelt, ist es erforderlich beide Führerscheine mitzuführen.
Wie lange ist der Internationale-Führerschein gültig?
Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre nach Antragstellung.

 

Hinweis:
Eine entsprechende Antragstellung ist auch in jedem Bürgeramt während der dortigen Sprechzeiten möglich.

 

  • Aktuelles Lichtbild, das den aktuellen Bestimmungen der Passverordnung entspricht
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Deutscher EU-Kartenführerschein
  • ggfs. Karteiabschrift (Eine Karteiabschrift ist erforderlich,  wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgefertigt worden war. Sie kann dort in der Regel fern mündlich zur unmittelbaren Übersendung an die jetzt örtliche Behörde (ggf. namentlich bennenen) angefordert werden.

16,30 €

https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1804/show
Rechtsamt
Caldenhofer Weg 2 59065 Hamm
Telefon 02381 17-7001
Fax 02381 17-2932

Herr

Garbas

215

02381 17-8615

Herr

Höwing

211 (Caldenhofer Weg 10, 2. Obergeschoss)

02381 17-8624
fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de

Herr

Hofmeister

02381 17-8625
fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de

Frau

Huddleston

(Caldenhofer Weg 10, 2. Obergeschoss)

02381 17-8629
fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de

Frau

Reschke

214 (Caldenhofer Weg 10, 2. Obergeschoss)

02381 17-8626
fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de
Führerscheinstelle
Caldenhofer Weg 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-2243
Fax 02381 17-2884

Herr

Garbas

215

02381 17-8615

Herr

Höwing

211 (Caldenhofer Weg 10, 2. Obergeschoss)

02381 17-8624
fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de

Herr

Hofmeister

02381 17-8625
fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de

Frau

Huddleston

(Caldenhofer Weg 10, 2. Obergeschoss)

02381 17-8629
fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de

Frau

Reschke

214 (Caldenhofer Weg 10, 2. Obergeschoss)

02381 17-8626
fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de