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Antrag Osterfeuer
Entgegennahme und Genehmigung von Anträgen zum Abbrennen von Brauchtumsfeuern.
Entgegennahme und Genehmigung von Anträgen zum Abbrennen von Brauchtumsfeuern.
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Zuständige Organisationseinheit
- Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: umweltamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Krämer
Tel: 02381 17-7147
E-Mail: anke.kraemer@stadt.hamm.de
Lärmbeschwerden privat, Ausnahmegenehmigungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz, Genehmigung Osterfeuer und andere "offene Feuer". Weitere Aufgaben nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz
Amt/Fachbereich
Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde