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Eigenkapitalbescheinigung für den Straßenpersonenverkehr
Im Rahmen der Beantragung einer Genehmigung für den gewerblichen Personenbeförderungsverkehr ist auch die finanzielle Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Unter anderem ist dazu die hier hochgeladene Eigenkapitalbescheinigung vorzulegen. Das Eigenkapital wird von einer zugelassenen Person (Steuerberater*in bspw.) ermittelt, im Vordruck eingetragen, unterschrieben und gestempelt.
Hier können Sie online die Eigenkapitalbescheinigung für den Straßenpersonenverkehr beantragen.
Zuständige Organisationseinheit
- Rechtsamt
Caldenhofer Weg 2
59065 Hamm
E-Mail: rechtsamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Giehl
Tel: 02381 17-8627
E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de
Hier können Sie online die Eigenkapitalbescheinigung für den Straßenpersonenverkehr beantragen.
https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/170019/showFrau
Giehl
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Im Rahmen der Beantragung einer Genehmigung für den gewerblichen Personenbeförderungsverkehr ist auch die finanzielle Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Unter anderem ist dazu die hier hochgeladene Eigenkapitalbescheinigung vorzulegen. Das Eigenkapital wird von einer zugelassenen Person (Steuerberater*in bspw.) ermittelt, im Vordruck eingetragen, unterschrieben und gestempelt.
Hier können Sie online die Eigenkapitalbescheinigung für den Straßenpersonenverkehr beantragen.
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/170019/showAmtsleiterin Frau Dr. Reimann-Dittrich
Amtsleiter Herr Scharnewski