Führerschein zur Fahrgastbeförderung
Wer gewerblich Personen befördern möchte, z. B. mit
- Taxen,
- Mietwagen,
- Krankenkraftwagen,
- gebündelten Bedarfsverkehr,
- Pkw Linienverkehr/Ausflugsfahrten,
benötigt dazu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Voraussetzung:
Sie müssen das 21. Lebensjahr, für Krankenkraftwagen das 19. Lebensjahr vollendet haben.
| Hier können Sie die Ausstellung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder PKW Ausflugsfahrten online beantragen. |
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass oder Aufenthaltserlaubnis mit Reisepass
- eine gültige deutsche, EU- oder EWR-Fahrererlaubnis (EWR = Europäischer Wirtschaftsraum) seit mindestens 2 Jahren
- behördliches Führungszeugnis (zu beantragen bei den Bürgerämtern – bitte direkt an die Führerscheinstelle schicken lassen)
- eine ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 1 Jahr)
- und ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 2 Jahre)
- Gutachten einer Arztin/ eines Arztes, mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" bzw. Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über die geistige und körperliche Eignung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (Leistungsdiagnostik).
Liste einiger anerkannter Betriebs-/Arbeitsmediziner, die berechtigt sind, die Untersuchung nach Anlage 5 Ziffer 2 FeV, dem sog. Leistungstest, durchzuführen: - Dr. med. M. Fischer, Winfriedplatz 1, 59071 Hamm
- Gesundheitsteam – Gesellschaft für Betriebsmedizin mbH,
Gustav-Heinemann-Straße 10, 59065 Hamm - AMD - Dr. Dederichs, Höggenstraße 28, 59494 Soest
- Dr. med. Christina Ramon, Bockumer Weg 46, 59065 Hamm
- Dr. med. Klaus Gorschlüter, Wiesenstraße 5, 45770 Marl
- ASZ GmbH & Co.KG, Tuttenbrocksee 2, 59269 Beckum
- wenn die Fahrerlaubnis auch für Krankenwagen gelten soll: zusätzlich einen Nachweis über Ihre Ausbildung in erster Hilfe
Kosten
- bei Ersterteilung: 43,90 €
- bei Verlängerung: 38,00 €
- zzgl. - bei erforderlichem Umtausch des alten Führerscheines in einen EU-Kartenführerschein: ab 30,30 €
Sie können die Gebühr direkt online nach Ausfüllen des Antrages mit den unten genannten Zahlmethoden bezahlen.
Alternativ können Sie die Gebühr vor Ort bei Abholung bezahlen.
Sie können mit Paypal oder Kreditkarte bezahlen.
