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Führerschein zur Fahrgastbeförderung
Wer gewerblich Personen befördern möchte, z. B. mit
- Taxen,
- Mietwagen,
- Krankenkraftwagen,
- gebündelten Bedarfsverkehr,
- Pkw Linienverkehr/Ausflugsfahrten,
benötigt dazu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Voraussetzung:
Sie müssen das 21. Lebensjahr, für Krankenkraftwagen das 19. Lebensjahr vollendet haben.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- eine gültige deutsche, EU- oder EWR-Fahrererlaubnis (EWR = Europäischer Wirtschaftsraum)
- Führungszeugnis (meistens zu beantragen bei den Bürgerämtern – bitte direkt an die Führerscheinstelle schicken lassen
- eine ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 1 Jahr)
- und ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 2 Jahre)
- Gutachten einer Arztin/ eines Arztes, mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" bzw. Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über die geistige und körperliche Eignung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (Leistungsdiagnostik).
Liste einiger anerkannter Betriebs-/Arbeitsmediziner, die berechtigt sind, die Untersuchung nach Anlage 5 Ziffer 2 FeV, dem sog. Leistungstest, durchzuführen: - Dr. med. M. Fischer, Winfriedplatz 1, 59071 Hamm
- Gesundheitsteam – Gesellschaft für Betriebsmedizin mbH,
Gustav-Heinemann-Str. 10, 59065 Hamm - Werkarztzentrum Westfalen-Mitte e.V, in der St. Barbara-Klinik,
Am Heessener Wald 6 • 59073 Hamm - Dr. med. Manfred Kordt, Alte Sraße 24, 59227 Ahlen (Vorhelm)
- Dr. med. Helmut Müller, Bahnhofstraße 1-5, 48143 Münster
- Dr. med. Klaus Gorschlüter, Loekampstraße 37, 45770 Marl
- ASZ GmbH & Co.KG, Parkstr. 45, 59229 Ahlen
- wenn die Erlaubnis für Taxen, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll:
zusätzlich einen Nachweis der Fachkunde im Sinne des § 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV.
Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle geführt werden. Die geeignete Stelle wird durch die für das Personenbeförderungsgesetz zuständige oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht bestimmten Stellen bestimmt. - wenn die Fahrerlaubnis auch für Krankenwagen gelten soll: zusätzlich einen Nachweis über Ihre Ausbildung in erster Hilfe
Kosten
- bei Ersterteilung 43,90 €
- bei Verlängerung 38,00 €
- zzgl. - bei erforderlichem Umtausch des alten Führerscheines in einen EU-Kartenführerschein 30,30 €
Zuständige Organisationseinheiten
- Führerscheinstelle
Caldenhofer Weg 10
59065 Hamm
E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de
- Rechtsamt
Caldenhofer Weg 2
59065 Hamm
E-Mail: rechtsamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Garbas
Tel: 02381 17-8615
- Herr Höwing
Tel: 02381 17-8624
E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de
- Herr Hofmeister
Tel: 02381 17-8625
E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de
- Frau Huddleston
Tel: 02381 17-8629
E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de
- Frau Reschke
Tel: 02381 17-8626
E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de
Wer gewerblich Personen befördern möchte, z. B. mit
- Taxen,
- Mietwagen,
- Krankenkraftwagen,
- gebündelten Bedarfsverkehr,
- Pkw Linienverkehr/Ausflugsfahrten,
benötigt dazu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Voraussetzung:
Sie müssen das 21. Lebensjahr, für Krankenkraftwagen das 19. Lebensjahr vollendet haben.
- Personalausweis oder Reisepass
- eine gültige deutsche, EU- oder EWR-Fahrererlaubnis (EWR = Europäischer Wirtschaftsraum)
- Führungszeugnis (meistens zu beantragen bei den Bürgerämtern – bitte direkt an die Führerscheinstelle schicken lassen
- eine ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 1 Jahr)
- und ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 2 Jahre)
- Gutachten einer Arztin/ eines Arztes, mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" bzw. Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über die geistige und körperliche Eignung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (Leistungsdiagnostik).
Liste einiger anerkannter Betriebs-/Arbeitsmediziner, die berechtigt sind, die Untersuchung nach Anlage 5 Ziffer 2 FeV, dem sog. Leistungstest, durchzuführen: - Dr. med. M. Fischer, Winfriedplatz 1, 59071 Hamm
- Gesundheitsteam – Gesellschaft für Betriebsmedizin mbH,
Gustav-Heinemann-Str. 10, 59065 Hamm - Werkarztzentrum Westfalen-Mitte e.V, in der St. Barbara-Klinik,
Am Heessener Wald 6 • 59073 Hamm - Dr. med. Manfred Kordt, Alte Sraße 24, 59227 Ahlen (Vorhelm)
- Dr. med. Helmut Müller, Bahnhofstraße 1-5, 48143 Münster
- Dr. med. Klaus Gorschlüter, Loekampstraße 37, 45770 Marl
- ASZ GmbH & Co.KG, Parkstr. 45, 59229 Ahlen
- wenn die Erlaubnis für Taxen, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll:
zusätzlich einen Nachweis der Fachkunde im Sinne des § 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV.
Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle geführt werden. Die geeignete Stelle wird durch die für das Personenbeförderungsgesetz zuständige oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht bestimmten Stellen bestimmt. - wenn die Fahrerlaubnis auch für Krankenwagen gelten soll: zusätzlich einen Nachweis über Ihre Ausbildung in erster Hilfe
- bei Ersterteilung 43,90 €
- bei Verlängerung 38,00 €
- zzgl. - bei erforderlichem Umtausch des alten Führerscheines in einen EU-Kartenführerschein 30,30 €
Herr
Garbas
215
Herr
Höwing
211 (Caldenhofer Weg 10, 2. Obergeschoss)
Herr
Hofmeister
Frau
Huddleston
(Caldenhofer Weg 10, 2. Obergeschoss)
Frau
Reschke
214 (Caldenhofer Weg 10, 2. Obergeschoss)
Herr
Garbas
215
Herr
Höwing
211 (Caldenhofer Weg 10, 2. Obergeschoss)
Herr
Hofmeister
Frau
Huddleston
(Caldenhofer Weg 10, 2. Obergeschoss)
Frau
Reschke
214 (Caldenhofer Weg 10, 2. Obergeschoss)