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Mitteilung über die erfolgte Klärschlammausbringung
Nachdem Klärschlamm auf eigenbewirtschafteten Flächen ausgebracht wurde, ist ein Nachweis über die erfolgte Ausbringung an die untere Wasserbehörde zu erbringen.
Für diese Mitteilung können Sie unser >> Online-Formular << verwenden.
Zuständige Organisationseinheiten
- Umweltamt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: umweltamt@stadt.hamm.de
- Untere Wasserbehörde
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: umweltamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Humpert
Tel: 02381 17-7163
E-Mail: humpert@stadt.hamm.de
Amt/Fachbereich
Umweltamt, Untere Wasserbehörde
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Mitteilung über die erfolgte Klärschlammausbringung
Nachdem Klärschlamm auf eigenbewirtschafteten Flächen ausgebracht wurde, ist ein Nachweis über die erfolgte Ausbringung an die untere Wasserbehörde zu erbringen.
Für diese Mitteilung können Sie unser >> Online-Formular << verwenden.
Nachweis, Klärschlamm, eigenbewirtschaftete Flächen, Ausbringung, Schlammabfuhr, Selbstentsorger, Kleinkläranlage https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/165930/show Umweltamt
001 Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-7101
Fax 02381 17-2931
Herr
Humpert
A0.079 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
02381 17-7163
humpert@stadt.hamm.de
Untere Wasserbehörde
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