BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Außengastronomie

661

Öffentliche Straßen sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.
Grundsätzlich gilt, dass der Gebrauch öffentlicher Straßen jedermann im Rahmen der Widmung und der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist, man spricht dabei vom sogenannten Gemeingebrauch.
Die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus ist Sondernutzung und bedarf einer Genehmigung.
Hier geht es zu den Online-Anträgen:

Antrag Außengastronomie

 

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Außengastronomie

Öffentliche Straßen sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.
Grundsätzlich gilt, dass der Gebrauch öffentlicher Straßen jedermann im Rahmen der Widmung und der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist, man spricht dabei vom sogenannten Gemeingebrauch.
Die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus ist Sondernutzung und bedarf einer Genehmigung.
Hier geht es zu den Online-Anträgen:

Antrag Außengastronomie

 

Gastro, Cafe, draußen https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/164012/show
Tiefbau- u. Grünflächenamt
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-4601
Fax 02381 17-2966

Herr

Mundhenke

A1.097 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)

02381 17-8634
stvb-hamm@stadt.hamm.de

Herr

Homann

Technisches Rathaus Raum A1.097

02381 17-8635
stvb-hamm@stadt.hamm.de