Förderprogramm "2.000 x 1.000 Euro für das Engagement"
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen startete in 2021 mit ersten Maßnahmen zur Umsetzung der Engagementstrategie. Hierzu gehört das Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement«, an dem die Stadt Hamm auch in 2025 teilnimmt. Das Schwerpunktthema in diesem Jahr lautet „Engagiert in die Zukunft – junges Engagement fördern und neue Projekte gestalten“
Anträge können ab dem 05.05.2025 bis einschließlich 01.11.2025 online unter
https://www.engagementfoerderung.nrw/onlineantrag#login
eingereicht werden. Hierzu ist eine Registrierung notwendig.
2025 steht junges Engagement im Mittelpunkt des Förderprogramms.
Förderfähige Maßnahmen können Projekte sein, die von jungen Engagierten selbst geplant und durchgeführt werden. Dazu gehören etwa Projekte im Rahmen von bereits bestehendem Engagement, aber auch Vorhaben von jungen Menschen, die bislang nicht oder nicht regelmäßig engagiert sind. Denkbar wäre zum Beispiel die Einrichtung eines neuen Angebots im Sportverein oder die Gründung einer Initiative zur Neugestaltung des Gruppenraums im Jugendtreff. Ebenso förderfähig sind Maßnahmen zur Förderung des jungen Engagements, wie zum Beispiel Qualifizierungsangebote, die sich direkt an den eigenen Nachwuchs im Verein richten oder auch Maßnahmen zur Begeisterung und Gewinnung junger Menschen für das Ehrenamt.
Für die Stadt Hamm stehen insgesamt 19.000 Euro zur Verfügung. Förderfähige Projekte werden mit einen Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro bezuschusst.
Fristen
Antragstellung nur bis einschließlich 01.11.2025 online möglich!
Rechtsgrundlagen
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Landesprogramms
„2 000 x 1 000 Euro für das Engagement“ (Runderlass des Ministerpräsidenten vom 17. März 2022)
Link zu den Richtlinien
Hinweise und Besonderheiten
Die ausschließliche Anschaffung von Gegenständen (rein investive Ausgaben) ist nicht zuwendungsfähig.