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Eheschließung im Ausland
Was ist zu beachten?
Im Ausland geschlossene Ehen sind auch in Deutschland gültig, wenn die Trauung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form von einer zuständigen Stelle vorgenommen worden ist.
Manche Staaten fordern von deutschen Staatsangehörigen ein Ehefähigkeitszeugnis, das das Standesamt des Wohnsitzes ausstellt. Zur Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses und Auskunft, welche Unterlagen mit dem Antrag vorzulegen sind, sprechen Sie bitte persönlich beim Standesamt vor.
TIPP:
Nach der Eheschließung lassen Sie Ihre ausländischen Heiratsurkunden möglichst durch die zuständigen Behörden im Ausland beglaubigen, z. B. mit einer Apostille der ausländischen Behörde oder einer Legalisation durch die Deutsche Botschaft im Ausland. Wenn mindestens ein Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt: Da es im Ausland häufig nicht die in den deutschen Gesetzen vorgesehenen Wahlmöglichkeiten zur Namensführung in der Ehe gibt, sollten Sie nach Ihrer Rückkehr in die Bundesrepublik mit Ihrem Ehegatten und Ihrer Heiratsurkunde beim Standesamt vorsprechen und ggf. eine gemeinsame Namenserklärung abgeben (soweit gewünscht und im Einzelfall notwendig).
Bei längerem (z. B. beruflichem) Auslandsaufenthalt besteht auch die Möglichkeit, Erklärungen zur Namensführung bei der deutschen konsularischen Vertretung im Ausland abzugeben.
Unterlagen
Auskunft über die erforderlichen Unterlagen gibt Ihnen die Botschaft oder das Konsulat des jeweiligen ausländischen Staates in der Bundesrepublik Deutschland, in dessen Hoheitsgebiet Sie heiraten wollen.
(siehe www.auswaertiges-amt.de - Ausländische Vertretungen)
Kosten
Beurkundung einer Erklärung zur Namensführung: 21,00 €
Beglaubigte Abschrift vom als Eheregister fortgeführten Familienbuch: 10,00 €
Stammbuch der Familie je nach Modell ca. zwischen 16,00 € und 40,00 €.
Zuständige Organisationseinheit
- Standesamt
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
E-Mail: standesamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Schickhoff
Tel: 02381 17-9160
Leiterin des Standesamtes - Frau Krischer
Tel: 02381 17-9169
Sachgebietsleiterin des Beurkundungsservices und stellv. Leiterin des Standesamtes - Frau Zombou
Tel: 02381 17-9161
Vorzimmer
Ausstellung von Urkunden - Frau Naffin
Tel: 02381 17-9167
Buchstabenbereich: A-D - Frau Hoppe
Tel: 02381 17-9168
Buchstabenbereich: E-H - Frau Kozik
Tel: 02381 17-9172
Buchstabenbereich: I-K - Frau Weyer-Pohl
Tel: 02381 17-9173
Buchstabenbereich: L - Frau Mandel
Tel: 02381 17-9174
Buchstabenbereich: N - Frau Fernahl
Tel: 02381 17-9170
Buchstabenbereich: M & O-P - Frau Hainsch
Tel: 02381 17-9175
Buchstabenbereich: V-Z - Frau Lang
Tel: 02381 17-9181
Beurkundung von Sterbefällen - Frau Krause
Tel: 02381 17-9178
Urkundenanforderungen - Frau Oukaddi
Tel: 02381 17-9179
Beurkundungsservice - Herr Daniel
Tel: 02381 17-9183
Beurkundungsservice