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Organspendeausweis
Ein Organspendeausweis enthält eine schriftliche Willenserklärung für den Todesfall. Darin erklärt die ausstellende Person, ob sie mit einer Überlassung sämtlicher oder einiger Organe und Gewebe zu Spendezwecken einverstanden ist oder eine Entnahme ablehnt. Eine weitere Möglichkeit ist die Bestimmung eines Dritten zum Bevollmächtigten, im Falle des Hirntodes diese Entscheidung zu treffen.
Vorausgesetzt, der Ausweis ist im Bedarfsfall auffindbar und unmissverständlich ausgefüllt, kann sich der potenzielle Organspender sicher sein, dass gemäß seinen Wünschen und Einschränkungen verfahren wird.
Organspendeausweise liegen in den Bürgerämtern der Stadt Hamm aus.
Kosten
gebührenfrei
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Zur AnmeldungLinks zu externen Verfahren
Zuständige Organisationseinheiten
- Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177
59077 Hamm
E-Mail: ba-pelkum@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1
59075 Hamm
E-Mail: ba-bockum-hoevel@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12
59069 Hamm
E-Mail: ba-rhynern@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2
59071 Hamm
E-Mail: ba-uentrop@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
E-Mail: ba-mitte@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19
59073 Hamm
E-Mail: ba-heessen@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245
59077 Hamm
E-Mail: ba-herringen@stadt.hamm.de
Ein Organspendeausweis enthält eine schriftliche Willenserklärung für den Todesfall. Darin erklärt die ausstellende Person, ob sie mit einer Überlassung sämtlicher oder einiger Organe und Gewebe zu Spendezwecken einverstanden ist oder eine Entnahme ablehnt. Eine weitere Möglichkeit ist die Bestimmung eines Dritten zum Bevollmächtigten, im Falle des Hirntodes diese Entscheidung zu treffen.
Vorausgesetzt, der Ausweis ist im Bedarfsfall auffindbar und unmissverständlich ausgefüllt, kann sich der potenzielle Organspender sicher sein, dass gemäß seinen Wünschen und Einschränkungen verfahren wird.
Organspendeausweise liegen in den Bürgerämtern der Stadt Hamm aus.
gebührenfrei
Organspende, Spendeausweis https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1529/showEin Organspendeausweis enthält eine schriftliche Willenserklärung für den Todesfall. Darin erklärt die ausstellende Person, ob sie mit einer Überlassung sämtlicher oder einiger Organe und Gewebe zu Spendezwecken einverstanden ist oder eine Entnahme ablehnt. Eine weitere Möglichkeit ist die Bestimmung eines Dritten zum Bevollmächtigten, im Falle des Hirntodes diese Entscheidung zu treffen.
Vorausgesetzt, der Ausweis ist im Bedarfsfall auffindbar und unmissverständlich ausgefüllt, kann sich der potenzielle Organspender sicher sein, dass gemäß seinen Wünschen und Einschränkungen verfahren wird.
Organspendeausweise liegen in den Bürgerämtern der Stadt Hamm aus.
Im Stadtteil Pelkum befindet sich das Bürgeramt im alten Amtshaus an der Kamener Str. 177. Untergebracht sind hier im Erdgeschoss der Bereich Bürgerservice und im 2. Obergeschoss die Abteilung Schwerbehindertenrecht.
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