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Bauüberwachung
Während der Ausführung eines genehmigten Bauvorhabens überprüft die Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung der öffentlich- rechtlichen Vorschriften und Anforderungen und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten.
Rechtsgrundlagen
Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVGebO NRW)
Unterlagen
Den mit der Bauüberwachung beauftragten Personen ist jederzeit Einblick in die Genehmigungen, Zulassungen, Prüfzeugnisse, Übereinstimmungserklärungen, Übereinstimmungszertifikate, Zeugnisse und Aufzeichnungen über Prüfungen von Bauprodukten, in die Bautagebücher und andere Aufzeichnungen zu gewähren.
Kosten
Es sind meist bis zu drei Bauüberwachungen pro Bauvorhaben notwendig.
Je Bauüberwachung wird eine Gebühr von 3- 7 ‰ der Genehmigungsgebühr erhoben; mindestens aber 50,- €.
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Zuständige Organisationseinheit
- Technische Prüfgruppe
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: bauordnungsamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Koziol
Tel: 02381 17-4363
- Herr Hazekamp
Tel: 02381 17-4362
Technischer Außendienst bis zwei Wohneinheiten und Gebrauchsabnahme für Fliegende Bauten
Bezirke 1 Innenstadt, 4 Pelkum, 5 Herringen
- Herr Ossenkemper
Tel: 02381 17-4367
Technischer Außendienst größer als zwei Wohneinheiten und Sonderbauten
Alle Stadtbezirke - Herr Köller
Tel: 02381 17-4365
Technischer Außendienst bis zwei Wohneinheiten und Gebrauchsabnahme für Fliegende Bauten
Bezirke 2 Uentrop, 3 Rhynern, 6 Bockum-Hövel, 7 Heessen
Während der Ausführung eines genehmigten Bauvorhabens überprüft die Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung der öffentlich- rechtlichen Vorschriften und Anforderungen und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten.
Den mit der Bauüberwachung beauftragten Personen ist jederzeit Einblick in die Genehmigungen, Zulassungen, Prüfzeugnisse, Übereinstimmungserklärungen, Übereinstimmungszertifikate, Zeugnisse und Aufzeichnungen über Prüfungen von Bauprodukten, in die Bautagebücher und andere Aufzeichnungen zu gewähren.
Es sind meist bis zu drei Bauüberwachungen pro Bauvorhaben notwendig.
Je Bauüberwachung wird eine Gebühr von 3- 7 ‰ der Genehmigungsgebühr erhoben; mindestens aber 50,- €.
Frau
Koziol
A0.017 (Technisches Rathaus - Erdgeschoß)
Herr
Hazekamp
A0.016 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Herr
Ossenkemper
A0.017 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Herr
Köller
A0.018 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)