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Statik
Jedes Gebäude und jede bauliche Anlage müssen im Ganzen und in seinen Teilen standsicher sein. Hierzu muss vor Baubeginn ein rechnerischer und zeichnerischer Nachweis vorgelegt werden, der von einer berechtigten Person aufgestellt und in den meisten Fällen durch eine staatlich anerkannten sachverständige Person geprüft sein muss.
Zuständige Organisationseinheit
- Technische Prüfgruppe
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: bauordnungsamt@stadt.hamm.de
Statik
Jedes Gebäude und jede bauliche Anlage müssen im Ganzen und in seinen Teilen standsicher sein. Hierzu muss vor Baubeginn ein rechnerischer und zeichnerischer Nachweis vorgelegt werden, der von einer berechtigten Person aufgestellt und in den meisten Fällen durch eine staatlich anerkannten sachverständige Person geprüft sein muss.
https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1405/show Technische Prüfgruppe
001 Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-4301
Fax 02381 17-2958