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Baustatik
Jedes Gebäude muss im Ganzen und in seinen Teilen standsicher sein. Hierzu muss vor Baubeginn ein rechnerischer und zeichnerischer Nachweis vorgelegt werden, der von einem Fachplaner (Statiker) aufgestellt und in den meisten Fällen durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen (Prüfingenieur) geprüft sein muss.
Zuständige Organisationseinheiten
- Bauordnungsamt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: bauordnungsamt@stadt.hamm.de
- Technische Prüfgruppe
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: bauordnungsamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Sich
Tel: 02381 17-4371