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Baumschutzsatzung

Umsetzung der Baumschutzsatzung

Bäume prägen das Stadt-und Ortsbild und verbessern das Mikroklima gerade im städtischen Siedlungsbereich. In der Diskussion um die Anpassung der  Kommunen an die Folgen des Klimawandels mit zunehmenden Extremwetterlagen wird immer wieder auf die notwendige Durchgrünung der Siedlungsbereiche verwiesen. Baumerhalt und pflege sind dabei ebenso wichtige Aspekte wie Service und Beratung der Bürger*innen und eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit. Zur Erhalt der Bäume wurde eine Baumschutzsatzung erarbeitet, die entsprechend umgesetzt werden soll.

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

  • Herr Kämper
    Tel: 02381 17-7113

    Umsetzung der Baumschutzsatzung

Amt/Fachbereich

Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde

Baumschutzsatzung

Bäume prägen das Stadt-und Ortsbild und verbessern das Mikroklima gerade im städtischen Siedlungsbereich. In der Diskussion um die Anpassung der  Kommunen an die Folgen des Klimawandels mit zunehmenden Extremwetterlagen wird immer wieder auf die notwendige Durchgrünung der Siedlungsbereiche verwiesen. Baumerhalt und pflege sind dabei ebenso wichtige Aspekte wie Service und Beratung der Bürger*innen und eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit. Zur Erhalt der Bäume wurde eine Baumschutzsatzung erarbeitet, die entsprechend umgesetzt werden soll.

Umsetzung der Baumschutzsatzung Baumschutz https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/132631/show
Untere Naturschutzbehörde
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-7101
Fax 02381 17-2931

Herr

Kämper

A0.098 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-7113
Umweltamt
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-7101
Fax 02381 17-2931

Herr

Kämper

A0.098 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

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